
Jagd in Brandenburg: So viele Wölfe werden ab November geschossen

Brandenburgs Landwirtschaftsministerium plant neue Regeln, wie mit dem Wolf umgegangen werden soll. Zunächst soll der Abschuss von Problemwölfen erleichtert werden. (Symbolfoto)
Julian Stratenschulte/dpa- Brandenburg plant eine Allgemeinverfügung zur Bejagung von Wölfen – Fokus auf Problemtiere.
- Im Jagdjahr 1. April 2026 bis 31. März 2027 dürfen maximal zehn Wölfe geschossen werden.
- Abschüsse nach vermutetem Riss: Meldung binnen 24 Stunden, Gutachter prüft Schutz und Ursache.
- Keine Pflicht zur Genanalyse mehr; Abschuss im 1‑km‑Radius acht Wochen lang möglich.
- Bestandsregulierung bleibt bundesweit zu regeln, Quoten auf Landesebene sind nicht vorgesehen.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) hat eine Allgemeinverfügung „für die Bejagung der Tierart Wolf“ erarbeiten lassen, wie es im Titel heißt. Nachdem das Raubtier im Frühjahr 2026 ins Bundesjagdrecht aufgenommen wurde, sollen nun schnelle, unbürokratische Regeln aufgestellt werden, wie mit Problemwölfen künftig umgegangen wird.
Der Wolfs-Managementplan, der im November veröffentlicht werden soll, sieht vor, dass im noch laufenden Jagdjahr (1. April 2026 bis zum 31. März 2027) zehn Wölfe geschossen werden können. Wie die Zahlen danach aussehen, ist noch nicht bekannt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass sich die Zahl auch schon im ersten Halbjahr erhöhen könnte, wenn es zu einem entsprechenden Rissgeschehen kommt.
Bislang konnte ein Wolf nur dann „entnommen“ werden, wie es in der Amtssprache heißt, wenn er mehrfach Herdenschutzmaßnahmen (Zäune) überwunden und entsprechenden Schaden verursacht hatte. Der Riss eines Weidetieres musste durch genetische Untersuchungen bestätigt werden. Wurde ein sogenannter Problemwolf zum Abschuss freigegeben, konnte ein beauftragter Jäger ein entsprechendes Raubtier in unmittelbarer Nähe der geschädigten Herde erlegen. Wenn die Genprobe ergab, dass es nicht der Problemwolf war, konnten weitere Wölfe geschossen werden.
Keine Genanalyse mehr, um den richtigen Wolf zu finden
Künftig muss bei einem vermuteten Riss innerhalb von 24 Stunden die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege informiert werden. Ein Sachverständiger soll unmittelbar prüfen, ob das Nutztier „wahrscheinlich oder sicher“ durch einen Wolf getötet worden war und ob es ausreichende Herdenschutzmaßnahmen gab. Eine genetische Prüfung des gerissenen Tieres nach Wolfsspuren ist nicht erforderlich.
Um den „Tatort“ wird ein gedachter Kreis mit einem Radius von einem Kilometer gezogen. Alle Jäger, deren Jagdgebiet in dieser Fläche liegt, sind berechtigt, innerhalb von acht Wochen einen Wolf in ihrem gesamten Jagdterritorium (möglichst nah am Ort des Risses) zu schießen. Wird ein Wolf getötet, ist das sofort zu melden und das Jagdrecht in dem entsprechenden Gebiet wird aufgehoben. Ein Nachweis, dass es sich um den Schadwolf handelte, ist nicht erforderlich. Kommt es erneut zu Schäden, wird das Jagdrecht wieder erteilt.
Nutztierrisse durch Wölfe in Brandenburg
Das Landesumweltamt veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen der gemeldeten Wolfschäden im Land.
Von 2016 an (90 Vorfälle) ist die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere bis 2023 kontinuierlich angestiegen. In jenem Jahr wurden 358 Vorfälle gemeldet.
Die Risse von Nutztieren gingen in den beiden darauffolgenden Jahren deutlich zurück auf 178 Fälle im Jahr 2025.
700 Schafe und Ziegen fielen dabei im vergangenen Jahr Wölfen zum Opfer, 37 Rinder und 33 Stück Gehegewild. Pferde und Esel (vier Tiere) wurden zuletzt 2023 durch Wölfe getötet.
Ausgenommen von der Regelung sind Territorien der Bundeswehr sowie Naturschutzflächen des Bundes und Areale, auf denen der Bund das Jagdrecht ausübt. Außerdem sind vier Naturschutzgebiete (zwei in Teltow-Fläming, eines in Potsdam-Mittelmark und die Lieberoser Heide in Dahme-Spreewald) aufgezählt, in denen der Wolf gesondert geschützt ist.
Die Allgemeinverordnung wurde im Vorfeld mit mehreren Verbänden abgestimmt. Auch das Forum Natur, das unter anderem die Interessen von Jägern und Landwirten vertritt, hat nach Informationen dieses Medienhauses keine gravierenden Einwände vorgebracht. Das ist umso erstaunlicher, als der Landesjagdverband noch im Vorjahr eine Quotenjagd für Brandenburg verlangt hatte, um die Bestände des Raubtieres deutlich zu reduzieren.
Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes, erklärte gegenüber diesem Medienhaus, dass die Allgemeinverfügung zwar einiges einfacher mache, aber das generelle Problem, die hohe Wolfsdichte im Land, nicht angehe. Die Zahl der Wölfe müsse in Größenordnungen reduziert werden, so Wellershoff.
Brandenburg: Bund müsste Abschussquoten vorgeben
Das Landwirtschaftsministerium verweist im Entwurf darauf, dass eine Bestandregulierung erst durch bundesweite Regelungen möglich wäre. Das Bundesumweltministerium müsste erklären, welche Bestände notwendig sind, um die Tierart nicht zu gefährden, und Abschussquoten festlegen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, mit den Nachbarländern sich auf Zahlen zu einigen. Ein Alleingang Brandenburgs ist nicht vorgesehen.

