AfD in Brandenburg: Fördergeld für die Stiftung, ist damit bald Schluss?

Jedes Jahr fließen mehrere Tausend Euro an die parteinahe Stiftung der AfD, die Erasmus-Stiftung Brandenburg. Mit einer neuen Koalition aus SPD und CDU könnte sich das jedoch ändern. In diesem Haus hat die Stiftung ihren Sitz.
Jakob Kerry- Brandenburgs AfD-nahe Erasmus-Stiftung erhält seit 2025 Fördergelder – Kritik wächst.
- SPD und CDU planen ein Gesetz, um rechtsextreme Netzwerke von Förderungen auszuschließen.
- 2025 flossen 7000 Euro an die Stiftung, obwohl die AfD als „gesichert rechtsextrem“ gilt.
- 2026 könnte die Stiftung bis zu 208.034,22 Euro beantragen, hat dies aber bislang nicht getan.
- SPD fordert klare gesetzliche Regeln, CDU unterstützt die Idee eines rechtlichen Stiftungsgesetzes.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Koalition aus SPD und BSW in Brandenburg ist nach gut einem Jahr zerbrochen. Grund dafür waren weniger Meinungsverschiedenheiten in politischen Sachfragen als interne Streitigkeiten. Eine Frage, in der SPD und BSW uneins waren, war die Schaffung eines Stiftungsförderungsgesetzes. Bisher gibt es lediglich Richtlinien, auf deren Basis Förderungen an parteinahe Stiftungen vergeben werden. Auch an die AfD-nahe Erasmus-Stiftung Brandenburg.
2025 wurde bekannt, dass diese Stiftung Vorträge mit teilweise diskriminierenden und verschwörungstheoretischen Inhalten durchführte – gefördert mit Steuergeld. Ein Vorgang, der viele überraschte. Denn Brandenburg ist das einzige Bundesland, das eine parteinahe Landesstiftung der AfD fördert.
Seit vier Jahren erhält die Erasmus-Stiftung-Brandenburg nun bereits Fördermittel aus dem Innenministerium. Und das, obwohl der Verfassungsschutz die Landespartei seit Sommer 2025 als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Dennoch flossen 2025 laut Innenministerium knapp 7000 Euro für zwei Seminare.
Koalitionswechsel Brandenburg: Gesetz mit der CDU möglich?
Die SPD wollte dem einen Riegel vorschieben. Es gibt laut SPD-Fraktion bereits einen Gesetzesentwurf zu einem Stiftungsförderungsgesetz, der dem Koalitionspartner BSW vorgelegt worden sei. Dabei sei es erst einmal geblieben.
7000 Euro für ein Jahr klingt auch erstmal nicht viel. Und in der Tat hätte die Förderung für 2025 weitaus höher ausfallen können, informiert das Innenministerium. Die Erasmus-Stiftung hätte Anspruch auf 200.000 Euro gehabt, hatte diese aber nicht beantragt. Nur zwei Seminare wurden laut Ministerium mit Steuermitteln gefördert. Sie hatten die Themen „Sinn oder Unsinn der Energiewende 2025“ und „Presse- und Meinungsfreiheit“. Eine Anfrage zu weiteren Informationen zu den beiden Veranstaltungen ließ die Erasmus-Stiftung Brandenburg unbeantwortet.
Das Jahr 2026 könnte eine Wende im Hinblick auf ein Gesetz bringen. Eine CDU-SPD-Koalition, wie sie sich aktuell in Potsdam anbahnt, dürfte beim Stiftungsförderungsgesetzes leichter einen Konsens erzielen als das Bündnis mit dem BSW.
Als „Politisch untragbar“ bewertet die SPD-Fraktion den gegenwärtigen Zustand. „Statt bloßer ministerieller Richtlinien braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, die sicherstellt, dass rechtsextreme Netzwerke in Brandenburg nach Möglichkeit keine öffentlichen Mittel mehr erhalten“, sagt Annemarie Wolff, Abgeordnete und Sprecherin für Rechtsextremismus der SPD-Fraktion.
Die CDU äußerte sich auf Anfrage nicht zu einem möglichen Stiftungsförderungsgesetz. Fraktionsvorsitzender Jan Redmann hatte im Sommer jedoch dem Deutschlandfunk gesagt: „Brandenburg benötigt dringend ein rechtliches Stiftungsgesetz, das auch in diesem Bereich Handhabe bietet.“
AfD-nahe Erasmus-Stiftung beantragt kaum Gelder in Brandenburg
Da sich die Höchstgrenze für die Förderung parteinaher Stiftungen nach Wahlerfolg richtet, könnte die Erasmus-Stiftung, sofern sie Anträge stellt, mehr Geld bekommen, als sie bislang genutzt hat. Das Innenministerium teilt mit: „Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen kann die ESBB 2026 Zuwendungen in Höhe von bis zu 208.034,22 Euro erhalten.“ Förderanträge für Veranstaltungen im Jahr 2026 habe die Stiftung bisher nicht gestellt.
Obwohl die Landespartei, die der Stiftung nahe steht, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, könnte sie also auf hohe finanzielle Mittel zugreifen. In den Förderrichtlinien für parteinahe Stiftungen steht: „Die Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang stehen.“ Ob und wie die Richtlinien auf eine parteinahe Organisation Anwendung finden, wenn die zugehörige Partei als gesichert rechtsextrem gilt, ist in den Richtlinien nicht geregelt.


