
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Droht Elbe-Elster ein akuter Personalmangel ab 16. März?
In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Rettungsdiensten müssen Beschäftigte bis 15. März eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Es soll zahlreiche Beschäftigte geben, die sich nicht impfen lassen wollen. Droht ein Personalchaos?

Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen und Rettungsdiensten – führt die ab 15. März zum Ausnahmezustand in Elbe-Elster?
Michael Bihlmayer