
Rutschungsgefahr Alttagebau Luckau: Wenn man sein eigenes Grundstück nicht mehr betreten darf
Eine Eigentümerin, die ihr Grundstück auf einer rutschungsgefährdeten Altbergbaukippe im Landkreis Dahme-Spreewald nicht betreten durfte, hat geklagt. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab ihr Recht.

Mit solchen Schildern warnt die LMBV vor gefährdeten Bereichen.
Torsten Richter-Zippack