Bürgermeisterwahl in Forst 2026: Das müssen Wähler zur Briefwahl wissen

Bürgermeisterwahl 2026: Wahlberechtigte in Forst (Lausitz) können ihre Briefwahlunterlagen nach Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Was zur Briefwahl noch wichtig ist. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa- Bürgermeisterwahl in Forst (Lausitz) am 8. März 2026; Kandidaten: Taubenek, Bochmann.
- Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar; danach Briefwahl beantragbar.
- Online-Antrag ab 4. Februar 2026; QR-Code bis 4. März, 9 Uhr nutzbar.
- Frist Briefwahlunterlagen: bis 6. März, 18 Uhr; bei Krankheit bis Wahlsonntag, 15 Uhr.
- Briefwahllokal: ab 16. Februar; Wahlbrief bis 8. März, 18 Uhr bei der Behörde.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In gut vier Wochen ist Bürgermeisterwahl in Forst (Lausitz). Am Sonntag, dem 8. März 2026, sind die Forster aufgerufen, ihre künftige Rathauschefin oder ihren künftigen Rathauschef zu wählen. Neben Amtsinhaberin Simone Taubenek (parteilos) tritt Ingo Bochmann (AfD) an.
Das Stadtgebiet von Forst und die zehn Ortsteile (Landkreis Spree-Neiße) werden wie gehabt in insgesamt 24 Wahlbezirke mit je einem Wahllokal aufgeteilt. Wer nicht an die Wahlurne gehen will oder kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Was es für Briefwähler zu beachten gilt.
Das Wählerverzeichnis ist inzwischen erstellt. Jetzt werden im Forster Rathaus die Wahlbenachrichtigungsbriefe gedruckt; sie sollen spätestens bis zum 15. Februar an die Bürger in Forst versendet werden, kündigt Wahlleiter Sandro Glode an. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können wahlberechtigte Forster ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahlunterlagen können auch online angefordert werden
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er muss dem Wahlbüro unterschrieben übermittelt werden. Briefwähler sollten für den Fall einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2026 nicht vergessen, die Briefwahlunterlagen dafür gleich mit anzufordern. Eine automatische Zusendung ist laut Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung nicht zulässig.
Das Forster Wahlbüro schaltet am Mittwoch (4. Februar 2026) auf der städtischen Internetseite www.forst-lausitz.de einen Link frei, über den Wahlunterlagen auch online angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (freigeschaltet bis zum 4. März 2026, 9 Uhr) verwendet werden. Wahlberechtigte sollten auch hier daran denken, die Auswahl für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 zu treffen. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist indes nicht möglich.
Grundsätzlich gilt, dass Briefwahlunterlagen bis zum 6. März, 18 Uhr, beantragt werden können. Wahlleiter Sandro Glode verweist zugleich auf Folgendes: „Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.“
Auch für den Fall, dass Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, gilt, dass sie bis
spätestens Sonntag, 8. März 2026, 15 Uhr, neu ausgestellt werden können. In diesem Fall müssen sich Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist
erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind.
Briefwahllokal in Forst (Lausitz) öffnet am 16. Februar
Wer im Urlaub ist, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist das Absenden des Wahlbriefes kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden.
Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Montag (9. Februar) erfolgen. Wenn Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, erfolgt der Versand voraussichtlich ab dem 11. März. Die Stadt wird ihr Briefwahllokal im Bürgeramt des Rathauses (Lindenstraße 10-12) für die Hauptwahl am 16. Februar und im Falle einer Stichwahl am 12. März öffnen.
Ansonsten gilt: Die Briefwahlunterlagen – sprich der verschlossene Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem verschlossenen Umschlag mit dem Stimmzettel – müssen der Wahlbehörde bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag (8. März 2026) vorliegen. Wer per Post spät dran ist, kann die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt auch in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen. Der Briefkasten befindet sich neben dem Eingang zum Rathaus.
Die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen – entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag. Grundsätzlich gilt, dass Wähler ihre Stimme nur in ihrem Urnenwahlbezirk abgeben dürfen. Aber: Wer im Vorfeld einen Wahlschein zur Briefwahl beantragt, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Urnenwahlbezirk mit Wahlschein wählen.


