DDR-Oldtimer Trabant: Tipps vom Auto-Profi aus Luckau – so wird der Trabi fit für den TÜV

Der Trabant erlebt aktuell ein Revival.
Jürgen ScholzNostalgie auf deutschen Straßen: Der Trabant lebt als Oldtimer wieder auf; seit einigen Jahren steigen die Zulassungszahlen. Aber wie ist das eigentlich mit dem Tüv? Gibt es hinsichtlich der Tüv-Prüfung Unterschiede zwischen der sogenannten „Rennpappe“ und dem modernen Pkw? Und worauf sollten Autofahrer dabei generell achten?
Rainer Klinkmüller, Geschäftsführer vom Automobil Center Luckau, gibt Einblicke in die Welt der Hauptuntersuchung (HU) und teilt essenzielle Tipps, wie man mit seinem Fahrzeug – ob Trabi oder moderner Pkw – glänzen kann. „Ist man sich nicht sicher, ob das Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht, bieten hierfür viele Kfz-Werkstätten einen Vorab-Check vor der HU an, um bösen Überraschungen vorzubeugen“, erklärt Klinkmüller.
Grundlagen der HU – Beleuchtung, Windschutzscheibe und Reifen
Diese Tipps gibt der Experte zur Vorbereitung auf die HU:
● Die Vorbereitung auf die HU beginnt mit der Überprüfung der Beleuchtung. „Am Fahrzeug müssen alle Leuchten und Lichter funktionieren“, sagt Klinkmüller. Hierzu gehören Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Warnblinkanlage, Rücklichter, Bremslichter, Nebelschlussleuchte, Rückstrahler und die Kennzeichenbeleuchtung hinten. Nicht zu vergessen ist die Funktion der Hupe.
● Die Windschutzscheibe ist ein weiterer wichtiger Punkt: Sie darf keine Beschädigungen aufweisen, also Steinschläge oder Risse im Sichtbereich. Auch die Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage sollten einwandfrei funktionieren.
● Für Reifen gibt es ebenfalls spezielle Vorschriften. Das Mindestprofil für die Sommer- und Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. „Meine Empfehlung ist für die Sommerreifen drei Millimeter und für die Winterreifen vier Millimeter“, fügt Klinkmüller hinzu.
● Die Sicherheitsgurte sollten keinerlei Beschädigungen aufweisen, und beim Verbandskasten sollte auf das Haltbarkeitsdatum geachtet werden. Warndreieck und Warnweste sollten ebenfalls immer an Bord sein.
● Zu guter Letzt sollte auch ein Blick in den Motorraum oder unter das Auto geworfen werden. Das Fahrzeug darf weder Öl noch andere Flüssigkeiten verlieren.

Ein Tüv-Prüfer begutachtet den Unterboden eines Fahrzeugs.
T. Volz/ProMotorRegelmäßige Fahrzeugüberprüfungen und Reifenwechsel
Seit 1951 ist die HU in Deutschland in Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgeschrieben und dient der Verkehrssicherheit. Klinkmüller weist darauf hin, dass Neuwagen nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. Die Terminvergabe hängt meist von der Auslastung der jeweiligen Prüfstelle ab: „Aus der Erfahrung, auch von Aussagen anderer Werkstätten, reichen in der Regel 14 Tage aus.“
Im Zuge des Reifenwechsels vergleicht Klinkmüller die Pflege der Reifen mit der Sorgfalt, die man der Kleidung widmet, wenn man von der Wintergarderobe auf Sommerklamotten umsteigt. Schließlich lege man die saisonale Kleidung auch nicht ungewaschen zur Einlagerung in den Schrank: „Also auf dem Weg zum Reifenwechsel durch die Waschanlage fahren, damit der Dreck nicht an den Felgen und Reifen anhaftet.“
Die populärste und verbreitetste Faustregel für den Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ist die „O bis O“-Regel, die besagt, dass man um Ostern herum die Winterreifen einlagern und die Sommerreifen aufziehen sollte. Eine weitere Richtlinie ist die Sieben-Grad-Regel: Sobald die Durchschnittstemperatur dauerhaft über sieben Grad Celsius liegt, ist es ratsam, auf Sommerreifen zu wechseln. Allerdings ist es wichtig, die Wettervorhersagen im Blick zu behalten, denn selbst bis Ende April können noch frostige Temperaturen auftreten.
Zusätzlich sind die lokalen Wetterbedingungen entscheidend: In höher gelegenen Regionen oder im Gebirge kann der Winter länger andauern, was eine längere Nutzung von Winterreifen erforderlich macht. Für den Spreewald werden beispielsweise vor Ostern erneut Polarluft und Regen erwartet.
Abgaswerte und die Bedeutung der Inspektion
„Es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge wegen schlechter Abgaswerte keine Abgasuntersuchung bekommen, dann natürlich auch keine HU“, betont Klinkmüller und nennt häufige Ursachen wie Probleme mit dem Katalysator und defekte Sensoren. „Also den Inspektions-Service nicht hinausziehen oder gar vergessen.“
Für die HU sind Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Klinkmüller weiß, dass Autofahrer den Termin nicht mögen, aber mahnt: „Grundsätzlich ist die HU immer 24 Monate nach der letzten HU fällig und darf nicht überzogen werden.“
Sicherheit im Straßenverkehr und die Liebe zum Auto
„Deutschland ist immer noch ein Autoland, und die Deutschen lieben ihre Autos“, sagt Klinkmüller. Er rät, das Fahrzeug regelmäßig zu überprüfen und während der Fahrt alle Ablenkungen zu meiden. „Immer den Blick auf die Straße und während der Fahrt nicht das Handy benutzen.“
Ein besonderes Augenmerk auf den Trabant
Das Kultauto Trabant erlebt derzeit eine Renaissance und ist aktuell wieder sehr begehrt. Beim Erwägen eines Trabant-Kaufs betont Rainer Klinkmüller die Wichtigkeit, den Fokus auf den Zustand der Karosserie sowie auf charakteristische Verschleißstellen wie Radaufhängungen, Bremsanlage, Lenkung, Motorkupplung zu legen. „Mangelnde Pflege war und ist auch heute noch das größte Problem“, erklärt der Experte.
Er spricht auch den aktuellen Markt an: „Der Zeitpunkt zum Kauf ist eigentlich nicht von Vorteil. Die Preise sind bereits im letzten Jahr gestiegen, und die Tendenz hält an.“
Er hebt hervor, dass unabhängig von der Modellreihe – sei es der runde 500er, 600er oder der 601 – sich die Fahrzeuge aufgrund ihres Alters potenziell für das begehrte H-Kennzeichen qualifizieren, welches die Einfahrt in Umweltzonen ohne Plakette ermöglicht.
Bezüglich der technischen Überprüfung weist Klinkmüller darauf hin, dass „die Vorgaben zur Hauptuntersuchung ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen sind“. Allerdings müssen Trabant-Besitzer mit Erstzulassung nach dem 1. Juli 1969 auch die Abgasuntersuchung bestehen.

