Personalausweis: Wichtige Änderung für Rentner

Diese Änderung ist vor allem für Rentner von Bedeutung.
Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpaAm 15. Oktober 2026 hat der Bundestag das Digitale Identitätengesetz beschlossen. Neben der Einführung einer digitalen Brieftasche enthält das Gesetz auch eine Erleichterung für ältere Menschen. Sie sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten können, ihren abgelaufenen Personalausweis erneuern zu lassen.
Personalausweis: Was sich für Rentner ändern soll
Bislang gilt grundsätzlich: Ein Personalausweis ist für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig. Anschließend muss ein neues Dokument beantragt werden, sofern weiterhin eine Ausweispflicht besteht und kein anderer entsprechender Identitätsnachweis vorhanden ist.
Das soll sich für einen Teil der älteren Bevölkerung ändern. Die Neuregelung sieht vor, dass Menschen ihren Personalausweis nach Ablauf weiterverwenden dürfen, wenn sie bei dessen Beantragung mindestens 70 Jahre alt waren.
Entscheidend ist also nicht allein das aktuelle Alter, sondern auch, wie alt die betreffende Person bei der letzten Beantragung war.
Ein Beispiel: Wer mit 72 Jahren einen neuen Personalausweis beantragt hat, erreicht das reguläre Ablaufdatum mit 82 Jahren. Nach der vorgesehenen Regelung soll diese Person dann nicht mehr verpflichtet sein, allein wegen des Ablaufs einen neuen Ausweis zu beantragen.
Die Erleichterung betrifft damit in der Praxis insbesondere Menschen ab 80 Jahren. Für jüngere Rentner ändert sich bei der regelmäßigen Erneuerung des Ausweises zunächst nichts.
Bedeutet das, dass der Personalausweis lebenslang gültig ist?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die geplante Ausnahme von der Pflicht zur Neubeantragung bedeutet nicht, dass ein abgelaufener Personalausweis automatisch in jeder Situation einem gültigen Ausweisdokument gleichgestellt ist.
Insbesondere für Reisen ins Ausland wird weiterhin ein gültiges Reisedokument benötigt. Auch bei bestimmten Bankgeschäften oder anderen Verfahren, die eine förmliche Identitätsprüfung voraussetzen, kann ein neuer Personalausweis erforderlich sein.
Eine weitere Einschränkung betrifft die Online-Ausweisfunktion. Nach den Erläuterungen zum Gesetzentwurf soll die elektronische Identifizierung mit einem abgelaufenen Personalausweis nicht mehr möglich sein.
Senioren können deshalb auch künftig freiwillig einen neuen Personalausweis beantragen, wenn sie ein gültiges Dokument benötigen.
Müssen Rentner jetzt ihren Personalausweis verlängern lassen?
Vorerst bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich. Zwar hat der Bundestag die Reform am 15. Oktober 2026 verabschiedet, die neue Ausnahmeregelung ist damit aber noch nicht automatisch in Kraft getreten.
Wer aktuell einen abgelaufenen Personalausweis besitzt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass dieser bereits aufgrund des Bundestagsbeschlusses weiterverwendet werden darf.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung im kommenden Jahr gelten die bisherigen Vorschriften. Danach verlieren Personalausweise grundsätzlich mit dem aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
