Familie Franzeck aus Finsterwalde hat Handwerker auf ihrem Grundstück, die einen Schuppen auf Vordermann bringen sollen. Hier hatten sich aber ungebetene Gäste eingenistet, die dabei waren, sich häuslich einzurichten.
„Das Wespennest war noch nicht größer als ein kleiner Handball. Aber die Nester bleiben ja nicht so, sie werden größer“, sagt Steffen Franzeck.
Er befürchtete für sich und seine Familie allergene Reaktionen, die sehr gefährlich sein können. Mal abgesehen von den Schmerzen, die ein Wespenstich hervorrufen kann. Lebhaft erinnert sich Steffen Franzeck noch an einen Stich, den er beim Fahrradfahren davon getragen hatte.
Das musste unbedingt vermieden werden. „Aber als Privatperson einfach mal Bauschaum rein sprühen, kann Ärger geben“, weiß der Finsterwalder. Damit hat er recht. Laut Ergo Rechtsportal stehen sowohl Wespen als auch deren Nester unter Naturschutz. Wer bei der Zerstörung eines Nestes selbst Hand anlegt, muss mit einem Bußgeld zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro rechnen.
Richtiger Weg führt über den Kammerjäger
Der richtige Weg für die Nestentsorgung führt über den Kammerjäger. In diesem Fall über Schädlingsbekämpfer Roland Fröschke. Und auch der darf nicht ohne Not den Wespen auf den Pelz rücken.
„In diesem Fall aber schon, weil wegen der unmittelbaren Gefahr der Schuppen nicht mehr betreten werden konnte“, erklärt der Fachmann aus Finsterwalde. „Bis zum Herbst wäre das Nest so groß wie ein Fußball gewesen.“
Der Vorgang selbst nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Auf einem Teleskoparm wird eine Sprayflasche mit Düse montiert, die ins Nest gehalten wird. „Innerhalb von Sekunden sind die Wespen tot“, versichert Roland Fröschke.
Übrigens darf man Wespennester auch selbst entfernen. Dafür muss man sich aber bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis einholen. Mit einer guten Begründung. „Und man braucht gute Schutzkleidung“, ergänzt Roland Fröschke. „Wenn die Wespen was mitbekommen, werden sie aggressiv.“