Nachbarrecht in Brandenburg
: Hecke, Kamin, Laub - wann muss der Nachbar handeln?

HintergrundNachbars Hecke nimmt die Sicht, Musik stört, Laub fällt auf das eigene Grundstück. Wie man seine Rechte in Brandenburg einfordern kann, haben Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer erklärt.
Von
Kerstin Bechly
Frankfurt (Oder)
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Mann schneidet eine Hecke: ILLUSTRATION - Kahlschlag? Manchmal kann eine Hecke auch die Sicht im Verkehrsgeschehen behindern - in einem Fall wurde deswegen eine Stadt verklagt. (zu dpa: «Haftet Kommune wegen schlechter Sicht durch private Hecke?») Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Die Hecke beim Nachbarn wächst und wächst und behindert womöglich die Sicht bei der Ausfahrt vom eigenen Grundstück. Was kann man tun, damit der Nachbar endlich reagiert? Antworten haben bei einer Telefonaktion Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer gegeben.

Ina Fassbender/dpa
  • Brandenburgisches Nachbarrecht: Hecken, Zäune und Sichtschutz müssen ortsüblich sein.
  • Mindestabstände: Bäume über zwei Meter brauchen vier Meter zur Grenze, sonst Versetzung.
  • Kaminfragen: Schornsteinöffnung seit „1. Januar 2022“ über First, sonst Verlängerung möglich.
  • Lärm und Ruhezeiten: Geräteverordnung verbietet Betrieb 20–7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.
  • Hammerschlag- und Leiterrecht: Nachbar muss Zugang für notwendige Arbeiten mit Ankündigung dulden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zwist zwischen Nachbarn kommt immer wieder vor. Was muss man akzeptieren, was nicht, und wohin kann man sich wenden, wenn ein Gespräch keine Abhilfe bringt? Bei einer Telefonaktion haben Lothar Blaschke, Hagen Ludwig und Peter Ohm vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer die Fragen von Lesern beantwortet. Hier eine Zusammenfassung:

Mein Nachbar hat seine Hecke neben unserer Grundstücksausfahrt durch eine 1,25 Meter hohe Einfriedung für Mülltonnen ersetzt. Darauf befinden sich Pflanzschalen. Die Sicht beim Hinausfahren ist enorm eingeschränkt. Ich befürchte, dass ich irgendwann Fußgänger oder Radfahrer übersehe, deren Weg genau vor unserem Grundstück entlangführt. Kann ich vom Nachbarn eine bauliche Änderung fordern? 
Zunächst wäre zu prüfen, ob die Einfriedung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wenn es keine örtlichen Satzungen gibt, in denen etwas zur Höhe sowie zur Art und Weise der Einfriedung festgelegt wird, zählt die Ortsüblichkeit.

Ist eine ortsübliche Art der Einfriedung nicht festzustellen, gilt ein 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun als ortsüblich, heißt es im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz. Doch um einen solchen Zaun handelt es sich offensichtlich nicht. Da gibt es also durchaus Klärungsbedarf.

Wenn aus Ihrer Sicht zudem die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, bitten Sie den Nachbarn um eine Besichtigung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn dies nicht gelingt, sollten Sie die Schiedsstelle um Vermittlung bitten. Nicht zuletzt heißt es in Paragraf 1 des Nachbarrechtsgesetzes, dass Grundstücksnachbarn ihre Beziehungen so zu gestalten haben, dass gegenseitig keine Schäden oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

Unbekannter Eigentümer? Beim Grundbuchamt nachfragen

Einen Meter neben unserem Grundstück wurden Weiden gepflanzt. Uns kommt das viel zu dicht vor, weil die Bäume bestimmt hochwachsen. Ich kenne den Eigentümer nicht. Beim Gemeindeamt wird mir der Name aus Datenschutzgründen nicht genannt. Aber ich will nicht hinnehmen, dass die Weiden irgendwann zu unserem Grundstück hinüberwachsen mit all dem Laub. Wie komme ich an den Namen des Eigentümers? 
So, wie Sie es beschreiben, unterschreitet die Anpflanzung in jedem Fall den Mindestabstand zu Ihrer Grundstücksgrenze. In Brandenburg ist geregelt, dass Bäume, außer Obstbäume, mit mehr als zwei Metern Wuchshöhe einen Grenzabstand von vier Metern aufweisen müssen.

Das Gemeindeamt muss Ihnen den Namen des Nachbarn in der Regel nicht nennen. Sie können sich aber an das Grundbuchamt mit der Bitte um Einsicht ins Grundbuch wenden. Das kann Ihnen nicht verwehrt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein solches Interesse besteht, wenn auf dem Nachbargrundstück Maßnahmen vorgenommen werden, die im Widerspruch zu den Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes stehen.

Lothar Blaschke vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und Verein Deutscher Wohnungseigentümer VDWE

Lothar Blaschke vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN): Ist der Name eines Grundstückseigentümers unbekannt, ist Einsicht in das Grundbuchamt möglich. Vorausgesetzt, es liegt ein berechtigtes Interesse vor.

Claudia Dressel/VDGN

Nach der Ermittlung des Eigentümers können Sie diesen mit Verweis auf die Abstandsregeln auffordern, die Bäume zu versetzen. Vorausgesetzt, die Pflanzung beziehungsweise der Zeitpunkt, an dem die Bäume die Höhe von zwei Metern überschritten haben, liegt nicht länger als zwei Jahre zurück. Wenn Sie bis dahin keine Klage eingereicht haben, ist Ihr Beseitigungsanspruch verfristet. Die Frist beginnt mit dem Jahr, das der Pflanzung bzw. Höhenüberschreitung nachfolgt.

Dach umgebaut - jetzt stört der Rauch

Ein unmittelbarer Nachbar hat sein Dach umgebaut. Seitdem befindet sich der Schornstein für seinen Kamin einen halben Meter unter dem First. Wenn nebenan geheizt wird, können wir die Fenster nicht mehr öffnen, weil wir sonst ständig Rauch und Geruch in den Zimmern haben. Der Schornsteinfeger sagt, nach dem neuen Immissionsschutzgesetz hätte der Schornstein so nicht mehr gebaut werden dürfen, aber aufgrund seines Alters habe er Bestandsschutz. 
Relativ neu ist tatsächlich, dass Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 1. Januar 2022 errichtet werden beziehungsweise wurden, über einen Schornstein verfügen müssen, dessen Öffnung den First um mindestens 40 Zentimeter überragt. Erklärtes Ziel dieser Neuregelung in der Bundesimmissionsschutzverordnung ist, dass die Abgase so schneller in die freie Luft gelangen und sich nicht wie bei Ihnen zwischen den Häusern ansammeln.

Nun hat der Nachbar nach dem 1. Januar 2022 das Dach anscheinend so verändert, dass die bereits bestehende Schornsteinöffnung nach Ihren Aussagen sogar einen halben Meter unter dem First liegt. Für Sie ist wichtig, dass Sie den Schornsteinfeger auf Ihrer Seite haben und er dem Nachbarn eine technische Lösung unterbreiten kann. Möglich wäre zum Beispiel, dass der Schornstein nunmehr verlängert wird. Abgesehen davon haben Sie nach dem BGB einen Abwehr- und Unterlassungsanspruch, wenn Sie durch den Rauch des Nachbarkamins wesentlich beeinträchtigt werden, insbesondere dann, wenn zulässige Grenzwerte überschritten werden.

Abstandsregel für Kamin

Ich möchte in meinem Garten einen festen Grillkamin errichten. Gibt es in dieser Hinsicht einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze? 
In der Regel gibt es den nicht. Allerdings sollte man dazu noch einmal im örtlichen Bauamt nachfragen. Zu bedenken ist auch, dass Ihr Nachbar einen Abwehranspruch hat, wenn er durch Rauch, Gerüche oder Partylärm am Grill gestört wird. Kommt es zum Streit und vielleicht sogar zu einer Klage, kann das Gericht Sie zur Unterlassung verurteilen oder die erlaubten Zeiten für mögliches Grillvergnügen stark einschränken.

Das Risiko sollten Sie bei der geplanten Investition nicht eingehen und deshalb von vornherein einen Standort suchen, der möglichst wenig Berührungspunkte mit Ihrem Nachbarn hat. Dazu gehört die Wahl eines Grillplatzes, der möglichst weit vom Grundstück und dem Wohnhaus des Nachbarn entfernt liegt, ebenso wie die Berücksichtigung der Windrichtung.

Am besten ist, Sie reden mit Ihrem Nachbarn über die Pläne und laden ihn zur Einweihung des Grillofens ein.

Mehrere Familien in unserer Nachbarschaft haben Kamine. Beim Lüften riecht es ständig nach Rauch. Können wir uns dagegen wehren? 
Zunächst muss man zwischen offenen und geschlossenen Kaminen unterscheiden. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen offene Kamine nur gelegentlich betrieben werden und das nur mit naturbelassenem Holz oder Holzbriketts. Doch was heißt gelegentlich?

Gerichte haben das unter anderem dahingehend präzisiert, dass der Betrieb eines offenen Kamins bei Beeinträchtigungen des Nachbarn behördlich auf acht Tage pro Monat für fünf Stunden beschränkt werden könne. Allerdings sind heute meistens geschlossene Kaminöfen im Gebrauch. Für die gibt es keine Beschränkungen bei der Häufigkeit des Heizens.

VDGN Hagen Ludwig

Hagen Ludwig vom VDGN: Für die Verkehrssicherheitspflicht bei Bäumen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Claudia Dressel/VDGN

Für alle Arten von Kaminen gilt: Sie müssen die zulässigen und seit 2021 herabgesetzten Grenzwerte für Staub und für Kohlenmonoxid einhalten. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Bezirksschornsteinfegermeister einschreiten. Dann muss Ihr Nachbar entweder einen Filter nachrüsten oder den Kamin stilllegen.

Verordnungen zu Gerätelärm und Musik

Neben unserem Wohnhaus befindet sich ein Grundstück mit Laube. Wenn die Nachbarn dort sind, dudelt draußen den ganzen Tag das Radio, auch über die Mittagszeit oder wenn sie in der Laube sind. Die Musik ist nicht laut, aber überhaupt nicht mein Geschmack und stört mich sehr. Können wir etwas tun? 
Schauen Sie in der Satzung Ihrer Gemeinde nach, ob es dort Festlegungen zu Ruhezeiten und besonders zu einer Mittagsruhe gibt. Wenn es so ist, dann sollte das Radio zu diesen Zeiten ebenso wie während der Nachtruhe nicht zu vernehmen sein.

Ansonsten kann man Lautstärken über eine App am Handy oder ein Soundmeter messen. So lässt sich der Schallpegel als objektive Grundlage ermitteln, ob hier gesetzlich festgelegte Grenzwerte überschritten werden.

Doch auch wenn diese eingehalten werden, können Sie einen Unterlassungsanspruch haben. Ich kann mich an ein Gerichtsurteil erinnern, in dem es heißt, Radiohören im Freien in einer ruhigen Wohngegend stelle keine ortsübliche Grundstücksnutzung dar und sei somit nicht mit den Geräuschen von spielenden Kindern, Unterhaltungen oder Gartenarbeiten zu vergleichen. Ein Unterlassungsanspruch bestehe, wenn der Nachbar faktisch zum Mithören gezwungen werde.

Kann ich meinen neuen Mähroboter, der ja sehr leise ist, auch sonntags und in den Nachtstunden laufen lassen? 
Generell wird der Betrieb von Maschinen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Laut Paragraf 7 der Verordnung dürfen Geräte wie der klassische Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20 bis 7 Uhr in Wohngebieten nicht betrieben werden.

Mähroboter sind in der Verordnung noch nicht explizit genannt. Generell sollten Sie sich aber auch mit einem leisen Mähroboter an diese Zeiten halten, um Streit mit Ihren Nachbarn zu vermeiden. Zudem gibt es in vielen Gemeinden spezielle Regelungen zur Mittagsruhe und speziell zum Einsatz von Mährobotern. Zum Schutz von Igeln und anderen Tieren sollten Mähroboter nachts ohnehin Betriebspause haben. Wird ein Tier durch die Schneidwerkzeuge verletzt oder getötet, können Sie auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verantwortung gezogen werden.

Bauarbeiten stören Mittagsruhe

Auf unserem Nachbargrundstück finden seit geraumer Zeit umfangreiche und sehr laute Bauarbeiten statt. Eine Mittagsruhe wird nicht eingehalten. Wo finde ich Vorschriften darüber, was ich dulden muss und wogegen ich mich wehren kann? 
Baulärm ist unvermeidbar, doch betroffene Nachbarn müssen sich nicht alles gefallen lassen. Es gibt eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AAV) zum Schutz gegen Baulärm, die unter anderem maximal zulässige Lärmwerte vorschreibt.

In Gebieten, in denen vorwiegend Wohnhäuser stehen, müssen Bewohner damit leben, dass auf einer Baustelle von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet wird. Eine Mittagsruhe ist nicht vorgeschrieben. Tagsüber darf von der Baustelle jedoch nur ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel ausgehen.

VDGN Peter Ohm

Peter Ohm vom VDGN: Für das Betreiben eines offenen Kamins gibt es Regelungen, falls Nachbarn gestört werden.

Claudia Dressel/VDGN

Auch nächtliche Bauarbeiten von 20 bis 7 Uhr können genehmigt werden. Dann dürfen jedoch 40 Dezibel nicht überschritten werden. Diese Festlegungen gelten übrigens nur für professionelle Baufirmen. Heimwerker haben sich an die strengeren Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmverordnung zu halten.

Wohin mit vielen Blättern - Recht auf Laubrente

Mein Nachbar hat vor Jahrzehnten aus seinem riesigen Grundstück einen Eichenpark gemacht, der auch professionell gepflegt wird. Im Herbst hält sich aber das Laub nicht an Grundstücksgrenzen, ich bin ewig mit Harken beschäftigt. Außerdem ist die Entsorgung in unserer Gemeinde nicht kostenfrei. Eine Einigung lehnt mein Nachbar ab. Was könnte ich noch tun? 
In der Regel ist immer der Eigentümer, auf dessen Grundstück das Laub fällt, für die Beseitigung und Entsorgung zuständig. Leider führt das, wie in Ihrem Fall, manchmal zu großen Problemen.

Bei einem außergewöhnlich hohen Anfall an Laub gäbe es die sogenannte Laubrente, also eine jährliche Ausgleichszahlung für die Belastung, die vom Baumeigentümer zu zahlen ist. Allerdings ist dies sehr schwer durchsetzbar.

Sie müssten eine weit überdurchschnittlich starke Beeinträchtigung für Ihr Grundstück nachweisen. Ihre alljährlichen Rechnungen für die Entsorgung könnten dabei vielleicht helfen. Wenden Sie sich am besten an die regionale Schiedsstelle, um einen Kompromiss zu finden.

Leiterrecht ermöglicht Betreten von Nachbars Grundstück

Meine Garage steht direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück, was ja rechtlich möglich ist. Vor Jahren haben wir uns darüber geeinigt, dass ich Arbeiten an der Regenrinne von seinem Grundstück aus ausführen kann. Anders kommt man nicht ran. Jetzt duldet der Nachbar das nicht mehr. Die Regenrinne ist aber komplett verschmutzt, Wasser läuft über, die Wand wird nass. Was kann ich tun, um Schäden zu vermeiden? 
Nach dem Brandenburgischen Nachbarschaftsrecht gilt das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Danach muss der Nachbar dulden, dass Sie sein Grundstück nutzen, wenn es um notwendige Arbeiten an Ihren Gebäuden geht, die Sie anders nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ausführen können.

Voraussetzung ist aber, dass diese Arbeiten mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden und diese nicht zu Unzeiten erfolgen, also zum Beispiel, wenn der Nachbar eine Familienfeier plant. Außerdem müssen die Arbeiten so schonend wie möglich für das Nachbargrundstück erledigt werden. Für etwaige Schäden ist Ersatz zu leisten.

Informieren Sie den Nachbarn schriftlich und nachweisbar, dass Sie demnächst Ihr Hammerschlag- und Leiterrecht wahrnehmen möchten, und bitten Sie ihn am besten um die Abstimmung eines Termins.