Änderungen 2024: Das ist neu in Brandenburg, Sachsen und deutschlandweit

2024 steigt der Mindestlohn. Was ist noch neu? (Symbolfoto)
Felix Hörhager / dpaIm Jahr 2024 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, von denen natürlich auch alle Menschen in Brandenburg und Sachsen betroffen sind. Darüber hinaus wird dieses Jahr auch politisch interessant: Im September wird ein neuer Landtag gewählt, sowohl in Brandenburg, als auch in Sachsen. Nur die Termine unterscheiden sich. Was ist sonst neu? Wo ist künftig mehr Geld drin und wo gibt es Einschnitte? Was gibt es Neues bei Arbeitszeiterfassung, Einkommenssteuer, Cannabis und Mindestlohn?
Die Themen im Überblick:
- Wahlen in Brandenburg und Sachsen
- Preissteigerungen beim ÖPNV in Brandenburg
- Kinderkrankentage ab 2024
- Mindestlohn und Bürgergeld: Was ist neu in 2024?
- So viel mehr Geld gibt es ab 2024 für Pflegekräfte und Azubis
- Neuerungen bei der Einkommensteuer und Sozialabgaben
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Privaten Krankenversicherung
- Kürzungen beim Elterngeld
- Höheres Pflegegeld, die Pflegekasse erhöht Zuschläge
- Altersgrenze bei der Rente
- Kfz–Versicherungen und Sachversicherungen werden teurer
- Neues Heizungsgesetz 2024, CO2-Abgabe und Energiepreisbremse
- Änderungen rund um Restaurantbesuche, Pfand und Fleisch
- Alle Neuerungen rund ums Auto: E–Auto–Förderung, Winterreifen, Blackbox, Mautpflicht
- Ausweisdokumente per Post und das Ende für den Kinderreisepass
- Klinik–Atlas, E–Rezept und Brustkrebs–Früherkennung
- Cannabislegalisierung
- Lieferkettengesetz 2024
- Einheitliche Ladekabel: USB–C wird Standard
- Deutschlandticket und elektronische Arbeitszeiterfassung
Spannendes Wahljahr 2024 in Brandenburg und Sachsen
Das „Superwahljahr“ in Brandenburg wird spannend. In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden an unterschiedlichen Terminen hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen gewählt.
Am 9. Juni finden außerdem Europawahlen (landesweit) und in Brandenburg und Sachsen zusätzlich die Kommunalwahlen 2024 statt. Gewählt werden die Stadtverordnetenenversammlungen. In Brandenburg betrifft das Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und Potsdam sowie 14 Kreistage. Im Havelland findet am 26. Mai 2024 darüber hinaus die Landratswahl statt.
In Sachsen werden auf kommunaler Ebene (Ober-)Bürgermeister, Landräte, Gemeinderäte, Kreistage, Stadtbezirksbeiräte sowie Ortschaftsräte gewählt.
Am 22. September 2024 geht es dann in Brandenburg weiter mit der Wahl des neuen Landesparlaments. Sachsen wählt den neuen Landtag bereits am 1. September 2024.
Spannend wird insbesondere, ob die AfD ihren Höhenflug bei den Umfragewerten in Wahlstimmen umwandeln kann. Noch im September 2023 knackte die Partei in den Umfragen die 30–Prozent–Marke — trotz der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz.
Preissteigerungen beim ÖPNV in Brandenburg
Für Fahrgäste in Berlin und Brandenburg wird die Fahrt in Trams, Bussen und Bahnen ab Januar teurer. Der Verkehrsverbund Berlin–Brandenburg (VBB) erhöht seine Preise um durchschnittlich 6,7 Prozent. Eines vorweg: Die günstigeren Tickets aus dem laufenden Jahr sind noch einige Zeit gültig. Nach Angaben des VBB werden alle Fahrscheine, die vor Fahrtantritt entwertet werden müssen, noch bis Ende Juni akzeptiert. Dazu gehört zum Beispiel die 4–Fahrten–Karte. Man kann sich also ein paar Vorräte anlegen.
Zumindest in Berlin können die Fahrgäste dann ab Mitte 2024 mit einer Preissenkung rechnen. Dann wird das 29–Euro–Ticket für den Bereich AB als „Berlin–Abo“ zurückkommen. Das Ticket wird personengebunden sein und im Abo mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten angeboten.
Soviel kosten die Tickets in Berlin ab 2024:
- Einzelfahrausweis Tarifbereich AB: 3,50 Euro (30 Cent mehr)
- 4–Fahrten–Karte: 10,80 Euro (80 Cent mehr)
- Einzelfahrausweis Tarifbereich ABC: 4,40 Euro (40 Cent mehr).
Auch in Brandenburg gibt es 2024 Preissteigerungen bei den Ticketpreisen. Für einen Einzelfahrausweise AB in Potsdam sind nach dem Jahreswechsel 10 Cent mehr fällig, also 2,60 Euro. In Brandenburg an der Havel, Frankfurt Oder und Cottbus geht es um jeweils 20 Cent auf 2,30 Euro nach oben.
Grund für die Preiserhöhungen sind dem VBB zufolge die weiterhin hohen Kosten für Kraftstoffe, das Personal und Investitionen. Von der Preiserhöhung ausgenommen sind unter anderem das Berliner Sozialticket und das Schülerticket Potsdam AB. Das Sozialticket (Berlin–Ticket S) wird vorerst verlängert. Sozialleistungsempfänger erhalten das Ticket seit Anfang 2023 zum reduzierten Preis von 9 Euro (statt 27,50 Euro). Ebenso wird das Schülerticket Potsdam AB für ein Jahr von 23,10 Euro auf einen Preis von 15 Euro pro Monat gesenkt.

Ein Stethoskop und Kinderspielzeug liegen in einer Kinderarztpraxis auf einem Tisch. (Symbolfoto)
Britta Pedersen / dpaKinderkrankentage ab 2024: Das ist neu
Ab 2024 gibt es neue gesetzliche Regelungen zum Kinderkrankengeld und den Kinderkrankentagen. Nachdem während der Corona–Pandemie die Anzahl der Kinderkrankentage erheblich angehoben wurde, sinkt sie nun wieder. Allerdings sind es immer noch mehr Kinderkrankentage, als vor der Pandemie. Hier gibt es einen umfassenden Überblick über die Regelungen zu Kinderkrankentagen und dem Kinderkrankengeld.
Mindestlohn, Minijob–Grenze und Bürgergeld 2024
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Ab 2025 sind es dann 12,82 Euro. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Auch das Bürgergeld steigt deutlich: Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld–Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen.
Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Die Erhöhungen des Bürgergelds im Überblick:
- Alleinstehende: 563 Euro pro Monat (bisher: 502 Euro)
- Erwachsene mit Partner oder Partnerin: 506 Euro pro Monat (bisher: 451 Euro)
- Jugendliche von 15 bis 18 Jahren: 471 Euro pro Monat (bisher: 420 Euro)
- Kinder von 7 bis 14 Jahren: 390 Euro pro Monat (bisher: 348 Euro)
- Kinder bis 6 Jahre: 357 Euro pro Monat (bisher: 318 Euro)
Pflegekräfte und Azubis bekommen ab 2024 mehr Geld
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab Mai 2024 mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 2024 einen Stundenlohn von 16,50 Euro, während Pflegehilfskräfte 15,50 Euro pro Stunde erhalten.
Auch Auszubildende in Berlin und Brandenburg können sich freuen: Ab 2024 müssen Ausbildungsbetriebe eine Mindestvergütung garantieren. Im Jahr 2023 lag dieser Betrag bei 620 Euro.
Ab 2024 gelten folgende Mindestbeträge:
- Erstes Lehrjahr: 649 Euro pro Monat
- Zweites Lehrjahr: 766 Euro pro Monat
- Drittes Lehrjahr: 876 Euro pro Monat
- Viertes Lehrjahr: 909 Euro pro Monat
Das ändert sich 2024 bei Einkommensteuer und Sozialabgaben
Ab 2024 steigt der Grundfreibetrag für Ledige auf 11.784 Euro (vorher 10.908 Euro) und für Ehepaare auf 23.208 Euro. Bis zu diesen Grenzen bleibt das Einkommen also steuerfrei, was insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen mehr Netto vom Brutto beschert. Einen aktuellen Brutto–Netto–Rechner bietet Stiftung Warentest an.
Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der aktuellen Haushaltskrise könnten sich bei diesen Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Für Gutverdienende erhöhen sich ab 2024 die Sozialabgaben: In der gesetzlichen Renten– und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von 7550 Euro pro Monat (Westen) und 7450 Euro (Osten) gedeckelt. Bisher lag die Grenze bei 7300 bzw. 7100 Euro Bruttoverdienst im Monat.
Neue Beitragsbemessungsgrenze für Kranken– und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken– und Pflegeversicherung wird auf 5175 Euro pro Monat steigen. Bisher lag die Grenze bei 4987,50 Euro. Für die Versicherungspflichtgrenze gilt ab 2024: Wer über 69.300 Euro pro Jahr verdient, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Wer ab 2024 unter diese Grenze fällt, kann sich im Umkehrschluss freiwillig gesetzlich versichern und aus der PKV austreten.
Kürzungen beim Elterngeld ab April 2024
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben.
Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Das Pflegegeld steigt, die Pflegekasse erhöht Zuschläge
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird 2024 um fünf Prozent erhöht — je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Altersgrenze bei Rente steigt
Ab 2024 steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei–Monats–Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
Kfz–Versicherungen und Sachversicherungen werden teurer
Die Prämien für Kfz–Versicherungen steigen. Die Verbraucherzentrale geht von einer Erhöhung von mindestens zehn Prozent aus. Grund dafür sind inflationsbedingte Kostenerhöhungen für Reparaturen. Wer von so einer Erhöhung betroffen ist, bekommt eine Mitteilung der Versicherung und kann dann innerhalb von vier Wochen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Auch die Tarife der Sachversicherungen steigen 2024. Zu den Sachversicherungen gehören zum Beispiel die Hausrat– sowie Gebäudeversicherung. Grund sind auch hier vor allem die — durch die Inflation — gestiegenen Preise für Handwerkerleistungen und Baustoffe. Aber auch die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal trägt zu höheren Versicherungstarifen bei.
Neues Heizungsgesetz 2024, CO2-Abgabe und Energiepreisbremse
Die ersten Regelungen des neuen Heizungsgesetzes greifen bereits ab 1. Januar 2024: in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert. Ursprünglich war eine Erhöhung von 30 Euro auf 40 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid vorgesehen.
Im Zuge der Haushaltskrise wurde die CO2-Abgabe allerdings noch im Dezember erhöht.
Mieter und Hausbesitzer treffen die Änderungen 2024 doppelt heftig, denn ab Januar 2024 erhöht sich auch der Mehrwertsteuersatz bei Gas– und Fernwärme von sieben auf 19 Prozent. Zudem fällt die Energiepreisbremse nun doch schon ab Januar 2024 weg. Die Bremse galt ursprünglich für Gas, Öl und Strom.
Änderungen rund um Restaurantbesuche, Pfand und Fleisch

Gäste sitzen in einem Restaurant in Berlin Mitte. Essengehen wird 2024 wieder teurer.
Annette Riedl / dpaIn der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Essengehen ist also wieder teurer als im letzten Jahr. Auch die weiterhin hohen Energiepreise sowie die neusten Entwicklungen rund um Energiepreisbremse und CO2-Abgabe dürften Gastronomen zu schaffen machen und sich nicht positiv auf die Preise auswirken.
Wer ab Februar 2024 unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar 2024 eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden. Auch neu ist, dass lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten werden.
Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen — etwa Saftkartons oder Einweg–PET–Flaschen — mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Teilweise hat man diese Änderung bereits im letzten Jahr bemerkt: viele Produzenten haben ihre Verpackungen frühzeitig umgestellt, obwohl die neue Regelung erst ab 3. Juli 2024 greift.
Alle Neuerungen rund ums Auto: E–Auto–Förderung, Winterreifen, Blackbox, Mautpflicht
Die Richtlinien für die E–Auto–Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Mitte Dezember) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.
Ab Oktober 2024 müssen bei Winterwetter Winter– und Ganzjahresreifen mit dem Alpine–Symbol aufgezogen werden. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Auch neu ist ab Juli 2024 eine Regelung zur Blackbox im Auto. Demnach müssen neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen hier Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Zum 1. Juli 2024 gilt außerdem die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bis 2023 griff die Pflicht ab 7,5 Tonnen.
Ausweisdokumente per Post und das Ende für den Kinderreisepass
Ab November 2024 wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
Klinik–Atlas, E–Rezept und Brustkrebs–Früherkennung
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April 2024 sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online–Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E–Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.
Cannabis soll legal werden
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis–Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
Lieferkettengesetz 2024
Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
Einheitliche Ladekabel: USB–C wird Standard
Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB–C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.
Deutschlandticket und elektronische Arbeitszeiterfassung
Wer bei all den Regelungen rund ums Auto dann doch lieber Bus und Bahn fährt, liebäugelt sicher mit dem Deutschlandticket. Leider ist noch unklar, wie sich 2024 der Preis entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. Zudem hat im Dezember 2023 in Sachsen–Anhalt der erste Landkreis die Gültigkeit des Tickets ausgesetzt.
Weitere Kommunen könnten folgen, denn wie so oft ist auch hier der Knackpunkt die Finanzierung. Rechts– und vor allem Finanzierungssicherheit muss hier vom Bund geschaffen werden.
Und auch die elektronische Arbeitszeiterfassung steht noch auf wackligen Beinen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Arbeitgeber ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden elektronisch erfassen.
Für kleine Betriebe bis zehn Mitarbeitende gilt das nicht. Die tatsächliche Umsetzung des Urteils in ein Gesetz ist seit Frühjahr 2023 noch nicht weiter vorangeschritten und dürfte auch 2024 noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Unklar ist unter anderem, wie mit Vertrauensarbeitszeit umgegangen wird oder was etwas für Unternehmen gilt, die ohne Tarifvertrag arbeiten.







