Pflegeheim Kosten: Welchen Eigenanteil Senioren in Brandenburg tragen müssen

Eine Pflegerin (l) und eine Heimbewohnerin schauen zusammen aus einem Fenster im Wohnbereich des Pflegeheims. Die Kosten, die stationär untergebrachte Pflegebedürftige zu zahlen haben, sind nach einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkrankenkassen erneut gestiegen.
Tom Weller/dpaDie Kostenspirale für Bewohner von Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Berlin und Brandenburg dreht sich weiter nach oben. Zum 1. Juli waren in den Heimen der Hauptstadt im Schnitt 2895 Euro Eigenanteil pro Monat fällig und damit 255 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Etwas günstiger ist die Unterbringung in Brandenburgs Heimen. Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) kostet dort der Aufenthalt für Bewohner im Schnitt 2563 Euro, aber auch dort stiegen die Kosten.
Mitte 2023 zahlten Pflegebedürftige in der Mark 2345 Euro pro Monat – 218 Euro weniger. Bundesweit müssen die Bewohnerinnen und Bewohner im Schnitt 2871 Euro pro Monat aus eigener Tasche beisteuern. Die Summen gelten jeweils für das erste Jahr des Aufenthalts.
Kosten werden an Pflegeheim-Bewohner weitergegeben
In den Summen ist der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Hinzukommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen. Erstmals in die Auswertung einbezogen wurden zum Stichtag 1. Juli Ausbildungskosten, die ebenfalls von den Heimen an die Bewohner weitergegeben werden.
Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor fünf Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.“ Würden diese ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen, würden Bewohnerinnen und Bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlastet werden können.
Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sieht das genauso. "Die Bundesländer haben endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Ausbildungs- und Investitionskosten zu übernehmen", fordert auch er. So könnten die Betroffenen im Bundesdurchschnitt um jährlich rund 7500 Euro entlastet werden, hat Brysch ausgerechnet.
Geringe Förderung in Brandenburg und Berlin
Die Länder Berlin und Brandenburg fördern lediglich in geringem Maße Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen. Nach einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums reichte Brandenburg beispielsweise im Jahr 2022 eine Fördersumme von 1.436.414 Euro aus, Berlin von 1.117.696 Euro. Bezogen auf die Anzahl der Pflegebedürftigen betrug die Investitionskostenförderung in Brandenburg damit 7,80 Euro pro Pflegebedürftiger, in Berlin sogar nur sechs Euro.
Lediglich der Stadtstaat Hamburg (drei Euro), Hessen (drei Euro)und Thüringen (weniger als ein Euro) gaben noch weniger aus. Die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt verzichteten gänzlich auf die Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Die höchste Fördersumme brachte übrigens Nordrhein-Westfalen auf – mit 560 Euro pro Pflegebedürftiger.
Patientenschützer fordert Pflegereform
Für Eugen Brysch zeigen die Zahlen deutlich, dass die seit Januar 2022 geltenden, nach Verweildauer gestaffelten Zuschüsse zum Eigenanteil die Kostenexplosion für Pflegeheimbewohner nicht wirksam begrenzen können. Er fordert: „Eine Pflegereform muss Schluss machen mit den Festbeträgen“.



