Mit Kriegsausbruch in der Ukraine setzte die Europäische Union für ukrainische Geflüchtete erstmalig die im Juli 2001 vom Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie 2001/55/EG in kraft, die es Ukrainerinnen und Ukrainern ermöglicht, vorerst ohne Visum und ohne einen Asylantrag stellen zu müsse...