Das gilt für Mieter und Hausbesitzer
: Ab wann sollte man heizen?

Wann die Heizung eingeschaltet werden sollte, entscheiden nicht nur Außentemperatur und Wohlbefinden, sondern auch Mietrecht und der Schutz vor Schimmel.
Von
Katrin Jokic
Berlin
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Eine Frau dreht an einem Thermostatregler einer Heizung in einer Wohnung.

Eine Frau dreht an einem Thermostatregler einer Heizung in einer Wohnung.

picture alliance/dpa | Elisa Schu

Wenn die ersten kühlen Tage kommen, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Muss die Heizung schon an – oder kann man noch warten? Einen festen Zeitpunkt, ab dem Privathaushalte heizen müssen, gibt es nicht. Entscheidend sind vielmehr die Temperaturen in der Wohnung, das persönliche Wohlbefinden und der Schutz vor Feuchtigkeit und Schimmel.

Gibt es eine gesetzliche Heizperiode?

Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. Als üblicher Zeitraum gilt allerdings 1. Oktober bis 30. April. Vor allem bei Mietwohnungen spielt dieser Zeitraum eine Rolle. Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass Vermieter spätestens ab Anfang Oktober dafür sorgen müssen, dass eine zentrale Heizungsanlage funktioniert und die Wohnung ausreichend beheizt werden kann.

Das bedeutet aber nicht, dass Vermieter außerhalb dieser Monate grundsätzlich nicht heizen müssen. Wird es beispielsweise bereits im September ungewöhnlich kalt, muss eine Mietwohnung trotzdem angemessen beheizbar sein. Denn nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht.

Für Bewohner eines selbst genutzten Eigenheims gibt es dagegen keine allgemeine Vorgabe, ab einem bestimmten Datum die Heizung einzuschalten.

Welche Mindesttemperaturen gelten in Mietwohnungen?

Auch bei den Raumtemperaturen gibt es keinen einzelnen gesetzlichen Wert, der für jede Wohnung vorgeschrieben ist. In der mietrechtlichen Praxis und Rechtsprechung haben sich jedoch Richtwerte etabliert.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sollte eine Mietwohnung tagsüber grundsätzlich auf etwa 20 bis 22 Grad Celsius beheizbar sein. Nachts darf die Temperatur abgesenkt werden; als Richtwert gelten etwa 18 Grad. Gerichtsentscheidungen können im Detail unterschiedliche Temperaturen und Zeiträume zugrunde legen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen „beheizbar sein“ und „heizen müssen“: Mieter müssen ihre Wohnung nicht dauerhaft auf 20 oder 22 Grad halten, wenn ihnen eine niedrigere Temperatur genügt. Sie müssen allerdings darauf achten, dass durch zu starkes Auskühlen keine Schäden an der Wohnung entstehen – etwa durch Feuchtigkeit oder Schimmel.

Ab welcher Raumtemperatur sollte man tatsächlich heizen?

Statt ausschließlich auf den Kalender zu schauen, ist ein Thermometer der bessere Maßstab. Die Verbraucherzentralen sehen für ein angenehmes Wohnklima einen Bereich von ungefähr 18 bis 22 Grad Celsius bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von etwa 40 bis 60 Prozent.

Als Orientierung eignen sich beispielsweise:

  • Wohnzimmer: etwa 20 Grad
  • Schlafzimmer: etwa 18 Grad
  • wenig genutzte Räume: etwa 16 Grad

Dauerhaft deutlich kälter sollten Räume möglichst nicht werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Wohn- und Schlafräume während der Heizperiode tagsüber mindestens auf etwa 16 bis 18 Grad zu halten. Bei schlecht gedämmten Gebäuden kann eine höhere Temperatur notwendig sein, um das Schimmelrisiko gering zu halten.

Eine sinnvolle Faustregel lautet deshalb: Fällt die Raumtemperatur regelmäßig unter etwa 18 Grad, sollte man zumindest mäßig heizen. In Wohnräumen, in denen man viel sitzt, sind rund 20 Grad für viele Menschen angenehmer.

Sieht nicht nur besser aus, wärmt auch effektiver: ein staubfreier Heizkörper.

Sieht nicht nur besser aus, wärmt auch effektiver: ein staubfreier Heizkörper.

picture alliance/dpa/dpa-tmn | Christin Klose

Warum zu starkes Auskühlen problematisch sein kann

Beim sparsamen Heizen geht es nicht nur um Komfort. Kalte Wände erhöhen das Risiko, dass sich dort Feuchtigkeit aus der Raumluft niederschlägt. Das kann insbesondere an Außenwänden, in Raumecken oder hinter Möbeln die Bildung von Schimmel begünstigen.

Problematisch können außerdem große Temperaturunterschiede innerhalb der Wohnung sein. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, einzelne Räume stark zu beheizen und andere komplett auskühlen zu lassen. Zwischen unterschiedlich warmen Räumen sollten die Türen möglichst geschlossen bleiben.

Regelmäßiges Stoßlüften bleibt auch im Winter wichtig. Wer wenig heizt, sollte die Luftfeuchtigkeit besonders im Blick behalten. Ein einfaches Thermo-Hygrometer hilft dabei.

Was tun, wenn die Mietwohnung nicht warm wird?

Erreicht eine Wohnung trotz voll aufgedrehter Heizkörper keine angemessenen Temperaturen, sollten Mieter den Vermieter möglichst schnell informieren. Sinnvoll ist es, die Raumtemperaturen über mehrere Tage zu dokumentieren.

Kann die Wohnung wegen einer defekten oder unzureichenden Heizung nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann ein Mietmangel vorliegen. § 536 BGB sieht bei erheblichen Mängeln grundsätzlich die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Wie hoch diese ausfallen kann, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab.

Nicht der Kalender allein entscheidet

Die Heizung muss also nicht automatisch am 1. Oktober aufgedreht werden. Maßgeblich ist, wie kalt es tatsächlich in der Wohnung wird. 18 bis 22 Grad gelten für die meisten Wohnräume als sinnvoller Bereich, wobei Wohnzimmer meist etwas wärmer und Schlafzimmer etwas kühler sein dürfen.

Mieter haben zugleich Anspruch darauf, dass ihre Wohnung ausreichend beheizbar ist. Wer selbst über seine Heizung entscheidet, sollte dagegen vor allem darauf achten, Räume nicht dauerhaft stark auskühlen zu lassen. So lässt sich Energie sparen, ohne Wohnkomfort und Schimmelschutz aus dem Blick zu verlieren.