Graffiti in Königs Wusterhausen
: Union-Fans besprühen S-Bahn – Gericht entscheidet

Fans von Union Berlin sollen eine S-Bahn am Bahnhof Königs Wusterhausen mit einem Schriftzug versehen haben. So lief die Verhandlung am Amtsgericht.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Graffiti-Entfernung bei der Bahn: ARCHIV - 25.04.2019, Sachsen, Leipzig: Ein Graffiti-Entferner arbeitet am Leipziger Hauptbahnhof an einem besprühten S-Bahnwagen. (zu dpa: «Immer wieder Schäden an Zügen wegen Graffitis») Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am Bahnhof Königs Wusterhausen haben 2023 Union Fans die S-Bahn besprüht. Das Verfahren wird eingestellt (Symbolfoto).

Sebastian Willnow/dpa
  • Union-Fans sprühten Graffiti auf S-Bahn in Königs Wusterhausen.
  • Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt, Schaden von 2254,78 Euro.
  • Angeklagte zahlen jeweils 1127,39 Euro, keine Vorstrafe.
  • Gerichtssaal-Stimmung entspannt nach Entscheidung, Zeugen entlassen.
  • Zahlung bis 7. Juli 2025 nötig, sonst neue Verhandlung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Saal 1 des Amtsgerichts in Königs Wusterhausen wird an diesem Dienstag Anfang Januar viel gelacht. Die beiden Angeklagten sind offenbar sehr erleichtert, dass ihr Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wurde. Sie zahlen jeweils die Hälfte des entstandenen Schadens in Höhe von 2254,78 Euro an die S-Bahn Berlin GmbH. Ein Urteil spricht die Richterin nicht.

Mit schwarzer, silberner und gelber Farbe sollen der 34-Jährige und der 22-Jährige in der Nacht zum 19. November 2023 einen Wagen der Linie S46 am Bahnhof Königs Wusterhausen mit dem Schriftzug „FCU Ultras“ besprüht haben.

Sachbeschädigung: Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt

Beim Betreten des Saals wirken die Union-Fans noch angespannt. Der Ältere trägt ein graues Longsleeve, seine Glatze verleiht ihm ein bulliges Aussehen. Der Jüngere ist groß, schweigsam und dunkel gekleidet. Einer der Anwälte bittet nach dem Verlesen der Anklageschrift um ein Gespräch mit der Staatsanwältin.

Die Richterin fordert die Zuschauer auf, den Saal zu verlassen. An diesem Tag sitzt eine Schulklasse in den Zuschauerreihen des Amtsgerichtes. Draußen auf dem Gang tauschen sich einige Schülerinnen aufgeregt aus: „War es die S46 oder S47?“, fragt ein Mädchen mit Zahnspange. „Ich glaube, die S46. Die reden viel zu leise!“, sagt ihre Freundin und schreibt eifrig noch ein paar Details zum Fall auf.

Nach etwa einer halben Stunde ist die Sache mit dem Graffiti offenbar entschieden und die Stimmung im Gerichtssaal des Amtsgerichtes in Königs Wusterhausen sichtlich gelöst. Die Richterin erklärt, dass die Staatsanwaltschaft „wegen geringer Schuld“ beantragt, das Verfahren einzustellen und entlässt die Zeugen.

Sachschaden: Union-Fans kommen mit Zahlung davon

Die Auflage dafür sei, dass die Angeklagten den Sachschaden bezahlen. Die Richterin legt den Betrag zunächst auf jeweils 1200 Euro fest, woraufhin der Anwalt protestiert. Sie korrigiert sich und errechnet einen Betrag von 1127,39 Euro, der genau der Hälfte des Schadens entspricht. Auf der Anklagebank steigt unter den Union-Fans die Stimmung. Es wird gescherzt und gegrinst.

Nach der Verhandlung erklärt Staatsanwältin Noack die Gründe für ihren Antrag zur sogenannten Absehung von Verfolgung unter Auflagen. „Die S-Bahn hatte Reinigungskosten von etwa 120 Euro“, sagt sie. „Außerdem waren die Angeklagten zu der Zeit betrunken oder angetrunken“. Da die beiden entschieden hätten, die gesamte Schadenssumme zu begleichen, handle es sich um eine „Win-Win-Situation“, so Noack: Die Berliner S-Bahn bekommt ihr Geld und die Union-Fans keinen Eintrag im Zentralregister. Das heißt sie, sind nicht vorbestraft.

Wenn die Angeklagten bis zum 7. Juli 2025 jeweils 1127,39 Euro an die Berliner S-Bahn überweisen, ist der Fall erledigt. Andernfalls wird die Verhandlung wiederaufgenommen.