Finanzen in Brandenburg: Mehr Geld für Beamte nach Einigung mit Gewerkschaften

Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller (SPD) hat sich mit den Gewerkschaften auf eine höhere Besoldung für Beamte verständigt. (Archivbild)
Britta Pedersen/dpa- Brandenburg erhöht nach Einigung mit Gewerkschaften die Besoldung für Beamtinnen und Beamte.
- Hintergrund ist ein Karlsruher Urteil zur verfassungswidrigen Berliner Besoldung 2008 bis 2020.
- Die Gehälter sollen noch dieses Jahr steigen – Details folgen laut dpa.
- Erwartete Mehrbelastung liegt laut bisherigen Berechnungen bei 300 bis 600 Millionen Euro.
- Die Wochenarbeitszeit soll auf 41 Stunden steigen, Lehrkräfte sollen davon ausgenommen sein.
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Beamte in Brandenburg sollen als Konsequenz aus einem Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil mehr Geld bekommen und eine Stunde mehr pro Woche arbeiten. Das sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung zwischen dem Finanzministerium und den Gewerkschaften vor. Zunächst hatte der „Tagesspiegel“ berichtet. Die Details sollen noch vorgestellt werden.
Finanzminister Daniel Keller (SPD) vereinbarte demnach mit den Gewerkschaften, dass die Gehälter noch in diesem Jahr steigen sollen. Dies führt zu neuen Belastungen, die nach bisheriger Berechnung zwischen 300 und 600 Millionen Euro liegen sollen. Die Haushaltslage ist in Brandenburg ohnehin angespannt.
Die Wochenarbeitszeit soll von 40 auf 41 Stunden steigen. Darüber war bereits diskutiert worden. Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht noch eine Stunde pro Woche zusätzlich arbeiten sollen: Die meisten Lehrerinnen und Lehrer unterrichten bereits seit dem zweiten Schulhalbjahr aus Spargründen eine Stunde pro Woche mehr.
Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 war verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war.
Das Land bezahlte seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum nach Auffassung des Gerichts teils jahrelang zu schlecht. Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, waren demnach verfassungswidrig.
