
Bergbaufolgen in Lauchhammer: Ist die Frist für die Absiedler in der Külzstraße in Stein gemeißelt?
Unter der Erde lauert der Tod. Die Anwohner und Gewerbetreibenden der Külzstraße müssen daher bis Ende 2022 absiedeln. Doch bei den niedrigen Entschädigungen und mitten in der Baukrise ist diese Frist eine Herausforderung.

Bereits seit März 2020 darf im Gewerbegebiet in der Külzstraße in Lauchhammer Ost (OSL-Kreis) nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Erschütterungen könnten einen Erdrutsch verursachen.
Mirko Sattler