Corona-Virus
: Ab Dienstag gelten verschärfte Regeln im Landkreis Bautzen

Die Sieben-Tage-Inzidenz klettert im Kreis Bautzen tageweise auf über 400 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern. Jetzt greift der Freistaat ein. Ab Dienstag gelten verschärfte Regeln im Landkreis.
Von
Sascha Klein
Hoyerswerda
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Ab Dienstag (1. Dezember) gelten die neuen Corona-Regularien auch in Hoyerswerda. Der Landkreis Bautzen hat sie erst am Montagnachmittag veröffentlicht. Der Kreis Bautzen hat derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 420 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.

Sascha Klein

Der Freistaat Sachsen zieht in Sachen Corona-Restriktionen die Daumenschrauben an. Ab dem 1. Dezember 2020 zählen im kompletten Freistaat neue Regeln. Das Ziel: Unnötige Kontakte zwischen Menschen sollen unbedingt vermieden werden.

Besonders im Fokus steht dabei auch der Kreis Bautzen. Hier liegt die Anzahl der Neuinfektionen seit Wochen extrem hoch. Die Sieben-Tage-Indizenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, ist zwischenzeitlich auf mehr als 400 geklettert, einer der höchsten Werte in ganz Deutschland. Deshalb hat der Freistaat jetzt besondere Regeln für die „Hotspot-Landkreise“ erlassen. Die Bautzener Kreisverwaltung hat die Vorgaben am Montag umgesetzt.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Maskenpflicht: Künftig wird auch an bestimmten Stellen im Freien das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Kreis Bautzen Pflicht. Das betrifft als Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnete Flächen.

Auch auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, vor Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen und auf Parkdecks wird die Maske Pflicht. Dies betrifft auch Spiel- und Sportplätze sowie öffentlich zugängliche Parks. Die Ausnahme: Sport. Wer zu Fuß, per Rad, Skates oder ähnlichem unterwegs ist, darf laut Kreisverwaltung beim Sport auf die Maske verzichten.

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Ausgangsbeschränkungen: Ab dem 1. Dezember gelten für den Landkreis zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen – wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Tagen in Folge über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Das bedeutet: Ohne triftigen Grund darf niemand sein Zuhause verlassen.Triftige Gründe sind unter anderem der Gang zur Arbeit, zur Schule, zum Kindergarten und zum Arzt. Auch wichtige Termine bei Gerichtsvollziehern, bei Steuerberatern oder Insolvenzverwaltern bleiben erlaubt.

Auch das Einkaufen bleibt weiterhin möglich. Eine Einschränkung: Einkaufen ist nur noch im eigenen und im Nachbarlandkreis erlaubt. Für Hoyerswerdaer ist auch das Einkaufen in Dresden gestattet, weil die Landeshauptstadt an den Kreis Bautzen angrenzt.

Weiterhin erlaubt sind die Inanspruchnahme „sonstiger Dienstleistungen“, Besuche (soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt), das Unterstützen Hilfsbedürftiger, die Begleitung Sterbender sowie Hochzeiten und Beerdigungen im engsten Familienkreis.

Landkreis Bautzen schränkt Versammlungsrecht ein

Ebenfalls erlaubt bleibt Sport und Bewegung im Freien. Allerdings dürfe dies nur im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnort sein. Erlaubt sind laut Staatsregierung auch Besuche im Kleingartens oder eines gepachteten Grundstücks.

Eingeschränkt wird für „Hotspot-Landkreise“, wie aktuell den Kreis Bautzen, auch das Versammlungsrecht. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 200 dürfen sich bei Demonstrationen maximal 200 Teilnehmer versammeln. Alkohol darf an bestimmten Stellen weder ausgeschenkt oder konsumiert werden.

Generell wird innerhalb der neuen Corona-Schutzverordnung geregelt: Im privaten Raum dürfen sich vom 1. Dezember bis 22. Dezember höchstens zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgerechnet. Zu Weihnachten sind ab dem 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig, so die Staatsregierung.

Schule: In Hochinzidenzgebieten, zu denen der Kreis Bautzen derzeit zählt, gelten ab dem 1. Dezember diese Regeln: Ab Klassenstufe sieben müssen alle Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Grund- und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt. Weiterführende Schulen gehen nach Absprache mit dem Ministerium in den Wechselunterricht. Ausgenommen seien Abschlussklassen.

Laut Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) soll es mit den Schulleiterin beim Thema Wechselunterricht Einzelfallentscheidungen geben. Schulen, in denen es wenige oder gar keine Infektionen gibt, sollen so lange wie möglich im Regelbetrieb weiterlaufen. Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten laut Staatsregierung fort. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember, der letzte Schultag ist der 18. Dezember.

Kindergärten: In Landkreisen ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche gilt ab 1. Dezember ein eingeschränkter Regelbetrieb mit strikter Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen. Kinder und Personal unterschiedlicher Gruppen sollen sich im Gebäude und auf Freiflächen nicht mehr treffen können. Auch das hat es im ersten Lockdown bereits gegeben. „Offene Konzepte“ gibt es zunächst nicht mehr. Schulvorbereitung findet in den Kitas ohne Beteiligung der Grundschulen statt, heißt es.

Weiterhin geschlossen bleiben Angebote im Bereich Freizeit und Kultur – das betrifft unter anderem die Kulturfabrik, die Lausitzhalle, das Lausitzbad, Schloss & Stadtmuseum, Zoo, Energiefabrik und die Musik- und Volkshochschule. Eine Ausnahme bei Musikschulen: Es darf wieder Einzelunterricht geben.

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2292 Menschen zurzeit im Kreis Bautzen mit Covid19 infiziert

50 Corona-Neuinfektionen hat der Landkreis Bautzen am Montag wochenendbedingt gemeldet bekommen. Zwei Covid19-Patienten im Alter von 70 und 85 Jahren sind verstorben, so die Kreisverwaltung. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 86.

2292Personen sind aktuell infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 420,33 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner - bundesweit einer der höchsten.