Winterreifen in Polen
: Das müssen Pendler bei Guben und andernorts wissen

In Deutschland ist die Übergangsregelung für M+S Reifen Vergangenheit. Polen handhabt das Thema Winterreifen anders. Worauf Pendler achten müssen.
Von
Heike Reiß
Guben
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Zum Herbst steht für Autofahrer der alljährliche Gang in die Werkstatt für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Zwischen Polen und Deutschland gibt es dabei einige Unterschiede.

Zum Herbst steht für Autofahrer der alljährliche Gang in die Werkstatt für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Zwischen Polen und Deutschland gibt es dabei einige Unterschiede.

Wolfgang Kumm/dpa

Der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen ist ein fester Termin im Kalender zahlreicher Autofahrer und Autofahrerinnen. Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht gilt situativ, das heißt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Allgemein hat sich dabei die Faustformel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) einbürgert. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder. Wie ist die Situation in Polen?

Am 1. Oktober 2024 ist in Deutschland die Übergangsfrist für Autoreifen, die lediglich über eine M+S Kennzeichnung verfügen, ausgelaufen. Dieser Standard reicht bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus.

Autofahrer und Autofahrerinnen müssen nun zu Winterreifen greifen, auf denen ein Schneeflockensymbol vor einer Bergsilhouette zu sehen ist: Die „alpine“ Kennzeichnung ist Pflicht. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.

Winterreifen in Polen keine Pflicht

Im Nachbarland sieht die Lage anders aus: In Polen gibt es keine gesetzliche Pflicht, das eigene Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde in der Vergangenheit mehrfach diskutiert. 2013 arbeitete eine parlamentarische Gruppe für Verkehrssicherheit gar einen Gesetzesvorschlag aus, der eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März vorsah. Das damalige polnische Verkehrsministerium wies eine derartige Vorschrift zurück. Die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol ist damit nicht relevant: Wer (noch) nicht umgerüstet hat, macht sich in Polen nicht strafbar. Lediglich die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern ist, ähnlich wie Deutschland, vorgeschrieben.

Im Grenzgebiet der Doppelstadt Guben-Gubin pendeln täglich viele Menschen zwischen beiden Ländern. Wer dabei westlich der Seite der Neiße unterwegs ist und ohne „alpine“ Winterreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Aber gilt das auch für Fahrzeuge, die in Polen zugelassen sind und zum Beispiel auf dem täglichen Arbeitsweg nach Guben genutzt werden? Alexander Schnaars, Sprecher des Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), sagt: „Bei der Regelung bezüglich des Alpine-Symbols bei Winterreifen handelt es sich um eine Verhaltensvorschrift aus der StVO. Sie gilt daher auch für ausländische Fahrzeuge, beispielsweise aus Polen.“

Er ergänzt: „Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld ab 60 Euro. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld entsprechend an. Für deutsche Autofahrer droht bei einem Verstoß zusätzlich ein Punkt in Flensburg.“

Polizei in Polen: Fahrzeugschein kann eingezogen werden

Aber auch für Autofahrer und Autofahrerinnen aus Deutschland drohen im Nachbarland Strafen, wenn die Reifen, mit denen das eigene Fahrzeug unterwegs sind, nicht dem erforderlichen Standard, etwa der Mindestprofiltiefe, genügen. Andrzej Prajsnar, Sprecher des polnischen Versicherungsunternehmens Unilink, merkt an: „Die Geldbörse des Fahrzeughalters kann dann um bis zu 3.000 Złoty erleichtert werden und die Polizei hat das Recht, die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs einzubehalten.“

In Einzelfällen kommt es vor, dass bei einer Verkehrskontrolle in Polen Polizisten und Polizistinnen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) einbehalten, wenn das Fahrzeug als nicht zur Weiterfahrt tauglich eingestuft wird.

In Einzelfällen kommt es vor, dass bei einer Verkehrskontrolle in Polen Polizisten und Polizistinnen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) einbehalten, wenn das Fahrzeug als nicht zur Weiterfahrt tauglich eingestuft wird. (Symbolbild)

Stefan Sauer/dpa

Bei einem Unfall, unerheblich, ob in Polen oder in Deutschland geschehen, ist relevant, mit welcher Bereifung der Unfallverursacher unterwegs war: Versicherungen in beiden Staaten verweigern unter Umständen bei schludrigem Umgang in Sachen Reifenausstattung die Zahlung der Schadenssumme.

Winter in Polen: Was in Bergregionen zu beachten ist

Wer den Winter- oder Weihnachtsurlaub in Polen verbringen möchte, sollte darüber hinaus Schneeketten dabei haben. Sie sind erlaubt beziehungsweise in einigen durch Verkehrsschilder gekennzeichneten Regionen sogar Pflicht. Während in Deutschland bei fehlenden Schneeketten ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro entrichtet werden muss, wird es in Polen teurer: Hier müssen Autofahrer in einem solchen Fall 200 Złoty Strafe zahlen, rund 46 Euro (Stand: 4. Oktober 2024).

Der Trend zum Ganzjahresreifen hält an

In Polen werden Allwetterreifen immer beliebter: Nach Angaben des Versicherers Unilink liegt der Preis für einen Satz Winterreifen bei einem Kleinwagen beziehungsweise einem kleineren Stadtauto bei etwa 1.000 bis 1.200 Złoty. Das entspricht umgerechnet einem Betrag zwischen 232 und 278 Euro (Stand: 4. Oktober 2024). Bei größeren Autos liege der Preis laut Unilink deutlich höher. Dies sei einer der Gründe, warum immer mehr polnische Autofahrer und Autofahrerinnen zu Ganzjahresreifen greifen. Auch in Deutschland können sich laut einer repräsentativen Befragung des Konzerns Michelin 60 Prozent der Autofahrenden vorstellen, gänzlich auf Allwetterreifen umzusteigen.

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