Silvester in Cottbus: Böller explodieren – aber weniger los als sonst

Brandenburg, Briesen: Ein Mann zündet einen Böller am Silvesterabend an.
Patrick Pleul/dpa-ZentralbildPünktlich um null Uhr am 1. Januar 2021 haben Cottbuserinnen und Cottbuser das neue Jahr begrüßt – mit Böllern und Raketen, wie sonst auch. Und das, obwohl im öffentlichen Raum zu Silvester und am Neujahrstag ein Böllerverbot gilt.
Um kurz vor Mitternacht am Silvesterabend wollte die Polizei in Cottbus noch nicht voreilig sein. Aber es sei im Vergleich zu den Vorjahren doch erheblich ruhiger, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage. „Die Bürger halten sich überwiegend an das Böllerverbot im Landkreis Spree-Neiße und in Cottbus“, sagte der Polizeisprecher weiter.
Es habe zwar vereinzelt Einsätze wegen kleiner Brände und Böllereien gegeben. Die Plätze in der Cottbuser Innenstadt seien jedoch weitgehend leer geblieben – im Gegensatz zu den Vorjahren ab Einbruch der Dunkelheit.
Neujahrsmorgen: Ab zwei Uhr früh gilt wieder Ausgangssperre
Nach Mitternacht wollte die Polizei allerdings weiterhin aufmerksam bleiben, schließlich würde normalerweise das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßt. Aber wegen der Corona-Pandemie ist das auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen zu Silvester 2020 und Neujahr 2021 verboten.
Bereits am 30. Dezember über Nacht war die Polizei nach Angaben des Sprechers in Cottbus unterwegs und sprach Leute gezielt an, um zum Beispiel auf die nächtliche Ausgangssperre hinzuweisen. In der Silvesternacht dürfen Brandenburger allerdings durchgehend bis zwei Uhr früh am Neujahrsmorgen draußen unterwegs sein. Dann beginnt die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die normalerweise seit 18. Dezember von 22 Uhr abends bis fünf Uhr morgens gilt.
Nach Angaben der Stadtverwaltung Cottbus war auch das Ordnungsamt in der Silvesternacht zu Kontrollen unterwegs. Zahlen über verhängte Bußgelder wegen Corona-Verstößen lagen zunächst jedoch nicht vor.
Auch in der Leitstelle Lausitz in Cottbus ging es nach Angaben eines Sprechers bis nach Mitternacht vergleichsweise ruhig zu. Die einzige größere Sache ist nicht in Cottbus, sondern in Senftenberg passiert. Dort brannte ein PKW aus. Den Einsatzkräften bot sich vor Ort ein dramatisches Bild: Zuvor hatten die beiden Insassen des BMW einen Unfall gebaut. Sie wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt wegen der Unfallursache.
Brandenburg: Alkoholverbot im öffentlichen Raum zu Silvester
In Brandenburg gilt für Silvester und Neujahr ein landesweites Versammlungsverbot. Zudem gilt in Brandenburg ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Pyrotechnik darf nicht verkauft werden.
Es gibt zwar kein landesweites Böllerverbot und auch auf privaten Grundstücken ist Feuerwerk nicht untersagt. Vom Zünden von Feuerwerk raten die Behörden aber dringend ab. Landkreise und kreisfreie Städte können Böllerverbote erlassen beziehungsweise, müssen dies laut Eindämmungsverordnung an den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, an denen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.





