Lebensmittelwarnung
: Warnung vor Glassplittern in Rotkohl – Rückruf in ganz Deutschland

Rückruf: Wer Rotkohl auch nach Weihnachten gerne isst, sollte jetzt aufpassen. Eine deutschlandweite Lebensmittelwarnung und Rückrufaktion wurde kürzlich veröffentlicht – es besteht Verdacht auf Glassplitter.
Von
Doreen Matschuk
Frankfurt (Oder)
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Rotkohl ist ein sehr beliebtes Produkt in Deutschland. Aber Vorsicht: Es gibt eine deutschlandweite Lebensmittelwarnung und Rückrufaktion wegen Verdacht auf Glassplitter.

Piman Khrutmuang/stock.adobe.com/Schubert

Trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen in Produktionsprozessen, kann es immer zu Fehlern kommen und Unreinheiten oder Fremdkörper können in Produkte und Lebensmittel geraten. Nun ist es bei einem Lieblingsprodukt der Deutschen passiert - dem Rotkohl.

Der Hersteller Kühne ruft das Produkt Rotkohl im Glas mit sofortiger Wirkung zurück, da es sein kann, dass sich in vereinzelten Gläsern Glasstückchen befinden.

Rückruf wegen Verdacht auf Glassplitter in Rotkohl

Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich um „Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept 720ml im Glas“.


Vom Verzehr wird dringend abgeraten!

Produktbezeichnung: Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept 720ml im Glas

Marke/Handelsmarke: Kühne

Mindesthaltbarkeit: 15.12.2025

EAN: 40804002

Codierung: 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 und 15.12.2025 Z 2130 NL23 1

Die Codierung befindet sich am Rand des Schraubdeckels.

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben, Holz- und Kunststoffsplitter in Produkten können zu schwerwiegenden Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen! Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte nicht mehr verwenden und dem Handel zurückbringen.


Kunden können das Produkt zurückgeben

Nach Angaben des Herstellers wurden betroffenen Händler informiert, die entsprechende Ware aus dem Verkauf zu nehmen. Andere Artikel sowie weitere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargennummern fallen nicht unter den Rückruf. Verbraucherinnen und Verbraucher können betroffene Gläser auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Supermärkten und Discountern zurückgeben. Der Kaufpreis werde ihnen erstattet, hieß es.

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben, Holz- und Kunststoffsplitter in Produkten können zu schwerwiegenden Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen! Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte nicht mehr verwenden und dem Handel zurückbringen.