
Cannabis-Gesetz: Drogendealer aus Finsterwalde kann auf noch milderes Urteil hoffen
Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Cottbus gekippt. Der Verurteilte, ein Drogendealer aus Finsterwalde, kann nun auf ein milderes Urteil offen. Dabei war das erste schon alles andere als hart.

Mit Marihuana hat ein Drogendealer aus Finsterwalde gehandelt. Eine Gesetzesänderung bringt ihm nun nachträglich einen Strafrabatt. (Symbolbild)
Nicolas Armer/dpa