Wasser in Dahme-Spreewald
: Zu trocken – Landkreis verbietet Entnahme aus Gewässern

Der Landkreis Dahme-Spreewald verbietet zeitweise die Entnahme von Wasser aus Spree und Dahme. Wann das Verbot gilt.
Von
Daniel Jander
Lübben
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Im Sommer lässt sich der Spreewald besonders gut auf dem Wasser oder Fahrrad genießen. Aber auch in den Wintermonaten erzielt Lübben eine stetige Nachfrage.

01.06.2021, Brandenburg, Lübben: Besucher unternehmen eine Kahnfahrt in der Spreewaldstadt Lübben. Auf niedersorbisch heißt der Spreewald «Blota» und das bedeutet «Sümpfe». Etwa 1000 Kilometer Fließe (Wassergräben) durchziehen das beliebte Ausflugsziel im Südosten des Landes Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes ZB-Funkregio Ost +++ ZB-FUNKREGIO OST +++

Zu wenig Wasser in Spree und Dahme: Deswegen hat der Landkreis Dahme-Spreewald nun die Entnahme zu bestimmten Tageszeiten untersagt. (Symbolfoto)

Patrick Pleul / dpa
  • Wasserentnahme aus Spree und Dahme von 8 bis 20 Uhr verboten, gilt bis auf Widerruf.
  • Regionen: Märkische Heide, Unterspreewald, Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick.
  • Grund: Trockenheit, geringe Durchflüsse, unzureichende Winterniederschläge.
  • Unterstützung durch Wasser aus Talsperren läuft seit Mai.
  • Keine Entspannung laut Wetterprognosen, Schutz der Gewässer nötig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald teilt mit, dass die wasserrechtlich erlaubte Entnahme aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme ab sofort nur noch eingeschränkt erlaubt ist.

Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung demnach untersagt. Dieses Verbot gilt laut Landkreis bis auf Widerruf.

Wasserentnahme aus Spree und Dahme tagsüber verboten

Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.

Zu den Gründen, die zu dem aktuellen Wasserentnahme-Verbot geführt haben, heißt es vom Landkreis Dahme-Spreewald: „Trotz der Niederschlagssituation im Jahr 2024 leidet der natürliche Wasserhaushalt noch immer unter den Folgen des Wassermangels der Vorjahre, und die sich fortsetzende beziehungsweise prognostizierte trockene Witterung verschärft die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend“, erläutert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde.

Weiterhin habe die aktuelle Wetterlage erneut zu sehr geringen Durchflüssen geführt, ergänzt Albert. Auch die Winterniederschläge hätten nicht ausgereicht, um den Wasserhaushalt für den Sommer zu stabilisieren.

Zur Abflussstützung der Spree würde seit Mitte Mai bereits Wasser aus den sächsischen Talsperren abgerufen. Zur Niedrigwasseraufhöhung würde zusätzlich der in der Talsperre Spremberg zur Verfügung stehende Betriebsraum genutzt, teilt der Landkreis mit.

Dahme-Spreewald: Laut Wettervorhersage keine Entspannung

Trotz der begonnenen Stützung der Spree sei der Abfluss am Pegel Wehr Leibsch gesunken. Aufgrund der Wetterprognosen sei in nächster Zeit nicht von einer Entspannung des Abflussgeschehens am Pegel Leibsch auszugehen.

„Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt beziehungsweise unterbunden werden. In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens begonnen, unter anderem Ableitungen aus der Spree zu drosseln. In den meisten Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut, somit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen. Die Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen vermindern sich derzeit jedoch weiter“, informiert Dahme-Spreewalds Umweltamtsleiter Robert Krowas.

Mit dieser Situation seien negative Auswirkungen, speziell auf den Wasserhaushalt und auf den ökologischen Zustand, verbunden. Die Oberflächengewässer müssten daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden, macht der Landkreis Dahme-Spreewald deutlich.