Vogelgrippe in Brandenburg: Geflügel muss in Elbe-Elster im Stall bleiben

Auch in Elbe-Elster sind die ersten zwei toten Wildvögel gefunden worden. Das Foto entstand allerdings im Linumer Bruch. Umweltarbeiter sammeln die Kadaver von Vögeln, die an der Vogelgrippe verendet sind, aus einem See (Symbolfoto).
Ebrahim Noroozi/AP/dpa- Vogelgrippe H5N1 im Landkreis Elbe-Elster nachgewiesen – Maßnahmen treten ab 29. Oktober 2025 in Kraft.
- Allgemeinverfügung: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder geschützten Vorrichtungen gehalten werden.
- Geflügelveranstaltungen wie Märkte und Ausstellungen für 30 Tage untersagt, danach erneute Prüfung.
- Geflügelhalter müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen, z. B. Schutz vor Wildvogelkontakt.
- Funde toter Wildvögel sind dem Veterinäramt zu melden – Kontaktaufnahme unter 03535 462681.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Gefahr durch die Vogelgrippe nimmt weiter zu. Nachdem bei Wildvögeln im Landkreis Elbe-Elster der Subtyp H5N1 der Aviären Influenza nachgewiesen wurde, reagiert das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit klaren Maßnahmen. Ab dem 29. Oktober 2025 gilt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet.
Entdeckt worden seien ein toter Kranich und eine Wildgans, die „im Stadtumfeld gefunden“ worden seien. Auch auf Nachfrage hat sich die Verwaltung nicht näher zum Standort äußern wollen – mit der Begründung, dass dies zur Unruhe in der Bevölkerung führe.
Die Allgemeinverfügung sieht vor, so Pressesprecher Torsten Hoffgaard, dass sämtliches Geflügel – unabhängig von Haltungsform oder Bestandsgröße – bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, wildvogelsicheren Vorrichtungen gehalten werden muss. Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Ausstellungen oder Märkte, sind für die Dauer der Verfügung untersagt. Die Regelung gilt zunächst für 30 Tage und wird anschließend neu bewertet.
„Mit Blick auf die aktuelle Gefahrenlage durch den Vogelzug, die hohe Geflügeldichte in unserer Region und den Fund infizierter Wildvögel müssen wir alles daransetzen, eine Ausbreitung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu verhindern“, erklärt Susann Kirst, Beigeordnete und Dezernentin für Ordnung und kreisliche Entwicklung.
Biosicherheit jetzt oberstes Gebot in Elbe-Elster
Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen und konsequent umzusetzen. Futter, Wasser und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden. Der Zugang zu Geflügelbereichen ist ausschließlich mit betriebseigenem Schuhwerk oder hygienischen Überziehschuhen zulässig.
Auch die Bevölkerung wird um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Wer tote Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren und umgehend dem Amt für Veterinärwesen unter der Telefonnummer 03535 462681 melden. Auf der Website des Amtes unter www.lkee.de stehen Hinweise zum richtigen Umgang mit Wildvogelfunden bereit. „Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet – jeder Beitrag zählt“, betont Susann Kirst.

