Urlaub mit Hund in Polen: Hundetrainer aus Guben hat diese Tipps für Halter

Bei sommerlichen Temperaturen ruft das frische Nass: Wer einen Urlaub mit dem eigenen Vierbeiner im Nachbarland plant, muss ein paar Vorkehrungen treffen.
Hauke-Christian Dittrich/dpaDie Sommerferien nahen: Für die eine oder andere Familie steht dann der nächste Urlaub an. Nicht wenige zieht es ins Nachbarland Polen. Soll der Vierbeiner seine Familie dorthin begleiten, gilt es einige Dinge vorzubereiten.
Sven Hundsdörfer ist Vorsitzender des Hundesportvereins Guben. Bei seinem letzten Urlaub hatte er wieder tierische Begleitung. „Für den Grenzübertritt braucht jeder Hund einen gültigen EU-Impfpass. Ohne geht es nicht“, sagt er.
Wer mit seinem vierbeinigen Liebling von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) in den anderen reisen möchte, braucht laut Angaben der EU drei Dinge:
- ein gültiges Reisedokument, den EU-Heimtierausweis,
- die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung, falls der Hund vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurde,
- und einen Nachweis über die Tollwutimpfung des Tieres mit einem Impfstoff, der laut Verordnung zugelassen ist.
Zudem sollte der Heimtierausweis die Kontaktdaten des Halters und die des Tierarztes, welcher den Ausweis ausgestellt hat, beinhalten.

Sven Hundsdörfer nahm mit seinen Tieren lange Zeit erfolgreich an Wettkämpfen teil. (Archivbild)
Sven HundsdörferIn Polen gilt eine zusätzliche Regelung: Ist der Hund jünger als 15 Wochen alt, darf er nicht mit ins Nachbarland. Die Impfung für einen gültigen Tollwutschutz erfolgt ab einem Alter von rund 12 Wochen. Danach braucht es 21 Tage, bis sich der Impfschutz vollständig aufgebaut hat. Damit kann der vierbeinige Begleiter erst nach Polen einreisen, wenn er mindestens 15 Wochen alt ist. Halter können maximal fünf Tiere mit in den Urlaub ins Nachbarland nehmen. Einschränkungen bezüglich der Rasse gibt es nicht.
Polen-Urlaub mit Hund: So sieht die ideale Reiseapotheke aus
Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen lohnt es sich, ein kleines Reisekit mit den wichtigsten Medikamenten und Verbandsmaterialien zusammenzustellen. Sven Hundsdörfer merkt an: „In die Hundeapotheke gehören neben Schmerzmitteln auch Durchfallmedikamente. Wenn der Vierbeiner an der Küste zum Beispiel zu viel Salzwasser zu sich nimmt oder er anderweitig Wasser in freier Natur trinkt, können die schnelle Hilfe leisten.“
Wer sich unsicher ist, sollte immer Rücksprache mit einem Tierarzt halten, so Hundsdörfer. Er ergänzt: „Für den Fall, dass sich der Hund die Pfote verletzt oder eine Wunde am Bein zuzieht, müssen zudem Verbandsstoff, Wundkompressen, elastische Fixierbinden, Desinfektionsmittel und Wundsalbe eingepackt werden.“
Für den Ernstfall empfiehlt er, Schonkost wie Reis oder andere bekömmliche Lebensmittel dabei zu haben, die bei einem empfindlichen Hundemagen leichter verdaulich sind. Das vielleicht wichtigste Dokument im Gepäck darf auch nicht fehlen: eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung.
„Die ist in Brandenburg nicht für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben, aber ich rate jedem, sich eine zuzulegen“, so Hundsdörfer. Im Flächenland muss lediglich für Tiere, die zu den gefährlichen Hunderassen gehören, eine solche Versicherung abgeschlossen werden. (siehe Infobox)
Verursacht der Hund versehentlich einen Schaden, wird der Halter in die Pflicht genommen. „Dann ist es leichter, wenn man nur noch die Kontaktdaten weitergeben muss und sich schon im Vorfeld die Service-Nummer der Versicherung notiert hat“, ergänzt der Vereinsvorsitzende.
Urlaub in Polen: Hund braucht Maulkorb im ÖPNV
In den Nationalparks und Naturschutzgebieten in Polen ist meist eine Leinenpflicht vorgeschrieben. Abgesehen davon gibt es kein allgemeingültiges Gesetz. Die Vorschriften diesbezüglich regeln die Städte und Gemeinden selbst. Wenn Urlauber und Urlauberinnen jedoch öffentliche Verkehrsmittel in Polen nutzen wollen, müssen die Tiere einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.
Am Strand weisen Schilder daraufhin, ob die Vierbeiner erlaubt sind oder nicht: „Plaża dla psów“ bedeutet, dass der betreffende Strandbereich für Hunde zugänglich ist. „Zakaz dla psów“ kennzeichnet das Gegenteil. Hier müssen Halter auf eine andere Möglichkeit ausweichen.
Brandenburg: Rasse-Listen werden abgeschafft
● Bisher weist die Hundehalterverordnung in Brandenburg zwei Listen aus, auf denen sich bestimmte Rassen wiederfinden.
● Die Liste 1 umfasst „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“. Dazu zählen unter anderem American Staffordshire Terrier oder Bullterrier.
● Auf der zweiten Liste stehen „Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit“, zum Beispiel Dobermann, Dogo Argentino oder der Mastiff. Die Haltung der Hunde der ersten Kategorie ist derzeit verboten.
● Die der zweiten Rubrik dürfen gehalten werden, wenn mit einem Wesenstest die Gefährlichkeit des jeweiligen Tieres gutachterlich widerlegt wurde.
● Daneben gibt es weitere Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht.
● Auch die Zucht der Rassen in Kategorie 2 ist untersagt.
Das ändert sich ab dem 1. Juli 2024: Dann tritt eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Rasse-Listen und damit verbundene Vorschriften entfallen. Stattdessen soll die Gefährlichkeit des Hundes im Einzelfall getestet werden. Die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die rote Plakette als Kennzeichnung von gefährlichen Hunden bleiben jedoch bestehen.


