Rückruf-Aktion: Metallteile! Wagner ruft diese beliebte Pizza zurück

Eine beliebte Pizza der Firma Wagner ist von einer Rückrufaktion betroffen. Welche Sorte betroffen ist und wie man die Pizza wieder zurückgeben kann. (Symbolbild)
Piman Khrutmuang/stock.adobe.com/Schubert- Rückrufaktion von Wagner Pizza wegen Metallteilen in "Original Wagner Backfrische Lachs-Spinat".
- Betroffen sind Chargen: 4292C345G4 und 4299C345G2, MHD: 08/2025.
- Verkauf in 11 Bundesländern, u.a. NRW und Bayern.
- Kunden können betroffene Pizzen im Handel zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
- Verzehr der Pizza wird dringend abgeraten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Hersteller Wagner ist vor allem bekannt für Tiefkühlpizzen. Nahezu jeder Supermarkt führt die beliebten Pizzen im Sortiment. Wer vor kurzer Zeit zu einer Tiefkühlpizza der besagten Marke gegriffen hat, sollte noch einmal ganz genau auf der Verpackung nachlesen: Eine sehr beliebte Sorte ist aktuell von einer Rückrufaktion betroffen, der Verzehr der Pizza kann eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Grund für die Rückrufaktion: Metallteile
Wie das Unternehmen Wagner mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Produkten der unten genannten Chargen metallische Fremdkörper in Form von kleinen Kupferfäden befinden. Vom Verzehr der Pizza wird darum dringend abgeraten.
Wagner Pizza: Rückrufaktion für dieses Produkt
Von der Rückrufaktion betroffen ist die Wagner-Pizza der Sorte „Original Wagner Backfrische Lachs-Spinat mit Joghurt-Basilikum-Creme“.
Kunden und Kundinnen, die die Pizza gekauft haben, sollten auf der Seitenlasche des Papierkartons nachschauen, in dem die TK-Pizza verpackt ist. Dort befindet sich die Chargennummer.
Betroffen sind die Wagner-Tiefkühlpizzen mit diesen Chargennummern:
Tiefkühl-Pizza Die Backfrische Sorte Lachs Spinat
Chargennummern: 4292C345G4 und 4299C345G2
MHD: 08/2025
Nach derzeitigem Stand vom 22.11.2024 wurde die Pizza in Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt verkauft.
Kundinnen und Kunden, die Pizza mit der entsprechenden Chargennummer gekauft haben, können diese über den Handel zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet.

