„Enteignung“ in Berlin
: Was kosten die Pläne von SPD, Grünen und Linken?

Berlin will rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne vergesellschaften. Doch wie soll das kosten?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Pressekonferenz zu Sondierungsgesprächen Berlin: Die Sondierungsvereinbarung der Berliner SPD, Linken und von Bündnis 90/Die Grünen unter dem Motto "Mehr gemeinsam, mehr Berlin", aufgenommen bei einer Pressekonferenz im Haus der Statistik. Anlass ist die Einigung bei den Sondierungsgesprächen nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus. (zu dpa: «Berliner Kaufleute sehen schlimmste Befürchtungen bestätigt»)

Die drei Parteien sind sich beim Thema „Vergesellschaftung“ einig geworden.

Fabian Sommer/dpa

Die geplante Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin könnte Milliarden kosten. SPD, Grüne und Linke haben sich in ihren Sondierungsgesprächen darauf verständigt, private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Für die Entschädigung der bisherigen Eigentümer sehen die Parteien eine Obergrenze von insgesamt 16 Milliarden Euro vor. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026 hervor.

Wie diese Summe finanziert werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Ein konkretes Finanzierungskonzept wollen die drei Parteien erst 2027 vorlegen. Dabei geht es nicht nur um die Entschädigung der Wohnungskonzerne, sondern auch um Zinsen, mögliche Kredite und die Frage, ob die Mieteinnahmen ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken.

Wie viel kostet die geplante Enteignung in Berlin?

Nach dem Willen von Linken, Grünen und SPD sollen die Entschädigungszahlungen insgesamt auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Das ist keine Summe pro Immobilienunternehmen, sondern die vorgesehene Obergrenze für sämtliche betroffenen Wohnungsbestände.

Nach Angaben der Linken könnten rund 160.000 Wohnungen von fünf großen Immobilienkonzernen betroffen sein, darunter Vonovia. Teilt man die vorgesehenen 16 Milliarden Euro durch diese Wohnungszahl, ergibt sich eine rechnerische Entschädigung von durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung.

Ob sich die Vergesellschaftung tatsächlich zu diesem Preis umsetzen lässt, ist jedoch offen. Die Entschädigungssumme muss rechtlich Bestand haben. Außerdem kann die Zahl der letztlich betroffenen Wohnungen von den bisherigen Schätzungen abweichen.

Das Sondierungspapier nennt ausdrücklich die Bedingung, dass die Finanzierung tragfähig sein muss – auch dann, wenn sich die Finanzierungsbedingungen im Laufe der Zeit verschlechtern.

Wie soll die Enteignung der Wohnungen finanziert werden?

Ein detaillierter Finanzierungsplan liegt bislang nicht vor. Denkbar ist, dass die Entschädigungen überwiegend durch Kredite finanziert werden. Ein öffentlicher Träger könnte die Wohnungen übernehmen und anschließend die Mieteinnahmen verwenden, um Kreditzinsen, Tilgung und laufende Bewirtschaftungskosten zu bezahlen.

Ein solches Modell würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass Berlin die gesamte Entschädigung unmittelbar aus dem Landeshaushalt bezahlen müsste. Allerdings entstehen auch bei einer kreditfinanzierten Übernahme finanzielle Verpflichtungen.

Allerdings würden dem neuen öffentlichen Eigentümer auch die Mieteinnahmen aus den übernommenen Wohnungen zufließen. Wie viel davon zur Finanzierung der Entschädigungen verwendet werden könnte, hängt unter anderem von den laufenden Ausgaben für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ab.

Wann sollen die Enteignungen in Berlin beginnen?

Eine unmittelbare Übernahme der Wohnungen ist nicht vorgesehen. Die Parteien haben sich auf einen mehrjährigen Zeitplan verständigt.

Zunächst soll 2027 das Finanzierungskonzept festgelegt werden. Mitte 2028 soll dem Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Vergesellschaftung vorgelegt werden.

Nach der Vereinbarung soll die eigentliche Überführung der Wohnungsbestände frühestens ein Jahr nach Verkündung dieses Gesetzes wirksam werden. Damit könnte die Vergesellschaftung frühestens 2029 beginnen, sofern das Gesetz entsprechend verabschiedet wird und rechtlich Bestand hat.