Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt: Kann die AfD den Ministerpräsidenten stellen?

Kann Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden?
Jan Woitas/dpa pool/dpaNach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten richtet sich der Blick in Sachsen-Anhalt bereits auf die nächste entscheidende Personalfrage: Wer wird Ministerpräsident? AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, im Dezember für das Amt antreten zu wollen. Rein rechnerisch ist seine Wahl möglich – politisch hängt sie jedoch von Stimmen außerhalb der eigenen Fraktion ab.
AfD braucht die Stimmen anderer Parteien
Die AfD verfügt im neuen Landtag über 39 der insgesamt 83 Sitze. Für die Wahl eines Ministerpräsidenten sind im ersten Wahlgang 42 Stimmen nötig, also die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Die AfD allein kann ihren Kandidaten deshalb nicht ins Amt bringen.
Entscheidend ist damit die Frage, ob Siegmund Unterstützung aus anderen Fraktionen erhält. Das Bündnis Sahra Wagenknecht verfügt über fünf Sitze. Bei der Wahl des Landtagspräsidenten hatte das BSW den AfD-Kandidaten Tobias Rausch unterstützt. Rausch erhielt am Dienstag 48 von 82 abgegebenen Stimmen und damit sogar mehr Stimmen, als AfD und BSW zusammen aufbringen konnten. Wegen der geheimen Abstimmung lässt sich nicht feststellen, aus welchen Fraktionen die zusätzlichen Stimmen kamen.
Für eine Ministerpräsidentenwahl lässt sich daraus allerdings nur begrenzt etwas ableiten. Das Amt des Regierungschefs hat eine andere politische Tragweite als das Amt des Landtagspräsidenten. CDU und SPD haben eine Zusammenarbeit mit der AfD bislang ausgeschlossen. Auch eine feste Regierungskoalition aus AfD und einer anderen Fraktion steht derzeit nicht. Zugleich laufen nach Medienberichten Gespräche über mögliche politische Konstellationen weiter.
Im ersten Wahlgang fehlen der AfD drei Stimmen
Die Ausgangslage ist einfach: Mit 39 eigenen Abgeordneten fehlen der AfD drei Stimmen zur absoluten Mehrheit. Würden beispielsweise mindestens drei Abgeordnete anderer Fraktionen für Siegmund stimmen, könnte er bereits im ersten Wahlgang gewählt werden.
Die Abstimmung erfolgt nach der Landesverfassung ohne Aussprache und geheim. Das ist politisch relevant, weil Abgeordnete dadurch nicht offenlegen müssen, für welchen Kandidaten sie gestimmt haben. Artikel 65 der Landesverfassung sieht vor, dass im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags erforderlich ist. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, folgt innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang, für den zunächst dieselbe Hürde gilt.
Scheitert auch dieser zweite Versuch, wird das Verfahren komplizierter. Der Landtag entscheidet anschließend innerhalb von 14 Tagen darüber, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet werden soll. Findet sich dafür keine Mehrheit, kommt es zu einem weiteren Wahlgang. In diesem reicht dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Damit entsteht theoretisch eine Konstellation, in der ein Ministerpräsident auch ohne eine absolute Mehrheit aller 83 Abgeordneten gewählt werden könnte. Entscheidend wäre dann, wie viele Abgeordnete tatsächlich gültige Stimmen abgeben und wie sich diese Stimmen auf die Kandidaten verteilen.
Das BSW könnte eine Schlüsselrolle spielen
Besondere Aufmerksamkeit gilt deshalb dem BSW. Seine fünf Abgeordneten können die Mehrheitsverhältnisse erheblich beeinflussen. AfD und BSW kommen gemeinsam auf 44 Sitze und hätten damit rechnerisch eine absolute Mehrheit.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das BSW Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen würde. Vor der Wahl des Landtagspräsidenten hatte die Partei ihre Unterstützung für Tobias Rausch ausdrücklich mit dem Wahlergebnis und dem parlamentarischen Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion begründet. Für die Wahl eines Regierungschefs gelten politisch andere Maßstäbe.
Medienberichten zufolge hat das BSW für eine Ministerpräsidentenwahl bislang keine vergleichbare Zusage gemacht. Gerade deshalb dürfte entscheidend sein, ob es zu einer formellen Verständigung, einer Duldung oder lediglich zu Enthaltungen kommt.
Auch einzelne Stimmen könnten entscheiden
Die Wahl von Rausch hat zugleich gezeigt, dass bei geheimen Abstimmungen nicht zwingend entlang der Fraktionsgrenzen abgestimmt wird. Rausch erhielt 48 Stimmen, obwohl AfD und BSW gemeinsam nur 44 Abgeordnete stellen. Damit kamen mindestens vier weitere Stimmen aus anderen Teilen des Landtags.
Auf die Ministerpräsidentenwahl lässt sich dieses Ergebnis nicht übertragen. Es zeigt aber, dass individuelle Abweichungen vom offiziell erklärten Kurs einer Fraktion möglich sind. Genau das könnte bei einer knappen Abstimmung entscheidend werden.
Die übrigen Fraktionen verfügen zusammen über ebenfalls starke parlamentarische Blöcke: Die CDU hat 15 Sitze, Linke, SPD und Grüne jeweils acht. Zusammen kommen CDU, SPD, Linke und Grüne auf 39 Mandate – genauso viele wie die AfD. Hinzu kommen die fünf Stimmen des BSW.
Eine Wahl ist noch keine stabile Regierung
Selbst wenn Siegmund zum Ministerpräsidenten gewählt würde, wäre damit die Frage einer dauerhaft handlungsfähigen Regierung noch nicht beantwortet.
Eine Landesregierung benötigt für Gesetze und insbesondere für den Haushalt regelmäßig parlamentarische Mehrheiten. Ohne festen Koalitionspartner müsste eine AfD-geführte Minderheitsregierung für einzelne Vorhaben jeweils Unterstützung bei anderen Fraktionen suchen. Der Landtag weist selbst darauf hin, dass neben klassischen Koalitionen grundsätzlich auch Minderheitsregierungen möglich sind, die von anderen Abgeordneten oder Fraktionen geduldet werden.
Das wäre angesichts der angespannten Haushaltslage besonders relevant. Für 2027 zeichnet sich nach Angaben des Finanzministeriums eine Finanzierungslücke von mehr als einer Milliarde Euro ab. Ohne rechtzeitig beschlossenen Haushalt könnte das Land mit einer vorläufigen Haushaltsführung in das Jahr starten.
