Polizeikontrolle auf A15
: Unter Drogen, ohne Führerschein, per Haftbefehl gesucht – Polizei nimmt Dieb mit geklautem Bagger fest 

Die Polizei hat einen 40-jährigen Mann wegen mehrerer Straftaten festgenommen. Alles kam bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A15 unweit der Anschlussstelle Cottbus-Süd heraus.
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ts
Cottbus
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Die Polizei hat einen 40-jährigen Mann wegen mehrerer Straftaten festgenommen. Er wurde einer Justizvollzugseinrichtung überstellt. (Symbolfoto)

Frank Hilbert

Seit Dienstagmorgen laufen die Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus zu einem Komplex von Straftaten, die mit einer Kontrolle der Bundespolizei unweit der Anschlussstelle Cottbus-Süd ihren Anfang nahmen.

Gegen 5 Uhr riefen deren Beamte die Autobahnpolizei, da sie bei der Überprüfung eines Ford  auf der A15 feststellten, dass  die amtlichen Kennzeichen montiert waren, die laut Zulassung an einen Renault gehören. Stattdessen lagen die originalen Nummernschilder im Kofferraum des Autos. Der 40-jährige Fahrer aus Polen war laut Polizei nicht im Besitz eines Führerscheins. Dieser war ihm bereits gerichtlich entzogen worden. Der Mann wies sich zunächst mit einem fremden Personalausweis aus.

Nach eindeutiger Klärung seiner Identität stellte sich heraus, dass er mit einem aktuellen Haftbefehl in Fahndung stand.

Auf den am Ford angekoppelten Autoanhänger war ein Kubota-Minibagger geladen. Deren Überprüfung durch die Polizei ergab, dass sowohl der Anhänger wie auch die Baumaschine einer Firma in Niedersachsen gehören und nach einer Unterschlagung in Fahndung standen.

Ford-Fahrer stand unter Drogen

Damit nicht genug wiesen Drogenvortests bei dem Mann positive Reaktionen auf gleich mehrere Betäubungsmittel aus, was eine beweissichernde Blutprobe erforderte. Im Fahrzeuginneren hatte er zudem Medikamente, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen sind. Das stellt einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar.

Neben der Sicherstellung der Fahrzeuge und weiterer Beweismittel durch die Polizei wurde dem nunmehr Beschuldigten der Haftbefehl verkündet. Er wurde einer Justizvollzugseinrichtung überstellt.

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