Wegen der bundesweit hohen Corona-Infektionszahlen schränkt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Regeln zur Einreise in das Küstenland weiter ein. Die neuen Beschränkungen betreffen unter anderem Menschen, die einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nutzen wollen.
Wer aus einem anderen Bundesland kommt und einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat, muss diesen bis spätestens Freitag, 23. April 2021, verlassen, wie die Landesregierung in Schwerin am Samstag, 17. April, mitteilte.
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Diese Corona-Beschränkungen gelten der Landesregierung in Schwerin zufolge auch für Dauercamper, Kleingartenpächter sowie Bootseigentümer aus anderen Bundesländern. „Wir sind das Land mit den härtesten Reisebeschränkungen. Und dazu stehen wir“, hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Landtag in Schwerin am Freitag, 16. April 2021, gesagt.
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Schwesig begründet dies mit der baldigen Urlaubssaison im Sommer 2021. „Wenn wir all das nicht tun, dann wird es auch keinen Sommerurlaub in MV geben können“, sagte die Regierungschefin von Mecklenburg-Vorpommern.
Mecklenburg-Vorpommern: Hotels, Pensionen, Restaurants dicht
Seit November 2020 sind Hotels und Pensionen in dem bei Touristen beliebten Bundesland mit Ostseeküste wieder geschlossen. Längere Urlaubsaufenthalte und selbst Tagesausflüge aus anderen Bundesländern sind bereits seit Monaten grundsätzlich verboten.
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Ausnahmen soll es nach Angaben der Landesregierung nach wie vor für Besuche der Kernfamilie geben. Dazu zählen etwa Eltern, Kinder und Geschwister.
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