Strafe in Polen
: Mit abgelaufenem TÜV über die Grenze – erlaubt oder nicht?

Schnell noch in Polen tanken, aber der TÜV des eigenen Wagens ist ungültig. Das Gerücht: Wenn der Fahrer keinen gültigen TÜV vorweisen kann, verstößt er damit nicht gegen das polnische Gesetz. Stimmt das?
Von
Heike Reiß
Guben
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Julita Cholewinska, Polizistin bei der Polizei in Polen, überprüft die Papiere eines älteren Mannes. Das deutsch-polnische Polizeiteam in Guben und Gubin kontrolliert regelmäßig Fahrzeuge. Was kommt auf Fahrzeughalter aus Deutschland zu, die den Polizisten mit einem nicht mehr gültigen TÜV auffallen?

Patrick Pleul/dpa

Sachen packen, Koffer verladen, Navigationsgerät einschalten: die letzten Schritte vor der Fahrt in den Urlaubsort. Zum Beispiel an die polnische Ostseeküste. Von Südbrandenburg ist es nur ein Katzensprung.

Wer dabei keine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, muss sich keine Sorgen machen. Schließlich ist das Siegel nur in der Bundesrepublik relevant. Oder? Pendler erleben Gegenteiliges. Von hohen Bußgeldern ist die Rede. Was stimmt denn nun?

Dass die meist alle zwei Jahre notwendige Überprüfung des eigenen Autos zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt, ist gang und gäbe. Hektischer Alltag sorgt jedoch immer mal wieder für den Fauxpas: Der TÜV ist nicht mehr aktuell, die nächste Hauptuntersuchung längst überfällig.

Doch bis zum Werkstatttermin steht vielleicht der nächste Urlaub an. Und zum Tanken müsste man eigentlich auch nochmal über die Grenze. Die Binsenweisheit besagt: Wer in dieser Klemme steckt, muss sich keine Sorgen machen, wenn er trotzdem nach Polen fährt.

Deutsche Autos in Polen: Was sagt das Gesetz zum abgelaufenen TÜV?

Selbst der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) lässt auf seiner Website verlauten: „Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.“ Klarer Fall. Zumindest fast. Erfahrungen von Autofahrenden, die im Nachbarland deshalb ein Bußgeld erhalten haben, sprechen eine andere Sprache.

Forum-Nutzer Axel Mayer* schreibt über seinen Nachbarn: „Er war letzten Monat dort im Urlaub und in einer Polizeikontrolle wurde dann bemerkt, dass seine HU seit circa 14 Tagen abgelaufen war. Er hat's schlicht verpennt (natürlich sein Fehler) und hat auch schon einen Termin bei der Werkstatt, was aber die Polizisten natürlich nicht interessiert hat. Er hat dann eine saftige Strafe von 150 Euro plus Bearbeitungsgebühr bekommen.“

Wie passt das zusammen? Einen Anhaltspunkt gibt die Richtlinie 45 der Europäischen Union von 2014. Diese regelt, dass die technische Überwachung von Fahrzeugen, die in einem bestimmten Mitgliedsland zugelassen wurden, auch von diesem Staat oder dessen Behörden getragen wird. Ein in Deutschland zugelassenes Auto kann dementsprechend nur in der Bundesrepublik beanstandet werden, wenn es kein aktuelles Prüfsiegel hat.

Erlaubt oder verboten – So verfährt die deutsch-polnische Polizei in Guben und Gubin

In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden wird jedoch nicht immer nach dieser Devise gehandelt. Wenn ein ungeprüftes Auto schwere Mängel aufweist, kann es schließlich zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

In Guben und Gubin geht ein deutsch-polnisches Polizeiteam regelmäßig gemeinsam auf Streife. Wie verfahren sie in einem solchen Fall? „Wenn die Beamten und Beamtinnen ein Fahrzeug in Polen sehen, das sehr alt und in Anbetracht des Erscheinungsbilds mit offenkundigen Mängeln unterwegs ist, dann halten sie das Auto an.

Dann wird geschaut, inwiefern der Wagen verkehrssicher ist. Ist an dem Fahrzeug keine gültige Prüfplakette dran, wird der Fahrzeugschein einbehalten und der zuständigen deutschen Botschaft übersandt“, sagt Kriminalhauptkommissar Torsten Roch von der Polizeidirektion Süd, Projektkoordinator der deutsch-polnischen Einheit. Er ergänzt: „Bisher ist das aber noch nie vorgekommen. Wir sprechen hier von einem theoretischen Fall.“

Ewa Tuora-Schwierskott, Rechtsanwältin bei der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung, verweist auf den Graubereich der Thematik: „Die TÜV darf aber bis zu 30 Tagen abgelaufen sein - paar Tage abgelaufen ist kein Grund zur Strafe.“ Überzieht der Fahrzeughalter länger, könne jedoch ein Bußgeld zwischen 1500 und 5000 Złoty (etwa 350 bis 1170 Euro) fällig werden. Die Anwältin ergänzt: „Die Geldstrafe darf mit Bargeld oder bei der Post oder als Überweisung bezahlt werden.“

Betroffene können sich prinzipiell juristisch wehren. Weist der Wagen jedoch äußerlich deutliche Mängel auf oder erscheint anderweitig verkehrsuntüchtig, können Strafverfolgungsbehörden dies als Anlass zur Kontrolle nehmen, sodass dabei auch eine ungültige Plakette auffällt. Das Fazit: Lieber vor dem Grenzübertritt zur Hauptuntersuchung. Das erspart im Ernstfall etwaige (Gerichts-)Kosten.

Hauptuntersuchung muss zeitnah nachgeholt werden

Wenn der TÜV im Ausland fällig wird, ist das Thema spätestens nach der Rückreise kaum noch zu umgehen. Der ADAC weist darauf hin, dass Betroffene ein Bußgeld in Deutschland umgehen können, wenn Sie zum Beispiel nachweisen können, dass ihr Fahrzeug bei der Ausreise noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach durchgehend im Ausland war.

Bei der Hauptuntersuchung wird das Auto bis ins kleinste Detail geprüft.

Julian Stratenschulte/dpa

Aber auch der Weg in eine lokale Prüfstelle ist möglich, um nachzuweisen, dass das Auto dennoch verkehrstüchtig ist. Das ersetze jedoch nicht die Hauptuntersuchung, warnt der ADAC. Diese müsse schnellstmöglich nach der Rückkehr in Deutschland nachgeholt werden.

*Name von der Redaktion geändert

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Checkliste für die richtige Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

● Diese Dinge gehören ins Fahrzeug: Verbandskasten mit noch gültigem Haltbarkeitsdatum, Warnweste, Warndreieck, alle Sitze (falls abbaubar) und, wenn vorhanden, die Anhängerkupplung, wenn sie abnehmbar ist.

● Darüber hinaus gilt es alle notwendigen Unterlagen – die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sowie gegebenenfalls Nachweis über technische Änderungen am Fahrzeug – einzupacken.

● Bei der Untersuchung achtet der Prüfer oder die Prüferin auf gut erkennbare, sicher befestigte Autokennzeichen, eine funktionierende Beleuchtung im korrekten Einstellungswinkel, funktionstüchtige Sicherheitsgurte sowie unbeeinträchtigte Innen- und Außenspiegel.

● Zudem dürfen bei den (Scheiben-)Bremsen keine starken Rosterscheinungen auftreten.

● Ein weiterer Blick gilt Kontrollleuchten, Hupe und Auspuff.

● Auch das Reifenprofil steht im Fokus: Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich über die einzelnen Punkte in der Übersicht der Dekra informieren.