AfD in Brandenburg
: Hausverbot für Fraktionschef Christoph Berndt an Schule in Luckau?

Dem Fraktionsvorsitzenden der AfD Brandenburg, Christoph Berndt, soll Hausverbot an einer Schule in Luckau für eine Veranstaltung erteilt worden sein. Was sagt die Schule und das Schulgesetz dazu?
Von
Julia Siebrecht
Luckau
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  • Hans-Christoph Berndt, Kandidat für den Spitzenplatz der AfD Brandenburg für die Landtagswahl, spricht beim Landesparteitag. Auf dem Programm steht die Wahl der Landesliste sowie der Verabschiedung des Wahlprogramms für die Landtagswahl am 22. September 2024.

    Hans-Christoph Berndt, Kandidat für den Spitzenplatz der AfD Brandenburg für die Landtagswahl, spricht beim Landesparteitag. Auf dem Programm steht die Wahl der Landesliste sowie der Verabschiedung des Wahlprogramms für die Landtagswahl am 22. September 2024.

    Monika Skolimowska/dpa
  • Blick auf das Bohnstedt-Gymnasium in Luckau.

    Blick auf das Bohnstedt-Gymnasium in Luckau.

    Birgit Keilbach
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Christoph Berndt, Fraktionsvorsitzender der AfD im brandenburgischen Landtag und Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 22. September 2024, soll zu einem am 18. Juni am Bohnstedt–Gymnasium in Luckau stattfindenden politischen „Speeddating“-Format mit verschiedenen Parteien explizit von der Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen worden sein. Das teilt der Pressesprecher der AfD–Fraktion im Landtag, Tim Krause, mit. Berndt sei somit Hausverbot erteilt worden.

Im Jahr 2019 zog Christoph Berndt erstmals mit 28,9 Prozent der Wählerstimmen direkt für die AfD in den brandenburgischen Landtag ein. Der 68–Jährige wird bei der kommenden Landtagswahl erneut für den Wahlkreis 28 antreten.

Dieser umfasst unter anderem Lübben, Luckau, Golßen und die Gemeinde Heideblick. Hinsichtlich der Teilnahme an der Veranstaltung am Bohnstedt–Gymnasium habe laut Mitteilung der AfD–Fraktion die Schulleitung darum gebeten, dass „eine andere Person für die AfD an dem Termin teilnehmen könnte“.

Hausverbot an Luckauer Schule: So argumentiert Christoph Berndt (AfD)

Christoph Berndt erklärt dazu: „Ein Hausverbot muss sachlich begründet sein und das Neutralitätsgebot beachten. Dies ist hier nicht der Fall. Außerdem stellt der Ausschluss des AfD–Fraktionsvorsitzenden von der Veranstaltung einen Verstoß gegen Artikel drei Absatz drei Grundgesetz dar, demzufolge niemand wegen seiner politischen Anschauung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.“

Die Schulleitung des Bohnstedt–Gymnasiums teilt mit, sie könne zum konkreten Fall keine Auskunft geben. Grundsätzlich verweist die Sprecherin des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) auf das Brandenburgische Schulgesetz: Nach Paragraf 71 (1)4 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg nimmt der Schulleiter, die Schulleiterin, das Hausrecht wahr.

Das Bundesverwaltungsgericht definiert das Hausrecht in einer Urteilsbegründung aus dem Jahr 2019 als „Mittel, das den an einem Raum Berechtigten in die Lage versetzt, darüber zu bestimmen, ob und zu welchem Zweck andere Personen den Raum betreten und sich darin aufhalten dürfen.“ Laut Hausordnung des Bohnstedt–Gymnasiums ist zudem die Verbreitung extremistischen Gedankengutes und die Verwendung gleichartiger Symbole strengstens untersagt.

Im Jahr 2021, kurz vor der Bundestagswahl, hatten am Luckauer Bohnstedt–Gymnasium wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler im Rahmen des sogenannten „Politiker–Speed–Dating“ die Möglichkeit, in 20 Minuten ihre Fragen an die anwesenden fünf Politiker und Politikerinnen zu stellen. An der Veranstaltung nahm unter anderem auch der AfD–Bundestagsabgeordnete René Springer teil.

So schätzt der Verfassungsschutz „Zukunft Heimat“ ein

Im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2022 (Downloadlink) wird der von Christoph Berndt gegründete Verein „Zukunft Heimat e.V.“ als einer der zentralen Akteure des entgrenzten Rechtsextremismus in Brandenburg bezeichnet.

Zudem werde seit Juni 2020 der brandenburgische Landesverband der „Alternative für Deutschland“ als Verdachtsfall des brandenburgischen Verfassungsschutzes eingestuft. Es würden hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen.

Laut Verfassungsschutzbericht sei der Vorsitzende der AfD–Landtagsfraktion nicht ohne Grund weiterhin das Gesicht von „Zukunft Heimat“. Zukünftig sei davon auszugehen, dass der Verein einerseits seine Stellung in der rechtsextremistischen beziehungsweise neurechten Szene festigen werde, andererseits nehme er eine entscheidende Rolle in der Vernetzung, Entgrenzung und letzten Endes der Verschmelzung verschiedener rechtsextremistischer Organisationen ein, heißt es im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg.

Christoph Berndt auf dem AfD–Parteitag

Auf dem jüngsten AfD–Parteitag in Jüterbog hatte Christoph Berndt das Ende des „Parteienstaats“, des Verfassungsschutzes und des öffentlich–rechtlichen Rundfunks in jetziger Form als Parteiziele formuliert.

Auch hatte er Martin Sellner, den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, der auf dem sogenannten Potsdamer Geheimtreffen im November 2023 „Remigrationspläne„ für Millionen Menschen in Deutschland, darunter auch deutscher Staatsbürger, vorgestellt haben soll, als klugen und sympathischen jungen Mann bezeichnet, an dem er nichts auszusetzen habe. Der Pressesprecher des AfD–Landesverbandes, Tim Krause, hatte an besagtem Treffen in Potsdam teilgenommen.