Alkohol in Polen kaufen: Bier, Wein, Schnaps: So viel darf über die Grenze

Einkaufen in Polen: Darf man Alkohol in Polen kaufen und nach Deutschland bringen? Das ist erlaubt und verboten und diese Strafen drohen.
Jens Kalaene/dpa- Privatpersonen dürfen Alkohol aus Polen in begrenzten Mengen nach Deutschland bringen.
- Freimengen: 10L Spirituosen, 20L angereicherter Wein, 90L Wein, 60L Schaumwein, 110L Bier.
- Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol über die Grenze bringen.
- Bei Überschreitung der Freimengen oder fehlendem Nachweis drohen Strafen und Beschlagnahme.
- Definitionen für Schaumwein und Zwischenerzeugnisse sind rechtlich festgelegt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Polen tanken oder einkaufen - das machen viele, die in der Nähe der Grenze leben, arbeiten oder Urlaub machen. Innerhalb der EU dürfen Reisende Waren abgabefrei transportieren. Bei Genussmitteln wie Kaffee, Zigaretten und Alkohol jedoch gibt es Obergrenzen.
So viel Alkohol darf man von Polen nach Deutschland bringen
Privatpersonen, die Alkohol für den privaten Gebrauch und für sich selber (nicht für Dritte) in Polen kaufen und nach Deutschland bringen wollen, dürfen die Freimengen nicht überschreiten. Das berichtet europa.eu. Achtung: Das gilt für Personen, die über 18 Jahre alt sind. Für Minderjährige ist das Mitbringen von Alkohol über die Grenze verboten.
So viel dürfen volljährige Privatpersonen maximal so viel mitnehmen:
- Spirituosen (z. B. Whisky oder Gin): 10 Liter
- Mit Alkohol angereicherter Wein (wie Sherry oder Portwein): 20 Liter
- Wein: 90 Liter
- Schaumwein: 60 Liter
- Bier: 110 Liter
- Zwischenerzeugnisse: 20 Liter
- Alkoholische Mixgetränke: 10 Liter
Was beim Zoll als Schaumwein gilt
Es gibt ein Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen. In diesem Gesetz wird streng definiert, was als Schaumwein gilt (§ 1 Abs. 3 SchaumwZwStG), erklärt der Zoll auf seiner Webseite.
Schaumweine sind Getränke, die in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist. Als Schaumweingelten Getränke, die bei + 20 Grad einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und die je nach Alkoholgehalt und Zusammensetzung der Position 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind. Der Alkoholgehalt muss mehr als 1,2 % vol und darf höchstens 15 % vol betragen. Im Bereich von 13 bis 15 % vol muss der vorhandene Alkohol zudem ausschließlich durch Gärung entstanden sein.
Was sind Zwischenerzeugnisse?
20 Liter alkoholischer Zwischenerzeugnisse darf man von Polen nach Deutschland bringen. Doch was sind Zwischenerzeugnisse? Das ist ebenfalls im SchaumwZwStG definiert.
Zwischenerzeugnisse sind fermentierte Produkte, die mit Destillationsalkohol versetzt wurden. Sie müssen einen Alkoholgehalt von über 1,2 % vol bis 22 % vol haben und dürfen weder als Schaumwein noch als Wein klassifiziert werden oder der Biersteuer unterliegen.
Sie müssen wie Schaumwein in die Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur eingestuft werden können.
Freimenge überschritten: was nun?
Führt man mehr Alkohol als erlaubt mit, muss man anhand einer Quittung oder anderen Dokumenten nachweisen können, dass der Alkohol tatsächlich für den persönlichen und privaten Gebrauch gekauft wurde.
Alkohol aus Polen: Diese Strafen drohen
Überschreitet man die Freimengen und kann nicht nachweisen, dass man den Alkohol für sich selber gekauft hat und über die Grenze bringt, wird die Ware entweder vom Zoll beschlagnahmt oder man muss Verbrauchsteuern zahlen. Das entscheiden die Zollbeamten jeweils individuell für jeden Fall.
Ist die Person noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt, droht ebenfalls eine Beschlagnahmung der Ware.
Im schlimmsten Fall gibt es, laut bussgeldkatalog.org, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 370 Abs. 1 AO).
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