Vogelgrippe im Kreis Görlitz
: Hier gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel

Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch gilt nördlich der A4 im Kreis Görlitz ab sofort eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Verstöße können sehr teuer werden.
Von
Jürgen Scholz
Görlitz
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Freilandhennen haben dauerhaft Zugang zur Außenwelt.

Legehennen stehen am 10.09.2014 in einem Betrieb für die Produktion von Eiern aus Freilandhaltung in Bergen im Landkreis Celle (Niedersachsen). Landwirtschaftliche Betriebe, die Legehennen in Freilandhaltung halten, müssen neben dem Stall auch einen Auslauf von vier Quadratmetern je Henne vorweisen. Der Verband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft stellt am 12.09.2014 ein Positionspapier zu den Haltungsbedingungen von Geflügel vor. Foto: Julian Stratenschulte/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Ausgang verboten: Im Landkreis Görlitz gilt ab sofoert eine Ausgangssperre für Geflügel, wenn die Tiere nicht beispilsweise sich unter einem Dach bewegen.

dpa/Julian Stratenschulte
  • Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in Hohendubrau gilt nördlich der A4 im Kreis Görlitz Stallpflicht.
  • Betroffen sind Geflügelhalter; Tauben und Laufvögel ausgenommen. Verstöße drohen mit bis zu 30.000 Euro Strafe.
  • Rund 40 Tiere eines betroffenen Bestands wurden getötet; Ursache: H5N1-Virus, verbreitet durch Wildvögel.
  • Freilandeier aus der Region könnten seltener werden; auch Märkte und Ausstellungen sind untersagt.
  • Im Landkreis Görlitz informiert ein Merkblatt auf der Webseite über Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach einem bestätigten Fall von Geflügelpest in der Gemeinde Hohendubrau hat der Landkreis Görlitz am Freitag (9. Januar 2026) weitreichende Einschränkungen für Geflügelhalter beschlossen. Das umfasst auch Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe.

Weitaus weitreichender ist aber die Festlegung für alle, die nördlich der Autobahn 4 Geflügel halten. Mit Ausnahme von Tauben und Laufvögeln müssen alle anderen Geflügelrassen aufgestallt werden. Sie müssen also entweder im Stall bleiben, oder so geschützt sein, dass beispielsweise keine Exkremente von Wildvögeln ins Gehege fallen können.

Das heißt aber auch: Freilandeier aus der unmittelbaren Region dürften demnächst seltener im Angebot sein. Für Menschen ist die Vogelgrippe nicht gefährlich.

Tritt sie in Geflügelbeständen auf, hat dies aber weitreichende Folgen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz hat die Tötung von rund 40 Tieren in dem Privat-Bestand angeordnet.

Zuvor hatte es Meldungen über auffällig mehr Todesfälle im Bestand des Privathalters gegeben, was bereits am 4. und 5. Januar der Fall war. Die Kreisveterinäre haben daraufhin bereits eine Betriebssperre veranlasst und eine Untersuchung des Bestands eingeleitet, der sich südwestlich des Quitzdorfer Sees zwischen Mücka und Weißenberg befindet. Parallel wurden die verendeten Tiere in einem Labor untersucht.

Nachdem die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) den Verdacht auf Geflügelpest bestätigt hatte, wurden weitere Schutzmaßnahmen für den Bestand angeordnet, so eine Sprecherin des Landratsamtes. Am Freitag ging auch der abschließende Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) ein.

Stallpflicht gilt für den gesamten Bereich rund um Weißwasser

Die Aufstallungspflicht betrifft nun das komplette Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der A4. Dazu kommen südlich der A4 der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße einschließlich eines Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite.

Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, die Sicherheitsmaßnahmen zwingend einzuhalten, um weitere Ausbrüche zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in einem Bestand auf, werden in der Regel alle Tiere getötet, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Außerdem müssen aufwendige Desinfektionsmaßnahmen vorgenommen werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden, im schlimmsten Fall mit einer Summe von bis zu 30.000 Euro.

Beim in Hohendubrau gefundenen Erreger handelt es sich um das H5N1-Virus. Verbreitet wird es vor allem über Wildvögel. Besonders betroffen ist in diesem Winter offensichtlich die Kranich-Population. Im nördlich angrenzenden brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße wurde die Aufstallungspflicht erst kürzlich aufgehoben. In Brandenburg wurden bislang mehr als 180.000 Tiere in Geflügelbetrieben getötet.

Noch gravierender waren die Auswirkungen in einem Großbetrieb im Landkreis Bautzen. In Ebersbach mussten im Dezember 2025  mehrere Hunderttausend Tiere getötet werden.

Ein Merkblatt mit Maßnahmen zum Schutz vor der Aviären Influenza sowie alle aktuellen Informationen können auf der Internetseite des Landkreises Görlitz eingesehen werden.