Aktuelle Rückrufe bei Lidl und Rossmann
: Diese Produkte sind betroffen

Bei Lidl und Rossmann kommt es aktuell zu einem Produktrückruf. Was Kunden jetzt wissen müssen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Lebensmittelwarnung

Achtung, folgende Produkt werden zurückgerufen.

Sina Schuldt/dpa

Wegen des Nachweises potenziell gesundheitsgefährdender Bakterien werden derzeit zwei Lebensmittel zurückgerufen. Betroffen sind eine Rindersalami der Lidl-Eigenmarke Dulano und Apfel-Fruchtchips für Kinder von Rossmann. Verbraucher sollten die jeweiligen Produktdaten genau prüfen und betroffene Packungen keinesfalls verzehren.

Lidl ruft Dulano-Rindersalami zurück

Diese Salami wird bei Lidl zurückgerufen.

Diese Salami wird bei Lidl zurückgerufen.

Gustoland GmbH / Lidl

Der Hersteller Gustoland GmbH ruft die „Dulano Delikatess Edel Salami Rind“ in der 100-Gramm-Packung zurück. Betroffen ist ausschließlich Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. August 2026 und dem Identitätskennzeichen DE EV 42 EG.

Bei einer Untersuchung wurden in dem Produkt verotoxinbildende Escherichia coli, kurz VTEC, nachgewiesen. Diese Bakterien können Durchfallerkrankungen verursachen. Bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Menschen, Schwangeren sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem sind auch schwere Krankheitsverläufe möglich.

Die Salami wurde nach Angaben des Herstellers in Lidl-Filialen in folgenden Bundesländern verkauft:

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Kunden sollten die betroffene Salami nicht essen. Sie kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch dann erstattet, wenn kein Kassenbon mehr vorhanden ist.

Andere Produkte des Herstellers Gustoland sowie weitere Artikel der Marke Dulano sind laut Rückrufmeldung nicht betroffen. Für Rückfragen ist die Lidl-Kundenhotline unter 00800 5435 5435 erreichbar.

Salmonellen in Fruchtchips von Rossmann nachgewiesen

Diese Apfelchips werden von Rossmann zurückgerufen.

Diese Apfelchips werden von Rossmann zurückgerufen.

© Rossmann

Der zweite Rückruf betrifft die „Genuss Plus Kids Fruchtchips Apfel“ von Rossmann. Die Fruchtchips werden in einer 35-Gramm-Packung angeboten.

Zurückgerufen wird das Produkt mit folgenden Angaben:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 24. Februar 2027
  • Chargennummer: C110862 MA
  • EAN: 4068134196903

Im Rahmen von Eigenkontrollen wurden nach Unternehmensangaben Salmonellen nachgewiesen. Die betroffene Packung sollte deshalb nicht verzehrt und insbesondere außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Der Kaufpreis wird auch bei Rossmann ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Die Fruchtchips wurden über Rossmann-Filialen in allen 16 Bundesländern vertrieben. Der Rückruf betrifft damit Kunden in ganz Deutschland.

Eine Salmonelleninfektion kann sich innerhalb weniger Tage durch Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtes Fieber bemerkbar machen. In vielen Fällen klingen die Beschwerden nach einigen Tagen von selbst ab. Bei Säuglingen, Kleinkindern, Senioren und Menschen mit geschwächter Immunabwehr kann die Erkrankung jedoch schwerer verlaufen.

Wer das Produkt gegessen hat und schwere oder länger anhaltende Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf eine mögliche Salmonelleninfektion hinweisen. Eine vorsorgliche ärztliche Untersuchung ohne Symptome ist nach Angaben der Behörden dagegen nicht erforderlich.

Für weitere Informationen können sich Verbraucher an den Rossmann-Kundenservice unter 0800 76 77 62 66 wenden. Die Hotline ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Betroffene Produkte nicht entsorgen

Verbraucher sollten die Packungsangaben sorgfältig kontrollieren. Stimmt das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise die Chargenkennzeichnung mit den Rückrufangaben überein, sollte das Produkt weder gegessen noch an andere Personen weitergegeben werden.

Eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht notwendig. Beide Produkte können in den jeweiligen Filialen zurückgegeben werden. Ein Kassenbon wird für die Erstattung des Kaufpreises nicht benötigt.