Wasser im Spreewald: Landkreis verbietet die Entnahme in diesen Kommunen

Ein Gartenschlauch in einem Kleingarten. Aus den Oberflächengewässern im Landkreis Dahme-Spreewald darf kein Wasser entnommen werden.
Sven Hoppe/dpa- Im Spreewald ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern per Pumpe verboten.
- Grund sind sehr niedrige Abflüsse der Spree, der Mindestabfluss wird seit dem 24. Mai 2026 verfehlt.
- Seit dem 14. August 2026 gilt Phase 2 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes – die Lage ist angespannt.
- Die Regelung betrifft u. a. Märkische Heide, Unterspreewald, Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick.
- Sichtbar ist das Niedrigwasser nicht immer, da Wehre Wasser stauen; die Durchflüsse nehmen dennoch ab.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Spreewald gelten aufgrund von Niedrigwasser strenge Einschränkungen für Oberflächengewässer. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen vorübergehend verboten. Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald werden vorübergehend untersagt.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen hätten die wasserwirtschaftliche Situation im Süden Brandenburgs weiter verschärft. Insbesondere die Abflüsse der Spree seien deutlich zurückgegangen. Die erforderlichen Mindestabflüsse könnten derzeit nicht eingehalten werden. Gleichzeitig stünden in den Speichern nur noch begrenzte Wasserreserven zur Verfügung.
Am Pegel Leibsch UP wird nach Auskunft des Landkreises der Mindestabfluss von 4,5 Kubikmetern pro Sekunde (m³/s) bereits seit dem 24. Mai 2026 dauerhaft unterschritten. Infolge der trockenen und warmen Witterung hat sich die Situation weiter verschärft. Zum 1. Juni 2026 wurde deshalb die Phase 1 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes umgesetzt. Der Abfluss am Pegel Leibsch UP liegt inzwischen nur noch bei rund 1,4 m³/s (Stand: 17. August 2026). Seit dem 14. August 2026 gelten daher die Maßnahmen der Phase 2 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes.
Wasserentnahmen werden vorübergehend untersagt
Zur Stabilisierung der Abflüsse hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg unter anderem damit begonnen, Ableitungen aus der Spree im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens zu reduzieren. Auch wenn für Ende August kühlere Temperaturen und einzelne Niederschläge prognostiziert werden, können Niederschläge die Abflusssituation bislang nur kurzfristig verbessern. Das Landesamt für Umwelt bewertet die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt.
Um eine weitere Verschärfung der Niedrigwassersituation zu verhindern, müssen Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer zusätzlich verringern können, eingeschränkt beziehungsweise unterbunden werden.
Eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde untersagt daher befristet den Eigentümer- und Anliegergebrauch sowie wasserrechtlich erlaubte Entnahmen aus Oberflächengewässern. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ist damit vorübergehend untersagt.

Es ist im Landkreis Dahme-Spreewad untersagt, Wasser aus den Oberflächengewässern zum Beispiel mit einer Pumpe zu entnehmen.
Lisa HärDie Regelung gilt für folgende Kommunen:
• Gemeinde Märkische Heide
• Amt Unterspreewald
• Amt Lieberose/Oberspreewald
• Stadt Lübben
• Stadt Luckau
• Gemeinde Heideblick
Niedrigwasser im Spreewald nicht immer sichtbar
Die aktuelle Niedrigwassersituation ist insbesondere im Spreewald nicht überall unmittelbar erkennbar. In zahlreichen Wasserläufen und Seen des Spreesystems wird das Wasser durch Wehr- und Stauanlagen zurückgehalten. Dadurch können die Gewässer auf den ersten Blick
einen vergleichsweise normalen Wasserstand aufweisen.
Die tatsächlichen Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen nehmen jedoch weiter ab. Damit sind vornehmlich Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand der Gewässer verbunden. Die Oberflächengewässer müssen deshalb vor jeder vermeidbaren zusätzlichen Belastung geschützt werden. Die vorübergehende Untersagung der Wasserentnahmen ist ein wichtiger Beitrag, um die noch vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die Abflüsse der Spree zu stabilisieren.
