Bericht
: Rente mit 70, aber Beamte sollen nicht einzahlen?

Laut Medienberichten soll die Rentenkommission für die Rente mit 70 sein. Doch Beamte sollen demnach nicht einzahlen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Zum Themendienst-Bericht vom 9. März 2020: Rentner mit zusätzlichen Einkünften profitieren unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Altersentlastungsbetrag.

Müssen jüngere Jahrgänge bis 70 arbeiten?

dpa

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission könnte nach einem Bericht der „Bild“ weitreichende Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rente machen. Demnach sollen die Experten empfehlen, das gesetzliche Renteneintrittsalter langfristig schrittweise von 67 auf 70 Jahre anzuheben. Zugleich sollen Beamte nach den berichteten Plänen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Beschlossen ist das alles bislang nicht. Die Alterssicherungskommission hat nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums im Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Ende des zweiten Quartals Vorschläge für Reformen vorlegen. Erst danach liegt es an Bundesregierung und Bundestag, ob daraus konkrete Gesetzesvorhaben werden.

Rente mit 70 als Vorschlag?

Nach den Informationen der „Bild“ soll die Anhebung des Renteneintrittsalters über mehrere Jahrzehnte erfolgen. Anfang der 2040er Jahre könnte demnach die Rente mit 68 kommen, Anfang der 2050er Jahre die Rente mit 69. Ab Anfang der 2060er Jahre wäre dann eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren denkbar. Betroffen wären laut dem Bericht vor allem jüngere Generationen; die Rente mit 70 würde demnach für Menschen gelten, die nach 1990 geboren wurden.

Für heutige Rentnerinnen und Rentner hätte eine solche Empfehlung keine unmittelbaren Folgen. Auch Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, wären nach der derzeit bekannten Staffelung voraussichtlich nicht oder kaum betroffen. Aktuell gilt: Die Regelaltersgrenze steigt in Deutschland noch schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die reguläre Altersgrenze nach geltendem Recht bei 67 Jahren.

Beamte müssten nicht einzahlen?

Besonders umstritten dürfte neben der Rente mit 70 die Frage sein, ob Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Nach den von „Bild“ berichteten Beratungen soll eine Mehrheit der Experten dies ablehnen. Als Begründung wird angeführt, dass eine Einbeziehung der Beamten das Finanzierungsproblem nicht grundsätzlich lösen würde: Zwar kämen zunächst zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse, später entstünden aber auch neue Ansprüche.

Die Debatte berührt eine seit Jahren wiederkehrende Gerechtigkeitsfrage. Viele Beschäftigte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, während Beamte über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert sind. Kritiker sehen darin eine Ungleichbehandlung. Befürworter einer Trennung der Systeme verweisen dagegen darauf, dass eine Überführung von Beamten in die Rentenversicherung langfristig nur dann entlastend wirken könnte, wenn auch die Finanzierung der späteren Ansprüche geklärt wäre.