Wahl 2024 in Oberspreewald-Lausitz
: In 25 Städten und Gemeinden sind 334 Sitze zu vergeben

Exakt 66 Tage sind es vom Stichtag bis zum Wahlsonntag am 9. Juni 2024. Bis 12 Uhr mittags müssen am 4. April alle Wahlvorschläge bei der Wahlleitung eingereicht sein. So viele Sitze sind in den kommunalen Vertretungen zu besetzen.
Von
Silke Wentingmann-Kovarik
Senftenberg
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Am 9. Juni 2024 sind Brandenburgs Bürger zur Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl aufgefordert.

Patrick Pleul

Brandenburgs Bürger können am 9. Juni 2024 von einem ihrer demokratischen Grundrechte – dem Wahlrecht – Gebrauch machen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung der Gremien auf kommunaler sowie auf europäischer Ebene: Die landesweiten Kommunalwahlen finden gleichzeitig mit der Europawahl statt.

Als wahlberechtigt im Bundesland Brandenburg gilt, wer 16 Jahre alt ist und seinen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet hat. Für die Europawahl ist dies ein Novum: Im November 2022 hat der Bundestag entschieden, das aktive Wahlrecht zu den Europawahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre abzusenken.

In 25 Städten und Gemeinden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind 334 Sitze für Abgeordnete in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen zu vergeben. Außerdem werden in 68 Ortsteilen 57 Ortsbeiräte und elf Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher gewählt.

Eine Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister findet in den amtsangehörigen Städten Altdöbern, Ortrand, Ruhland sowie den vierzehn zum jeweiligen Verwaltungsgebiet zählenden Gemeinden statt.

So wird in den amtsfreien Gemeinden gewählt

Stadt Calau und Ortsteile Zinnitz, Werchow, Saßleben, Mlode, Kemmen, Groß Mehßow, Groß Jehser, Gollmitz, Craupe, Buckow, Bolschwitz – 18 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Großräschen und Ortsteile Woschkow, Wormlage, Saalhausen, Dörrwalde, Freienhufen, Barzig, Allmosen – 18 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Lauchhammer und Ortsteile Kleinleipisch, Kostebrau und Grünewalde – 22 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Lübbenau/Spreewald und Ortsteile Bischdorf, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Klein Radden, Groß Beuchow, Krimnitz, Kittlitz, Leipe, Lehde, Hindenberg, Ragow, Zerkwitz, Boblitz – 28 Vertreterinnen und Vertreter

Gemeinde Schipkau und Ortsteile Hörlitz, Drochow, Meuro, Klettwitz, Annahütte, Schipkau – 18 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Schwarzheide – 18 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Senftenberg und Ortsteile Brieske, Großkoschen, Hosena, Niemtsch, Peickwitz, Sedlitz – 28 Vertreterinnen und Vertreter

Stadt Vetschau/Spreewald und Ortsteile Göritz, Koßwig, Laasow, Missen, Naundorf, Ogrosen, Raddusch, Repten, Stradow, Suschow – 18 Vertreterinnen und Vertreter

Wahl für den Kreistag Oberspreewald-Lausitz

Auf Landkreisebene geht es um die neue Zusammensetzung des Kreistages. In Summe sind 50 Sitze zu vergeben. Der Kreis Oberspreewald-Lausitz ist in fünf Wahlkreise aufgeteilt:

Wahlkreis I – Lübbenau/Vetschau mit 23.390 Einwohnern

Wahlkreis II – Altdöbern/Calau/Großräschen mit 21.620 Einwohnern

Wahlkreis III – Schwarzheide/Schipkau/Ruhland mit 19.484 Einwohnern

Wahlkreis IV – Lauchhammer/Ortrand mit 20.114 Einwohnern

Wahlkreis V – Senftenberg mit 23.318 Einwohnern

Keine Wahl ohne ehrenamtliche Wahlhelfer

Laut Auskunft von Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki gibt es im Landkreis OSL aktuell 92.377 Wahlberechtigte. Für deren Stimmabgabe werden im Landkreis 152 Urnenwahllokale eingerichtet. Hinzu kommen 30 Briefwahlvorstände.

Eine Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl sind ehrenamtliche Wahlhelfer.

Pro Wahllokal würden fünf bis neun Personen tätig sein; ein Briefwahlvorstand sei mit jeweils einem Briefwahlvorstand, einem stellvertretenden Briefwahlvorstand und bis zu sechs Beisitzern besetzt. Hinzu kämen noch Ersatzpersonen, falls jemand ausfällt.

Haben ein Superwahljahr zu organisieren: die ehemalige Kreiswahlleiterin Petra Borchel (l.) und ihre Nachfolgerin Anne Kawetzki, hier im Landratsamt des Oberspreewald-Lausitz-Kreises in Senftenberg.

Jan Augustin

„Anhand der Anzahl der Wahllokale kann man davon ausgehen, dass über 1300 Wahlhelfer im Wahlgebiet OSL im Einsatz sein werden“, sagt Anne Kawetzki. Inwiefern noch Bedarf an Wahlhelfern in den Kommunen und Gemeinden besteht, darüber fehle momentan noch eine Rückmeldung aus den anderen elf Wahlbehörden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass sich Interessierte gern noch an den jeweiligen Wahlleiter oder die Wahlleiterin ihrer Kommune wenden können.

Anders bei der Briefwahl: Bei dieser Variante übernehme der Landkreis das Auszählen der Briefwahlstimmen zur Kommunal- und Europawahl und entlaste dadurch seine Kommunen. Alle Briefwahlvorstände in OSL könnten mit eigenen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung besetzt werden.

Wer wird zur Wahl zugelassen?

Der Kreiswahlausschuss tritt am 4. April 2024 um 17 Uhr zu seiner 1. beschließenden Sitzung zur Wahl der Vertretung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zusammen.

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. So können interessierte Bürger auf dem schnellsten Wege die aktuellsten Informationen darüber erhalten, welche Parteien, Vereinigungen oder Bündnisse sich mit wie vielen Kandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen bewerben.

● Ort der Sitzung:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Großer Sitzungssaal (Haus 1)

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

● Tagesordnung:

1. Feststellung der Anwesenheit

2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge sowie Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung