Suizid in JVA Cottbus-Dissenchen
: 31-Jähriger in U-Haft nimmt sich das Leben

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen hat sich ein Gefangener das Leben genommen. Der Mann war 31 Jahre alt.
Von
Thomas Seifert
Cottbus
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Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen: ARCHIV - 13.03.2002, Brandenburg, Cottbus: ARCHIV - Ein Justizbeamter steht in einem Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt Cottbus im Stadtteil Dissenchen (Brandenburg). (zu dpa: «Landesjustizministerin Hoffmann will Schutz in Gefängnissen erhöhen») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen: Ein Justizbeamter steht in einem Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus im Stadtteil Dissenchen. In der JVA hat jetzt ein 31-jähriger Insasse Suizid begangen.

Patrick Pleul/dpa

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen hat sich ein Gefangener am Mittwoch (21. August) das Leben genommen. Das teilt das Brandenburger Justizministerium am Donnerstag (22. August) mit. Der 31-jährige Mann wurde demnach stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen lägen keine Hinweise für ein Fremdverschulden vor, wie es vom Ministerium weiter heißt.

Der Gefangene befand sich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vom 1. August 2024 und einer Festhalteanordnung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 2. August 2024 wegen des Verdachts eines Totschlagdelikts zum Zwecke der Auslieferung nach Österreich in Auslieferungshaft in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen. Wie lange er bereits in Cottbus-Dissenchen saß, teilte das Justizministerium nicht mit.

Ministerium untersucht Suizid in Cottbuser Gefängnis

Zunächst angeordnete Sicherungsmaßnahmen wegen Suizidalität waren bei dem 31-jährigen Mann aufgrund der Einschätzung der ihn behandelnden Psychologen schrittweise aufgehoben worden. Der Gefangene habe keine psychischen Auffälligkeiten mehr gezeigt, heißt es weiter. Laut Informationen des Ministeriums kann eine angeordnete Sicherungsmaßnahme unter anderem die Unterbringung in einer kameraüberwachten Zelle sein.

Das Ministerium der Justiz mit Sitz in Potsdam lässt die Umstände des Suizids nun überprüfen. Insbesondere wurde, wie bei Suiziden üblich, der Suizidpräventionsbeauftragte des Justizvollzugs des Landes Brandenburg eingeschaltet.

Brandenburger Ministerium reagierte auf Suizide in Cottbuser JVA

In Brandenburger Gefängnissen haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als 40 Menschen das Leben genommen. Im Jahr 2023 hatte es laut Justizministerium in Brandenburg keinen Suizid in Haft gegeben. 2022 und 2021 gab es jeweils einen. Zu vier Suiziden in Justizvollzugsanstalten war es im Jahr 2020 gekommen – drei davon in der JVA Cottbus-Dissenchen.

Luftaufnahme der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen.

Dissenchen Justitzvollzugsanstalt (JVA)

Luftaufnahme September 2020

Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist das größte Gefängnis des Landes Brandenburg. (Luftaufnahme)

Michael Helbig

Im selben Jahr – also 2020 – nahm der von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) eingesetzte Landesbeauftragte zur Suizidprävention seinen Dienst auf. Damals bezieht Hoffmann zu den Vorfällen in Cottbus Stellung. „Wir wissen, dass die besonders kritischen Phasen jene kurz nach Haftantritt, kurz vor der Urteilsverkündung oder vor Ende der Haftstrafe sind“, sagte die Ministerin damals.

Verschiedene Präventionsmaßnahmen wurden damals auf den Weg gebracht. So sollten unter anderem zeitnah Krisentelefone zur Verfügung stehen, mit denen die Insassen Ansprechpartner, möglichst Seelsorger und Psychologen, erreichen können.

Die JVA Cottbus-Dissenchen ist das größte Gefängnis des Landes Brandenburg. Männer und Heranwachsende sind dort inhaftiert. Etwa 240 Mitarbeiter sind in der Cottbuser JVA beschäftigt, davon etwa 180 Bedienstete im allgemeinen Vollzugsdienst.

Hilfe bei Depressionen und Suizidgedanken

Es gibt rund um die Uhr Hilfsangebote für Menschen, die sich in vermeintlich ausweglosen Situationen befinden. Hier finden Sie eine Übersicht der Rufnummern. Auch Online-Beratungsmöglichkeiten sind hier aufgeführt.

Wenn Sie sich selbst mit dem Gedanken der Selbsttötung tragen, können Sie zum Beispiel die Telefonnummer der Telefonseelsorge wählen. Der Anruf ist gebührenfrei.

Sie erreichen die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 0800/1110111 oder der Telefonnummer 0800/1110222.

Sie können sich auch per E-Mail an die Telefonseelsorge wenden. Dazu ist eine Registrierung auf der Website der Telefonseelsorge notwendig und Sie geben Ihre E-Mail-Adresse an. Die Telefonseelsorge weist darauf hin, dass Ihre Mailadresse in keinem Fall veröffentlicht wird und auch nicht von den Seelsorgern gesehen werden kann.

Zum E-Mail-Formular der Telefonseelsorge: online.telefonseelsorge.de/registrierung Mit einer solchen Registrierung per E-Mail ist auch eine Chatberatung bei der Telefonseelsorge möglich: online.telefonseelsorge.de

Eine Übersicht und Listen mit weiteren Beratungsangeboten führt die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention auf ihrer Website: www.suizidprophylaxe.de

Für Kinder, Jugendliche oder deren Eltern gibt es besondere Hilfsangebote. Nummer gegen Kummer e.V. ist Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund und hat zwei telefonische Beratungsangebote eingerichtet: das Kinder- und Jugendtelefon und das Elterntelefon. Die Hilfsangebote sind kostenlos, anonym und vertraulich.

Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/1110333 montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr zu erreichen. Das Elterntelefon ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/1110550 von montags bis freitags, 9 bis 11 Uhr, sowie dienstags und donnerstags, 17 bis 19 Uhr, zu erreichen.