Vogelgrippe: Cottbus und Spree-Neiße lockern Schutzmaßnahmen

In Brandenburg hat es 15 nachgewiesene Geflügelpest-Fälle gegeben. Inzwischen werden die Schutzmaßnahmen vielerorts wieder gelockert.
Fabian Sommer/dpa- Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe in Spree-Neiße und Cottbus gelockert, Stallpflicht aufgehoben.
- Seit Oktober 2025 galt Stallpflicht nach Ausbruch in Kleinsthaltung in Dubrau, 13 Hühner getötet.
- Landkreis hebt Tierseuchenallgemeinverfügung ab 6. Januar 2026 vollständig auf.
- Veterinäramt empfiehlt weiter Biosicherheitsmaßnahmen, z. B. Schutz vor Wildvogelkot.
- Vogelgrippe führte in Brandenburg seit Herbst 2025 zu Tötung von mindestens 185.000 Tieren.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem jüngsten Vogelgrippe-Ausbruch in Brandenburg lockern immer mehr Kreise die Schutzbestimmungen zur Haltung von Geflügel. Jetzt wird auch in Spree-Neiße und Cottbus die Stallpflicht wieder aufgehoben. Ist die Gefahr gebannt?
Seit Ende Oktober 2025 mussten sich Geflügelhalter im Landkreis Spree-Neiße und in Cottbus an verschärfte Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest halten. Nur wenige Tage später hatte die Kreisverwaltung den ersten Vogelgrippe-Fall in der Region bestätigt.
Vogelgrippe in einer Hühner-Kleinsthaltung in Dubrau
Die Geflügelpest war in Dubrau bei Forst in einer Hühner-Kleinsthaltung ausgebrochen. 13 Hühner mussten von Tierärzten nach den entsprechenden Vorschriften getötet und unschädlich beseitigt werden.
Während dieser Fall der bislang einzige offiziell bestätigte in Spree-Neiße beziehungsweise Cottbus blieb, mussten in den vergangenen Monaten brandenburgweit Zehntausende Tiere getötet werden. Inzwischen aber hat sich die Lage insgesamt weiter beruhigt. In immer mehr Landkreisen darf Geflügel somit wieder im Freiland gehalten werden.
Auch in Spree-Neiße und Cottbus entfallen jetzt für alle Geflügelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung und das Verbot von Ausstellungen. Wie die Kreisverwaltung am Montagnachmittag (5. Januar 2026) mitteilt, wird „die am 28. Oktober 2025 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Spree-Neiße mit Wirkung zum 6. Januar 2026 vollständig aufgehoben“.
Gleichwohl empfiehlt das für Spree-Neiße und Cottbus zuständige Veterinäramt Geflügelhaltern weiterhin, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere einzuhalten. Demnach sollten unter anderem Futter und Einstreu für Hausgeflügel so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. „Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot“, heißt es vonseiten der Kreisverwaltung.
Zugleich bleibt die Meldepflicht von Geflügelhaltungen und erhöhten Verlusten bestehen.
Das empfiehlt das Veterinäramt zum Schutz vor der Vogelgrippe
Weitere Empfehlungen des Veterinäramtes:
- Hausgeflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Bei der Haltung im Freien in Ausläufen helfen Abdeckungen nach oben gegen den Koteintrag durch Wildvögel, der zur Ansteckung führen könnte. Engmaschige Zäune halten Wildvögel zudem von den Freiläufen fern.
- Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung.
- Schädlinge wie Nager, die Überträger sein können, müssen regelmäßig bekämpft werden.
- Jägerinnen und Jäger, die mit Federwild in Berührung kommen, sollten sich von Hausgeflügel fernhalten.
Vogelgrippe in Brandenburg
Die Vogelgrippe, die auch Geflügelpest genannt wird, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit.
Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich.
In Brandenburg mussten seit Herbst 2025 wegen der Tierseuche bisher mindestens 185.000 Tiere getötet werden – vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner.

