Folge von Gesundheitsreform
: Gesetzlich Versicherte müssen künftig wohl noch länger auf Arzttermin warten

Ärzte sollen künftig eine feste Zahl freier Termine melden, bislang konnten sie den Umfang selbst bestimmen. Warum die Kassenärztliche Bundesvereinigung darin keinen Weg zu schnelleren Terminen sieht.
Von
dpa
Berlin
Jetzt in der App anhören
Telefonische Krankschreibung: ILLUSTRATION - 06.12.2023, Berlin: Ein Mann hält ein Taschentuch in einer Hand und ein Telefon mit dem Schriftzug «Arzt» in der Anderen. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über dauerhafte Möglichkeiten zu telefonischen Krankschreibungen. Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden. (zu dpa: «Arzttermin per KI: Online-Portal Doctolib übernimmt Telefonassistenten») Foto: Hannes P Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Einen Arzttermin zu bekommen, wird im kommenden Jahr wohl noch schwieriger werden (Symbolbild).

Hannes P Albert/dpa
  • Kassenärzte erwarten längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte ab dem kommenden Jahr.
  • KBV-Chef Andreas Gassen kritisiert gekürzte Mittel und spricht von über 50 Mio. gestrichenen Terminen.
  • Neue Pflicht: Praxen sollen feste Kontingente an freie Termine an die Terminservicestellen melden.
  • Gassen warnt, dass blockierte Kontingente Praxispatienten fehlen und die Terminnot verschärfen.
  • Hintergrund: Reform der Notfallversorgung und Ende extrabudgetärer Vergütung für zusätzliche Termine.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Gesetzlich Versicherte werden aus Sicht von Kassenärzten vom kommenden Jahr an länger als bisher auf einen Arzttermin warten müssen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der „Bild“-Zeitung, durch die Kürzung der Mittel für die ambulante Versorgung habe die Bundesregierung gerade mehr als 50 Millionen Termine in der ambulanten Versorgung gestrichen.

„Dass Arztpraxen künftig eine fixe Zahl an freien Terminen melden müssen, wird nicht dazu führen, dass Patienten schneller an Termine kommen. Im Gegenteil: Wird ein festes Kontingent zu meldender Termine festgelegt und diese damit in den Praxen blockiert, stehen diese nicht mehr für die Patienten in diesen Praxen zur Verfügung“, sagte KBV-Chef Gassen. „Die Terminnot wird sich also weiter verschärfen.“

Gassen betonte, die KBV habe genau darauf immer wieder hingewiesen. „Nur wenn mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, wird es mehr Termine geben können. Das sind vergleichsweise einfach zu verstehende wirtschaftliche Abhängigkeiten.» 

Kritik an erweiterter „Terminmeldepflicht“

Die KBV hatte eine erweiterte „Terminmeldepflicht“ im Zuge der kürzlich beschlossenen Reform der Notfallversorgung kritisiert. Bisher waren Vertragsärzte verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden. Sie konnten den Umfang demnach selbst bestimmen. Künftig soll es feste Kontingente für Termine geben, die sie melden müssen. 

Nach der jüngst vom Bundestag beschlossenen Reform sind die Vertragsärzte verpflichtet, der Terminservicestelle „Termine in dem von den Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen festzulegenden Umfang zu melden“. Erst streiche die Politik die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärfe sie die Meldepflicht, hatte KBV-Chef Gassen zuletzt kritisiert.