Corona im Kreis Görlitz: Nur vor die Tür mit „triftigem“ Grund

Hohe Coronazahlen: Ab Dienstag dürfen die Weißwasseraner und alle anderen im Kreis Görlitz nur noch mit triftigem Grund vor die Tür.
Christian KöhlerDie Corona-Lage im Kreis Görlitz bleibt weiter angespannt. Die Pandemie nimmt eine Entwicklung, „die dringendes Handeln erfordert“, so Landrat Bernd Lange (CDU). Am Montag etwa berichtet das Gesundheitsamt von weiteren sechs Todesfällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, zwei davon in Boxberg. Darüber hinaus sind 36 neue Ansteckungen gemeldet worden. In Weißwasser steigt die Zahl auf 179. Derzeit sind 2612 Personen kreisweit infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 421 je 100.000 Einwohner.
Bernd Lange fordert deshalb: „Wir müssen die Weiterverbreitung des Virus stoppen, um die medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können.“ Und bei der Versorgung wird es immer kritischer, heiß es: 196 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises behandelt, 22 davon benötigen eine Beatmung. Zehn Personen wurden auf Intensivstationen außerhalb des Kreises verlegt. Patienten mit möglichen anderen Infektionskrankheiten, wie etwa Influenza, könnten nach Kreisangaben derzeit nicht im ausreichenden Maße behandelt werden.
Das sind die neuen Corona-Regeln im Kreis Görlitz
Ab Dienstag, 1. Dezember, gilt deshalb eine neue Allgemeinverfügung des Kreises, die weiter als die bereits am Freitag veröffentliche neue Verordnung des Freistaates geht. Kritiker argumentieren, dass sich für die arbeitende Bevölkerung bis auf die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit nicht viel ändert. Denn die erlassene Ausgangsbeschränkungen gelten nur, wenn kein „triftiger Grund“ vorliegt, heißt es aus Görlitz. Dabei stellt sich die Frage, so eine Leserin am Rundschau-Telefon, wegen was sonst man noch das Haus verlassen soll?
Als triftigen Grund erkennt der Kreis etwa den Besuch von Schulen und Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Kirchen an. „Einkäufe und Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Landkreis Görlitz und in unmittelbar angrenzenden Landkreisen“ seien erlaubt.
Kreis Görlitz: Wann darf ich noch vor die Tür?
Vor die Tür darf man auch wegen medizinischer Behandlungen, dem Tierarztbesuch, dem Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen oder wegen der Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine mit einer Person eines weiteren Hausstandes bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern. Eheschließungen und Beerdigungen sind bis maximal 25 Personen gestattet. Sport und Bewegung im Freien sind im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs gestattet. Zudem gilt ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Ausgenommen sind hier berufsbezogene und behördlich angeordnete Bildungsmaßnahmen sowie Onlineangebote. Grundsätzliche gilt eine Beschränkung von Versammlungen auf maximal 200 Teilnehmer.
Körpernahe Dienstleistungen außer die von Friseuren sind untersagt. Kosmetikstudios bleiben weiterhin geschlossen.


