Verwaltungsgericht Cottbus
: Richter haben über Kommunalwahl 2019 in Cottbus entschieden

Eine Cottbuserin hatte vor dem Verwaltungsgericht Cottbus geklagt, weil sie die Kommunalwahl im Mai 2019 in Cottbus nicht für rechtmäßig hielt. Jetzt hat das Gericht darüber befunden.
Von
red, fh
Cottbus
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Das Verwaltungsgericht Cottbus hat jetzt über die Klage einer Cottbuserin befunden, die die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl 2019 in Cottbus in Frage gestellt hat (Symbolfoto).

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Das Verwaltungsgericht Cottbus hat auf Grund einer mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2021 über die Klage einer Cottbuserin gegen die Kommunalwahlwahl des Jahres 2019 befunden. Das teilt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Dr. Gregor Nocon mit.

Die Klage hatte insgesamt keinen Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Rügen — so in Anlehnung an ein von derselben Klägerin erwirktes Urteil der Kammer zur Kommunalwahl des Jahres 2014 auch die Behauptung, der Zuschnitt der Wahlkreise sei rechtswidrig gewesen — seien teilweise nicht zu prüfen, weil sie außerhalb der maßgeblichen Frist des Kommunalwahlgesetzes erhoben worden seien, heißt es in der Pressemitteilung. Im Übrigen begründeten die Rügen keinen Wahlfehler, so Dr. Nocon weiter. Die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 sei damit gültig (VG 1 K 1641/19).

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg angefochten werden.