Grenzkontrollen in Polen
: Stoßzeiten, falsche Polizisten – das müssen Pendler wissen

Polen führt stationäre Grenzkontrollen ein, auch in Guben-Gubin. Alle Hinweise zu Dokumenten, Stoßzeiten und Risiken durch „falsche Polizisten“.
Von
Heike Reiß
Guben
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Seit dem 7. Juli 2025 kontrollieren Einheiten der polnischen Grenzpolizei und weitere Behörden stationär die Einreisenden an der deutsch-polnischen Grenze in der Doppelstadt Guben-Gubin.

Einheiten der polnischen Grenzpolizei und weitere Behörden kontrollieren an den Grenzübergängen an der Neiße die Einreisenden. In der deutsch-polnischen Doppelstadt Guben-Gubin gibt es ein paar Besonderheiten.

Heike Reiß
  • Polen führt stationäre Grenzkontrollen ein – Fokus auf illegale Migration und Grenzübertritte.
  • Guben-Gubin: Stichproben an Fahrzeugen, Fußgängern und Zugreisenden – gültige Dokumente erforderlich.
  • Pendler brauchen Pass, Arbeitsnachweis und sollten Stoßzeiten meiden – Tipps zu Reisezeiten und Ausrüstung.
  • Rechtsextreme Bürgerwehr agiert illegal an Grenzen – Betroffene sollen amtliche Ausweise fordern.
  • Grenzkontrollen im Schengenraum erlaubt, wenn öffentliche Ordnung bedroht – max. zwei Jahre möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nachdem Deutschland stationäre Grenzkontrollen an allen Außengrenzen eingeführt hat, zieht Polen nach: Seit Montag (7. Juli 2025) überprüfen Beamte der polnischen Grenzpolizei und weiterer Behörden stichprobenartig Personen und Fahrzeuge an der deutsch-polnischen Grenze.

Die Stadtbrücke zwischen Guben und Gubin gehört zu den Hauptadern des Grenzverkehrs in der Region. Jetzt müssen sich auch Pendler, die nach Polen einreisen, auf Nachfragen einstellen.

Polen: Warum Pendler nicht nur den Pass dabei haben sollten

Die stationären Kontrollen sind nach Angaben der polnischen Regierung eine Reaktion auf die Bedrohung durch illegale Migration und zielen darauf ab, illegale Grenzübertritte zu verhindern. An der Stadtbrücke in Guben überprüfen Angehörige der Straż Graniczna ankommenden Fahrzeuge und Fußgänger. Die zweispurige Straße ist auf eine Fahrbahn verengt worden, sodass Pendler sie im Schritttempo passieren. Den ernsten Blicken auf Nummernschilder und in das Innere der Fahrzeuge folgen vereinzelt Kontrollen. Im Fokus der Überprüfungen stehen neben Kleintransportern auch besonders luxuriös aussehende Wagen und Kompaktfahrzeuge.

Die Woiwodschaft Lubuskie, zu der Gubin verwaltungstechnisch gehört, rät, den gültigen Personalausweis oder Reisepass in Griffweite zu haben, das Fenster zu öffnen und nachts Innenlicht anzuschalten, bevor Grenzgänger die Kontrollstelle erreichen. Für Personen, die im Ausland arbeiten, ist es wichtig, einen Arbeits- oder Aufenthaltsnachweis bei sich zu haben.

Carsten Jacob, Geschäftsführer der Euroregion Spree-Neiße-Bober in Guben, sagt: „Das kann zum Beispiel eine Bescheinigung sein, in dem der Arbeitgeber bestätigt, dass der Mitarbeiter bei ihm angestellt ist und er zur Ausführung seiner Tätigkeit die Grenze passieren muss.“ Einigen Pendlern dürfte das noch aus Corona-Zeiten bekannt vorkommen.

Carsten Jacob von der Euroregion Spree-Neiße-Bober, hier beim deutsch-polnischen Bürgerdialog in Guben.

Carsten Jacob auf dem 1. Deutsch-Polnischen Buergerdialog in Guben, 28.09.2023, Euroregion Spree-Neisse-Bober.

Carsten Jacob von der Euroregion Spree-Neiße-Bober, hier beim deutsch-polnischen Bürgerdialog in Guben.

Andreas Franke

Guben: Zu welchen Uhrzeiten der Grenzübertritt schneller klappt

Wer nicht von Arbeitszeiten oder anderen Terminen abhängig ist, sollte seine Reise nach Polen in den tendenziell verkehrsärmeren Zeiten planen: Dafür empfiehlt die Woiwodschaft Lubuskie den Freitag zwischen 18 und 22 Uhr, den Samstag von 8 bis 14 Uhr und den Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr. Gerade zu den Stoßzeiten morgens und nachmittags sei es ratsam, alles für den eigenen Bedarf dabei zu haben, was man braucht. Inklusive Getränken, Snacks, einem Handy-Ladekabel und genügend Kraftstoff.

Wer den Grenzübergang zu Fuß oder mit dem Fahrrad passiert, muss sich jetzt ebenfalls auf eine kurze Dokumentenüberprüfung und Befragung einstellen. Eltern sollten ihren Kindern im Vorfeld erklären, was sie an den Kontrollstellen erwartet und einen eigenen Reisepass für den Nachwuchs dabeihaben. Reist ein Kind allein, braucht es ein Schreiben mit der Erlaubnis der Eltern.

Zugreisende sind dazu angehalten, auf die Durchsagen zu achten und bei Bedarf den Ausweis oder Pass vorzuzeigen. Auch in diesem Fall kann es helfen, ein Dokument dabei zu haben, das den eigenen Wohn- oder Arbeitsort bestätigt.

Polen: rechtsextreme Bürgerwehr „kontrolliert“ auf eigene Faust

An der Grenze zwischen Deutschland und Polen warten in diesen Wochen jedoch nicht nur Polizisten. Angehörige der rechtsextremen Bürgerwehr „Ruch Obrony Granic“ kontrollieren inzwischen nach eigenem Ermessen deutsch-polnische Grenzübergänge. Die meist in gelben Warnwesten auftretenden Gruppen der illegalen Bürgerwehr blockieren Straßen und versuchen, gezielt migrantisch aussehende Personen aufzuhalten und diese wieder zurück auf die andere Seite der Grenze zu treiben. So geschehen beispielsweise schon am 3. Juli 2025 an der Stadtbrücke zwischen Guben und Gubin.

Ein solches Vorgehen ist in Polen strafbar. Carsten Jacob ergänzt: „Es ist wichtig, dass man in solchen Fällen darauf besteht, einen amtlichen Ausweis zu sehen, der die Person tatsächlich der polnischen Grenzpolizei oder einer anderen Behörde zuordnet. Ist das nicht der Fall, können sich Betroffenen an das deutsch-polnische Team in Guben wenden. Das ist zweisprachig besetzt und kann zeitnah weiterhelfen.“

Darf es Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums geben?

  • Es sind zeitlich und örtlich befristete Kontrollen von sechs Monaten möglich, die in Ausnahmefällen auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden können. Die Regelung kommt nur dann zur Anwendung, wenn eine Situation vorliegt, welche die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit des betreffenden Landes bedroht. Dazu zählen auch zunehmende Migrationsströme.
  • Nach sechs Monaten muss der Staat eine Risikobewertung vorlegen, der seine Maßnahmen rechtfertigt. Nach einem Jahr muss die Europäische Kommission eine Stellungnahme dazu abgeben, ob die Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sind.