Steuererklärung in Brandenburg: Rente, Immobilie, Pflege – das ist zu beachten

Die Steuererklärung wirft immer wieder Fragen auf, welche Einnahmen angegeben und welche Ausgaben abgesetzt werden können. Rentner sind verunsichert, warum sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen.
Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpaDie Steuererklärung wirft auch in Brandenburg immer wieder Fragen auf. Die Immobilie, die Rente, die Pflege und die Höhe des Einkommens sind Themen, die dabei oft eine Rolle spielen.
Martina Bruse vom Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe und Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine kennen die Antworten auf diese Fragen. Bei einer Telefonaktion haben sie vielen Menschen weitergeholfen. Fragen und Antworten im Überblick.
Ab welcher Rentenhöhe muss man als Rentner eine Steuerklärung machen? Ich bin bereits seit 2003 Rentner, habe noch nie eine gemacht und meine Rente beträgt 1300 Euro derzeit.
Für die Rentenbesteuerung ist neben der Rentenhöhe und etwaigen sonstigen Einkünften (z. B. Witwenrente, Betriebsrente, Vermietung und Verpachtung) das Renteneintrittsalter entscheidend. Bis zum Jahr 2005 unterlag die Hälfte der Rentenzahlung der Besteuerung. 50 Prozent der Rente blieben steuerfrei.
Das änderte sich dann bzw. ändert sich seitdem mit jedem Jahr, denn der steuerpflichtige Anteil steigt seitdem stetig für Neurentner. Es gibt also zwischen Rentnern, die dies 2006 wurden und denen, die das Rentenalter 2023 erreichten, einen Unterschied, wie hoch der steuerpflichtige Rentenanteil ist. Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben, ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht notwendig.
Steuerpflicht richtet sich nach Eintritt in die Rente
Mein Mann und ich sind seit mehr als 20 Jahren Rentner, zusammen beträgt unsere Rente brutto 45.945 Euro. Müssen wir Steuern zahlen?
Für Sie als Ehepaar, das vor 2005 in Rente ging, lebt die Steuerpflicht ab einer Brutto-Jahresrente von 38.472 Euro auf. Der steuerfreie Rentenbetrag berechnet sich aus der Rente 2005 und ist festgeschrieben. Die Formulare müssen Sie sich selbst besorgen – in einem Bürgeramt oder beim Finanzamt. Zugeschickt werden sie nicht mehr.
Als Ehepaar zusammen veranlagt kommen wir mit unserer Jahresbruttorente und dem steuerlichen Anteil mit etwa 5000 Euro über den Betrag, bis zu dem wir keine Steuern zahlen müssten. Jetzt haben wir aber die Kosten für die Pflegeversicherung, Medikamente, Arztfahrten, neue Brillen, Therapien und mehr zusammengerechnet. Es kommen über 5000 Euro zusammen. Es gleicht sich also aus. Ist damit das Steuerthema für uns erledigt?
Nein, so einfach ist das leider nicht mit dem Gegenrechnen bzw. geht das nicht eins zu eins. Natürlich können Sie all diese aufgezählten Kosten steuermindernd geltend machen über die Angaben in den außergewöhnlichen Belastungen. Aber es bleibt dabei ein zumutbarer, individueller Eigenanteil, den das Finanzamt berechnet. Diese Berechnung können Sie nicht allein vornehmen. Das tut der Fiskus. Eine Steuererklärung bleibt Ihnen nicht erspart, vielleicht aber eine Steuernachzahlung.
Wir haben zwei Jahre lang mithilfe eines Steuerberaters Steuererklärungen abgegeben, aber nie Geld zurückerhalten. Müssen wir überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wir sind schwerbehindert und haben Pflegestufen.
Pauschbeträge für die Pflegegrade und Schwerbehinderungen führen zu hohen Freibeträgen. Sie können beim Finanzamt einen Antrag stellen auf „Verzicht auf Abgabe der Steuererklärung“. Die Nachweise zu den Pflegegraden und Schwerbehindertenausweise fügen Sie dem Schreiben bei.
Warum die Rente besteuert wird
Wie hoch sind bei der Besteuerung der Rente überhaupt die Abzüge?
Angesetzt wird der Einkommensteuersatz, wie bei allen anderen Bürgern auch. Es gibt keine spezielle Rentensteuer. Die Besteuerung fällt immer individuell aus. Es ist zu berücksichtigen, dass mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens auch der Steuersatz steigt.

Weiß Rat: Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine
Frank NürnbergerIch bin seit 2002 Rentner und hatte 2012 eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Inzwischen musste ich für drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Meine Frau und ich mussten jedes Mal 300 Euro nachzahlen. Mich ärgert, dass von der Rente immer noch Geld abgezogen wird.
Viele Bürger verstehen nicht, dass es sich hierbei um eine nachgelagerte Besteuerung handelt. Als Sie beruflich aktiv waren und auf Ihr Rentenkonto eingezahlt haben, durften Sie das steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber hat ebenfalls „steuerfrei“ auf Ihr Renten-Konto eingezahlt. Versteuert wird jetzt die Rente, die Sie tatsächlich erhalten.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. Befreiung von der Abgabe der Steuererklärung gilt, solange keine wesentlichen Änderungen eintreten. Rentenerhöhungen gelten als solche Änderungen. Deshalb müssen viele Rentner nach einer Rentenerhöhung eine Steuererklärung abgeben, auch nach Abzug verschiedener Kosten.
Warum Verwitwete eine Steuererklärung abgeben müssen
Ich musste aufgrund der Rentenerhöhung für 2022 erstmals eine Steuererklärung abgeben und Geld nachzahlen. Gleichzeitig erhalte ich aber Wohngeld. Ist das rechtens, wenn ich Geld vom Staat bekomme und dennoch Steuern nachzahlen muss?
Ihre Situation ist zwar ungewöhnlich, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Nachzahlung für die Steuererklärung lassen sich mit Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen jedoch beeinflussen, sodass eine Nachzahlung gemindert oder sogar ganz vermieden werden kann.
Mitte 2021 starb mein Mann und seitdem erhalte ich neben meiner Rente noch Witwenrente. Für die Jahre 2021 und 2022 hatte ich dann eine Steuererklärung gemacht und mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Steuern zahlen muss. Also könnte ich mir doch in diesem Jahr den ganzen Aufwand sparen, müsste für 2023 gar nicht erst eine Erklärung machen, oder?
Das kann man so nicht sagen, denn ab dem Steuerjahr 2023 werden Sie steuerlich erstmalig einzeln veranlagt. Für die Jahre davor galt nach dem gesetzlich gültigen Gnadensplitting rechnerisch noch die gemeinsame Veranlagung mit Ihrem Mann. Das ist nach zwei Jahren dann abgelaufen und Sie werden einzeln veranlagt. Jetzt kommt es bei der Berechnung Ihrer Steuerlast allein auf Ihr gesamtes Einkommen und Ihr Renteneintrittsalter an.
Welche Einnahmen sind anzugeben?
Ich erhalte seit 2012 neben meiner Rente noch Witwenrente, etwas Geld als Schwerbehindertenrente, eine betriebliche Altersvorsorge und 500 Euro im Jahr aus der Verpachtung von Ackerland. Was zählt alles zu steuerpflichtigen Einnahmen?
Wenn Sie 2012 Rentnerin wurden, beträgt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente 64 Prozent. Dabei ist aus Ihren verschiedenen Einkommensanteilen eine Summe zu bilden. Gesondert zu betrachten bzw. zu berechnen und entsprechend in der Steuererklärung aufzulisten ist nur der Anteil der Schwerbehindertenrente. Alles andere wird als Summe versteuert.
Wird meine Mütterrente auch versteuert?
Die Mütterrente unterliegt als Teil der Altersrente der Steuerpflicht. Da dieser Betrag in die Gesamtrente mit eingeht und nicht extra ausgewiesen oder ausgezahlt wird, greift hier die für Sie individuell gültige Besteuerung. Ist Ihre Rente allerdings so niedrig, dass keine Steuer erhoben wird, so gilt dies auch für den einfließenden Betrag an Mütterrente.

Kann weiterhelfen: Martina Bruse vom Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe
Frank NürnbergerBis 2022 hatte ich ein Häuschen vermietet, welches ich seitdem wieder selbst nutze in der Freizeit. Muss ich diese Immobilie noch immer in meiner Steuererklärung angeben?
Wenn Sie mit der Vermietung des Hauses keine Einnahmen mehr erzielen, dann müssen Sie auch die Formulare für Vermietung und Verpachtung nicht ausfüllen. Es könnte allerdings sein, dass es noch einmal eine Nachfrage des Finanzamtes gibt, wenn es eine längere Vermietung gab und nun keine Einnahmen mehr deklariert werden. Wenn Sie das Haus selbst wieder nutzen, dann können Sie allerdings alle Arbeiten, die Handwerker dort erledigen, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd ansetzen.
Handwerker-Leistungen absetzen
Wir wollen unser Grundstück unseren Kindern übergeben, überlegen noch, ob wir Nießbrauch oder Wohnrecht festschreiben. Auf alle Fälle bleiben wir in dem Haus wohnen. Wer kann künftig haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – wir oder unser Sohn, der das Grundstück übernehmen wird?
Die Ausgaben für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen kann nur derjenige steuerlich geltend machen, der in dem Haus wohnt, nicht der Eigentümer. In dem Fall also Sie und Ihr Mann. Das ergibt sich aus Paragraf 35 a Einkommensteuergesetz. Etwas Anderes wäre es, wenn Ihr Sohn auch in dem Haus wohnt. Dann kann er die Ausgaben absetzen. Hierbei handelt es sich um eine Steuerermäßigung von 20 Prozent für maximal 6000 Euro Kosten für Handwerker im Jahr, die geltend gemacht werden können.
Beim Einbau neuer energiesparender Fenster 2023 sagte mir der Monteur, dass ich dies steuermindernd zusätzlich zu den Handwerkerkosten ansetzen kann. Wo muss ich das in der Steuererklärung tun?
Sie können die Steuerermäßigung entweder für energetische Maßnahmen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Zur Geltendmachung müssen Sie die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausfüllen und die Arbeiten mit einem amtlichen Muster von einem Fachunternehmen bestätigen lassen.
Ich habe beim Bausparen Zinsen bekommen, die den Freibetrag überschreiten. Kann ich die über die Anlage KAP zurückfordern?
Die Zinsen aus einem Bausparvertrag müssen versteuert werden, wenn Sie den gesamten Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2000 Euro (Verheiratete) ausgeschöpft haben. Eine Erstattung der Kapitalertragsteuer kann erfolgen, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Pech mit dem Geldfonds
Ich habe mit angelegten Fonds einen Minusbetrag „erwirtschaftet“. Woanders habe ich aber Zinsen erhalten, darauf Kapitalertragssteuern bezahlt. Kann ich dies miteinander verrechnen?
Das können Sie nicht so einfach selbst tun, aber mit den entsprechenden Unterlagen dies bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sie sollten bei dem Finanzdienstleister eine entsprechende Steuerbescheinigung anfordern. In der Steuererklärung sollten Sie die Anlage KAP entsprechend ausfüllen. Eine Verrechnung mit Verlusten nimmt das Finanzamt automatisch vor.
Ich verpachte Ackerland. Welche Steuerformulare muss man für die Einnahmen ausfüllen?
Entscheidend ist, ob es sich um reine Pachteinnahmen handelt oder um betriebliche Einnahmen. Dies müsste aus den entsprechenden Verträgen ersichtlich sein. Sind es Pachten, die Sie einnehmen, dann füllen Sie die Anlage V aus und können dabei noch Ausgaben gegenrechnen, die im Zusammenhang mit der Verpachtung stehen. Handelt es sich um Betriebseinnahmen, dann ist die Anlage L auszufüllen.
Regelungen beim Mini-Job
Ich beziehe eine Vollrente und habe zwischenzeitlich sechs Monate einen Mini-Job ausgeübt. Muss ich das versteuern?
Der Mini-Job ist für Sie steuerfrei, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit zwei Prozent pauschale Lohnsteuer abgeführt hat. Dann müssen Sie den Mini-Job auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Angehörigen steht Geld für die Pflege zu. Ich pflege meinen Vater, der den Pflegegrad III hat und das entsprechende Geld dafür bekommt bzw. an mich weitergibt. Sind das Einnahmen, die ich versteuern muss?
Nein. Das Pflegegeld ist für Ihren Vater steuerfrei und bleibt dies auch, wenn er es für erbrachte Leistungen an Sie als pflegende Angehörige weiterleitet. Das wäre nur anders, wenn sich jemand erwerbsmäßig um seine Pflege kümmert. Weil Ihr Vater an Sie das Pflegegeld weiterleitet und Sie dadurch entlohnt werden, können Sie in Ihrer Steuererklärung nicht zusätzlich den Pflegepauschbetrag beantragen.
Kosten des Pflegeheims können abgesetzt werden
Seit Dezember 2022 lebe ich in einem Pflegeheim. Was kann ich alles von den fast 3000 Euro monatlichen Kosten steuerlich absetzen? Von meiner Rente bleibt mir nichts, im Gegenteil, ich stocke schon mit Erspartem auf. Schlimm wäre es deshalb, wenn ich vielleicht sogar noch steuerliche Verpflichtungen hätte. Das Heim schreibt mir monatlich genau auf, was alles kostet.
Wenn das Heim Ihr ständiger Wohnsitz ist, dann können Sie fast alle entstehenden Kosten rund um die Pflege, Versorgung oder alle medizinischen Leistungen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht allerdings die Haushaltsersparnis von 10.908 Euro ab, weil Sie Ihren Haushalt aufgelöst haben. Der Grund ist, dass Sie auch im eigenen Haushalt Lebensunterhaltskosten hätten.
Wichtig ist, gerade wenn es das erste Jahr der steuerlichen Abrechnung bzw. Anerkennung ist, dass Sie alles genau aufschlüsseln und neben den Kosten im Heim die medizinisch bedingten Ausgaben belegen. Diese Ausgaben stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die sich nach Abzug der zumutbaren Belastung steuermindernd auswirken und Ihre Steuerlast mindern können.
Meine Mutter und ich pflegen ihren Mann, meinen Stiefvater. Ich habe einige Zeit verkürzt gearbeitet und dafür auch Rentenpunkte bekommen. Jetzt arbeite ich wieder voll. Darf ich in der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag beantragen?
Ja, sowohl Ihre Mutter als auch Sie können jeweils die Hälfte des Pauschbetrages, der Ihnen für die Pflege zusteht, in Anspruch nehmen. In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter Zeile 11 sind die entsprechenden Angaben zu machen.
Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein
Ich habe 30 Jahre nebenberuflich gut dazu verdient, arbeite als Rentner nur noch minimal nebenbei für 1500 Euro im Jahr. Ich möchte gern die Steuererklärung vereinfachen. Über ein Steuerbüro wird mir das zu teuer. Welche anderen Wege gibt es?
Eigentlich keine. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen nach Paragraf 4 Steuerberatungsgesetz nicht weiterhelfen, weil Sie aus selbstständiger Tätigkeit noch Nebeneinkünfte beziehen. Deshalb kommt auch eine vereinfachte Steuererklärung nicht infrage.
Als Selbstständiger hatte ich früher eine Steuerberaterin, die ich nicht mehr benötige. Wir trauen uns aber jetzt als Rentner nicht selbst zu, die Steuererklärung auszufüllen. Deshalb würde ich gern Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Wie gehe ich da vor, und was kostet die Mitgliedschaft?
Vereine gibt es in Brandenburg überall, vielleicht nicht immer in Wohnortnähe. Die Beiträge sind abhängig von der Höhe Ihrer Rente. Die Lohnsteuerhilfevereine legen ihre Beitragsordnung eigenständig fest, die Beiträge können sich von Verein zu Verein unterscheiden. Vielleicht ist Ihnen auch schon mit einer vereinfachten Steuererklärung geholfen.
Fragen Sie dazu beim Finanzamt nach, das kann auf alle wichtigen Daten zugreifen. Für die vereinfachte Steuererklärung sind nur drei Blätter auszufüllen, mit den Grunddaten und was sie gegebenenfalls absetzen wollen.





