Vogelgrippe in LDS
: Hühner, Enten, Gänse müssen in den Ställen bleiben

Die Vogelgrippe breitet sich in Brandenburg weiter aus. Der Landkreis Dahme-Spreewald verfügt eine Aufstallungspflicht. Die Folge: Geflügel muss in den Ställen bleiben.
Von
Daniel Jander
Lübben
Jetzt in der App anhören
Weitere Entwicklung bei der Geflügelpest

Der Landkreis Dahme-Spreewald reagiert auf die Geflügelpest in Brandenburg. Es gilt eine Aufstallungspflicht. Geflügel darf nicht mehr im Freien gehalten werden.

Fabian Sommer/dpa
  • Vogelgrippe breitet sich in Brandenburg aus – Aufstallungspflicht in Landkreis Dahme-Spreewald ab 29.10.2025.
  • Geflügelhaltung im Freien verboten, Maßnahmen gelten zunächst für 30 Tage.
  • Veranstaltungen mit Geflügel untersagt, Bevölkerung soll tote Wildvögel melden.
  • Geflügelhalter müssen Sicherheitsmaßnahmen prüfen und optimieren.
  • Schutzmaßnahmen: geschlossene Ausläufe, sichere Futter- und Wasserversorgung, Hygienevorgaben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Brandenburg greift die Vogelgrippe weiter um sich. Auch im Landkreis Dahme-Spreewald sind nach Kreisangaben die Meldungen von verendet aufgefundenen oder im Sterben begriffenen Wildvögeln sprunghaft angestiegen.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat daher eine Aufstallungspflicht für 30 Tage ausgerufen. Sie gelte ab dem 29.10.2025.

Hintergrund sind nach Angaben des Landkreises die aktuelle epidemiologische Lage, die hohe Anzahl von Geflügelhaltungen im Landkreis, die Geflügeldichte, die Haltung von
für das Geflügelpestvirus hochempfänglichen Geflügelarten wie Puten oder Legehennen, die bisherigen Wildvogelfunde und der derzeitige Vogelzug mit tausenden Wildvögeln,

Aufstallungspflicht gilt zunächst für 30 Tage in LDS

Nach den 30 Tagen soll eine Neubewertung des Gefährdungsrisikos zur Geflügelpest vorgenommen werden. Neben der Aufstallungspflicht werden auch alle Veranstaltungen mit Geflügel untersagt.

Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz
mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel
eingestellt.

Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind den Angaben zufolge angehalten, ihre Sicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehörten auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind.

Alle Geflügelhalter sollen Sicherheitsmaßnahmen erhöhen

Weiter sollten Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser sei daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet.

Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen könne das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden, teilt der Landkreis mit.