AfD in Brandenburg: Darum fördert das Innenministerium Projekte der Partei

Die Erasmus-Stiftung Brandenburg liegt unscheinbar in einer Wohnstraße in Falkensee. Zur Stiftung fließen jedes Jahr mehrere Tausend Euro aus dem Innenministerium. (Archivbild)
Jakob Kerry- Brandenburg fördert als einziges Bundesland eine AfD-nahe Stiftung finanziell.
- Erasmus-Stiftung erhielt 2023 rund 7.000 Euro – insgesamt über 100.000 Euro seit 2020.
- Vorträge mit diskriminierenden Inhalten wurden in der Vergangenheit gefördert.
- Förderrichtlinien regeln keine klare Prüfung bei rechtsextremen Verbindungen.
- Förderungen bis zu 400.000 Euro für 2025 möglich – Antragshöchstgrenzen bekannt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mitte August stellte Innenminister René Wilke (parteilos) den Verfassungsschutzvermerk zur Alternative für Deutschland (AfD) vor. Zusammen mit dem neuen Verfassungsschutz-Chef Wilfried Peters gab Wilke bekannt, warum die Partei vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird.
Dennoch vergibt das von Wilke geführte Ministerium weiterhin Fördermittel an die AfD-nahe Erasmus-Stiftung Brandenburg. Auf Anfrage teilte das Innenministerium mit, dass man dieses Jahr zwei Projekte der Stiftung mit rund 7000 Euro gefördert habe.
2025 ist damit das vierte Jahr in Folge, in dem das Innenministerium Projekte der Erasmus-Stiftung Brandenburg mit finanziellen Mitteln unterstützt. Insgesamt erhielt die parteinahe Stiftung damit mehr als 100.000 Euro in den vergangenen Jahren.
Brandenburg fördert als einziges Bundesland
Brandenburg ist das einzige Bundesland in ganz Deutschland, das die Bildungsarbeit einer AfD-nahen Stiftung unterstützt. In der Vergangenheit wurden dort auch Vorträge mit verschwörungsideologischen und diskriminierenden Inhalten gehalten – gefördert durch das Innenministerium in Brandenburg.
Beispielsweise erläuterte Götz Frömming, der für die AfD im Bundestag sitzt, bei einem Vortrag, dass nach seiner Einschätzung etwa 98 oder 99 Prozent aller antisemitischen Handlungen und Äußerungen an Schulen nicht von Schülern deutscher Herkunft oder Muttersprache ausgingen. Einen Beleg, der diese Zahlen bestätigt, liefert der Bundestagsabgeordnete nicht. Ein Video der Veranstaltung dokumentiert weitere ähnliche Äußerungen.
Betrachtet man die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) zur politisch motivierten Kriminalität, zeigt sich, dass das Feld der antisemitischen Taten weitaus differenzierter ist. So wurden laut BKA rund 40 Prozent der im Jahr 2024 dokumentierten antisemitischen Straftaten von Personen begangen, die einer rechten Ideologie anhängen.
Landesregierung noch in der Meinungsfindung
Das Ministerium hat nur einen begrenzten Handlungsspielraum, wenn es um die Bewilligung von Förderanträgen für Vorträge geht. Denn Brandenburg hat es bislang versäumt, ein Gesetz zu verabschieden, das Förderungen dieser Art regelt. In Sachsen-Anhalt gibt es ein solches Gesetz, auch dort hatte die AfD in der Vergangenheit Fördermittel für ihre Stiftung beantragt.
In Brandenburg gibt es lediglich Richtlinien, auf Basis derer gefördert wird, aber kein Gesetz. Auf Anfrage, ob solch ein Gesetz in Brandenburg in Arbeit ist, antwortet das Innenministerium: „Die Meinungsbildung zu dieser Frage ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.“
In den Förderrichtlinien ist festgehalten: „Die Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang stehen.“ Ob das bei einer parteinahen Organisation gegeben ist, während die Partei selbst als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, ist in den Richtlinien nicht festgehalten. Die Stiftung ist im Gegensatz zur Partei vom Verfassungsschutz nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, dafür gebe es dem Innenministerium zufolge „keine Anhaltspunkte“.
Zu der Überprüfung, ob Projekte, wie solche Vorträge gefördert werden, äußert sich das Innenministerium wie folgt: „Für die Prüfung der Förderungsvoraussetzungen werden die bisherigen Tätigkeiten und der Inhalt des Förderantrags des Zuwendungsempfangenden sowie die allgemein verfügbaren Quellen wie etwa Presseberichte und gegebenenfalls auch Verfassungsschutzberichte ausgewertet.“
So viel Geld könnte aus dem Innenministerium fließen
Die 7.000 Euro für die Erasmus-Stiftung Brandenburg in diesem Jahr sind möglicherweise nur der Anfang. Es könnte viel mehr Geld folgen. Denn die Höchstgrenze für diesjährige Förderungen liegt bei mehr als 200.000 Euro. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor, die das Innenministerium beantwortet hat.
Darin heißt es, dass die Erasmus-Stiftung Brandenburg und die Kommunalpolitische Bildungsvereinigung Brandenburg (KOBB), die ebenfalls der AfD nahesteht, mit jeweils mehr als 200.000 Euro vom Ministerium gefördert werden könnten. Die Förder-Höchstgrenze der beiden Organisationen liegt bei insgesamt mehr als 400.000 Euro für das Jahr 2025. Die Kobb erhielt in den zurückliegenden Jahren keine Mittel aus dem Ministerium und hat, wie das Innenministerium mitteilte, auch noch keine Anträge dafür eingereicht.



