Wasser in OSL
: Landkreis erlässt Entnahmeverbote aus Schwarzer Elster und Spree

In Senftenberg und Umgebung verbietet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Wasserentnahme per Pumpe aus der Schwarzen Elster und der Spree. Gilt das Verbot auch für das Grundwasser?
Von
Silke Wentingmann-Kovarik
Senftenberg
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Wassermangel. Die Lage an der Schwarzen Elster zwischen Senftenberg und Kleinkoschen spitzt sich zu. Einzelne Fluss-Abschnitte sind schon komplett ausgetrocknet.

In der Schwarzen Elster befindet sich bis zum Buchwalder Wehr nicht ein Tropfen Wasser.

Wassermangel. Die Lage an der Schwarzen Elster ist auch in diesem Jahr ernst. Jetzt hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein Verbot der Wasserentnhame ausgesprochen.

Torsten Richter-Zippack
  • Ab 20. Juni 2025: Pumpwasserentnahme aus Schwarzer Elster und Spree im Landkreis OSL verboten.
  • Schwarze Elster: Komplettes Verbot, Spree: Einschränkungen von 8 bis 20 Uhr.
  • Gießkannen erlaubt, Grundwasserentnahme bleibt unberührt.
  • Ziel: Schutz der Wasserstände und Ökosysteme.
  • Ausnahmen bei Wasserbehörde beantragbar; Verbot gilt bis auf Widerruf.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen anhaltender Trockenheit verhängt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab 20. Juni Wasserentnahme-Verbote. Betroffen sind die Flüsse Schwarze Elster und die Spree.

Der Landkreis reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit und die sinkenden Wasserstände in den oberirdischen Gewässern. Ziel sei es, den weiteren Rückgang der Wasserstände im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet zu verhindern, heißt es in einer Mitteilung aus der Verwaltung.

Verbot der Wasserentnahme betrifft die Schwarze Elster

Ab dem 20. Juni 2025 gilt im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster für den Eigenbedarf ein komplettes Verbot der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen. Das betrifft Grundstücksbesitzer und Anwohner gleichermaßen.

Jede Wasserentnahme mit Pumpen, etwa elektrische Gartenpumpen oder Tauchpumpen, ist dann untersagt – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen, hier um Maß und Rücksicht gebeten.

Das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster erstreckt sich über den südlichen Bereich des Landkreises OSL: vom Amt Ortrand im Süden, die Stadt Lauchhammer im Westen, bis hinter Senftenberg im Osten sowie die Teile der Stadt Calau und des Amtes Altdöbern im Norden. Eine Karte in der entsprechenden Allgemeinverfügung der verdeutlicht das Gebiet.

Für Wasserentnahme aus der Spree gelten jetzt Uhrzeiten

Der Norden des Landkreises ist ebenfalls vom Entnahmeverbot betroffen. Im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree gilt ebenfalls ab sofort (20. Juni) ein Verbot der Wasserentnahme mit Pumpen für den Eigenbedarf.

Hier allerdings ist der Zeitraum begrenzt. Das Verbot gilt zwischen 8 und 20 Uhr. Die Bevölkerung in der Region zwischen den Ämtern Altdöbern bis in den nördlichen Bereich der Stadt Lübbenau/Spreewald wird ebenfalls gebeten, die Nutzung von Gießkannen oder die Entnahme außerhalb der Sperrzeiten kritisch zu prüfen.

Wasserentnahme-Verbot OSL: Gründe, Ausnahmen und Kontakt

„Diese Maßnahmen haben sich bereits in den vergangenen Jahren bewährt, insbesondere zum Schutz der Wasserökosysteme“, weiß Kreissprecherin Sarah Werner. Ein ökologischer Mindestabfluss müsse erhalten bleiben, um die Gewässer als Lebensraum zu sichern.

Das Grundwasser ist von beiden Allgemeinverfügungen nicht betroffen, bestätigt die Pressestelle auf Nachfrage dieses Portals. Eine Gartenbewässerung durch Brunnenwasser ist demzufolge nicht eingeschränkt.

Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Ausnahmen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises beantragt werden. Kontakt ist per E-Mail: wasserbehoerde@osl-online.de oder Telefon 03541 870-3401 möglich.

In den Landkreisen Spree-Neiße und Dahme-Spreewald war das Verbot der Wasserentnahme bereits einen Tag zuvor (16. Juni) ausgesprochen worden, in Cottbus soll das Verbot ab der kommenden Woche gelten.