Wahl 2024 in Cottbus
: Kommunalwahl – das passiert mit Ihrer Stimme

In Cottbus wird am 9. Juni 2024 ein neues Stadtparlament gewählt. Aber das ist längst nicht alles. Das geschieht mit den Stimmen bei der Wahl.
Von
Peggy Kompalla
Cottbus
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Wahl in Cottbus: Die Cottbuser wählen am 9. Juni 2024 ein neues Stadtparlament und Ortsbeiräte.

Christian Schwier

Alle fünf Jahre finden in Brandenburg Kommunalwahlen statt. Sie legen die Grundlagen für die politische Arbeit vor der Haustür, werden dabei doch sämtliche lokale Gremien zur Mitbestimmung neu aufgestellt.

Demnach wird in Cottbus nicht nur das Stadtparlament gewählt, sondern in den zwölf Ortsteilen auch die Ortsbeiräte. Jeder Wahlberechtigte hat dabei gleich mehrere Stimmen. Wie läuft das ab? Und was passiert mit den Kreuzen?

Was wird in Cottbus bei der Kommunalwahl gewählt?

Die Cottbuser wählen das neue Stadtparlament und damit die Vertretung der Bürgerschaft. Dafür werden 46 Sitze neu besetzt. Mit ihren Kreuzen bestimmen die Cottbuser also, wer in das Stadtparlament einziehen darf.

Darüber hinaus wählen die Einwohner in den zwölf Ortsteile neue Ortsbeiräte. Dazu gehören Sielow, Saspow, Döbbrick, Skadow, Willmersdorf, Merzdorf, Dissenchen/Schlichow, Branitz, Kahren, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow. Die einzelnen Bürgervertretungen setzen sich je nach Größe der Ortsteile aus drei bis sieben Mitgliedern zusammen.

Für das Stadtparlament von Cottbus bewerben sich insgesamt 328 Kandidaten. Für die Ortsbeiräte kommen 70 Kandidaten zusammen. Die Wähler stimmen nicht über Parteien, sondern einzelne Personen ab.

Bekommen alle Cottbuser dieselben Stimmzettel?

Nein. Für die Wahl des Stadtparlaments wird Cottbus in vier Wahlkreise aufgeteilt. In allen vier Wahlkreisen treten zwar dieselben elf Parteien und Wahlgruppen an, sie schicken aber jeweils andere Kandidaten ins Rennen.

Sprich: Die Kandidatenlisten unterscheiden sich in allen vier Wahlkreisen. Darüber hinaus erhält jeder Ortsteil einen eigenen Stimmzettel für den Ortsbeirat.

Wie setzen sich 2024 die vier Wahlkreise in Cottbus zusammen?

Zu Wahlkreis 1 gehören Dissenchen, Döbbrick, Merzdorf, Saspow, Schmellwitz, Sielow, Skadow und Willmersdorf. Wahlkreis 2 wird gebildet aus Mitte und Ströbitz. Wahlkreis 3 besteht aus Sachsendorf und der Spremberger Vorstadt. Und Wahlkreis 4 setzt sich zusammen aus Branitz, Gallinchen, Groß Gaglow, Kahren, Kiekebusch, Madlow und Sandow.

Wie viele Kreuze dürfen die Cottbuser machen?

Die Wählerinnen und Wähler haben drei Stimmen für das Stadtparlament. Wer in einem der zwölf Ortsteile lebt, darf nochmals drei Kreuze für den Ortsbeirat machen. Für beide Stimmabgaben gilt dasselbe: Die Wähler können alle drei Kreuze für eine Person abgeben oder sie auf mehrere verteilen. Sollten auf einem Stimmzettel allerdings mehr als drei Kreuze gemacht werden, sind alle Stimmen ungültig.

Ziemlich groß werden die Stimmzettel für das Cottbuser Stadtparlament: Hier ein Muster für den Wahlkreis 1.

Stadt Cottbus

Wie werden die Sitze für das Stadtparlament verteilt?

Da Cottbus in vier Wahlkreise aufgeteilt ist, stellt sich die Frage, wie bestimmt wird, welcher Kandidat aus den jeweiligen Wahlkreisen für seine Partei oder Wählergruppe ins Parlament einzieht. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Es muss viel gerechnet werden.

Nach Auskunft des Wahlvorstandes erfolgt die Sitzverteilung in zwei Schritten. Zuerst wird bestimmt, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe erhält. Dafür wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze – für das Cottbuser Stadtparlament sind es 46 – vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die auf die Partei oder Wählergruppe entfallen. Diese Zahl wird wiederum durch die Anzahl aller gültigen Stimmen geteilt. Dabei kommt eine Bruchzahl heraus. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Aber auch die Zahlenfolge nach dem Komma ist wichtig; werden die Sitze doch in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile vergeben.

Eine Beispielrechnung: Angenommen, bei der Wahl werden insgesamt 75.000 gültige Stimmen abgegeben. Dabei erhält die Partei der Deutschen Rechtschreiber 13.000 Stimmen, die Partei der Gütigen Besserwisser 11.000 und die Sozialwirtschaftspartei 10.500. Wenn 46 Sitze zu vergeben sind, entfallen auf die Rechtschreiber acht Sitze (7,973), auf die Besserwisser sieben (6,746) und die Sozialwirtschaftspartei sechs Sitze (6,44).

Damit ist zunächst klar, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe im neuen Parlament insgesamt erhält. Aber welcher Kandidat aus welchem Wahlkreise zieht tatsächlich ins Parlament ein? Dafür muss noch einmal gerechnet werden. Dabei wird bestimmt, wie viele Sitze in einem Wahlkreis auf die jeweilige Partei entfallen.

Und zwar nach dem gleichen oben beschriebenen Prinzip. Zunächst wird die Anzahl der Sitze einer Partei multipliziert mit der Anzahl der Stimmen, die im Wahlkreis auf die Partei entfallen. Diese Zahl muss nochmals geteilt werden – durch die Anzahl der Stimmen, die die Partei in allen vier Wahlkreisen sammeln konnte.

Je nach Stimmenabgabe in den einzelnen Wahlkreisen kann also die Partei der Deutschen Rechtschreiber aus der Beispielrechnung in einem Wahlkreis drei, in einem weiteren zwei und in den restlichen zwei Wahlkreisen jeweils einen Sitz erhalten – insgesamt waren es acht. Die Sitze in den Wahlkreisen erhalten die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge auf dem Stimmzettel.

In den zwölf Ortsteilen von Cottbus werden am 9. Juni außerdem die Ortsbeiräte bestimmt.

Stadt Cottbus

Wie werden die Sitze für die Ortsbeiräte bestimmt?

Die Sitzverteilung erfolgt nach der gleichen Zuteilung wie bei der Wahl zum Stadtparlament. Dabei entfällt lediglich die Unterverteilung der Sitze auf die Wahlkreise. Es gibt allerdings Ausnahmen. In Dissenchen, Kahren und Skadow treten nur Einzelbewerber an – also keine Parteien oder Wählergruppen. Dort entscheidet die Stimmenzahl, wer einen Sitz erhält. Dasselbe gilt für Kiekebusch und Groß Gaglow. In den beiden Ortsteilen tritt jeweils nur eine Wählergruppe an.

Wer darf am 9. Juni 2024 in Cottbus zur Wahl?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben.

Passiert sonst noch was bei der Wahl in Cottbus?

Am Wahlsonntag gibt es noch einen weiteren Stimmzettel. Denn am 9. Juni wird in ganz Brandenburg neben der Kommunalwahl auch die Europawahl abgehalten. Dabei hat jede Wählerin und Wähler eine Stimme. Es darf also nur ein Kreuz gemacht werden. Die Auswahl ist allerdings besonders groß. In Deutschland sind für die Europawahl insgesamt 34 Parteien und Wählergruppen zugelassen.

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