Menschenrechtszentrum
: Stasi-Unterlagen-Außenstelle kommt nach Cottbus

Der Bundestag hat Änderungen für das Stasi-Unterlagengesetz beschlossen. Damit steht fest, in Cottbus wird eine Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde entstehen. Vorgesehen dafür ist das Menschenrechtszentrum.
Von
sme
Berlin/ Cottbus
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Besuch im Menschenrechtszentrum: Das Eingangsgebäude vom Hof der ehemaligen Strafvollzugsanstalt gesehen. Nun wurde beschlossen, dass in das Menschenrechtszentrum eine Außenstelle für Stasi-Unterlagen einzieht.

Frank Hammerschmidt

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. In der Änderung des Stasiunterlagengesetzes ist die Bildung einer neuen Außenstelle der BStU (Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen) in Cottbus vorgesehen. Auch wenn darin nicht explizit das Menschenrechtszentrum Cottbus mit der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus genannt wird, ist als Standort das Gelände der Gedenkstätte an der Bautzener Straße gemeint, wie die geschäftsführende Vorsitzende des Menschenrechtszentrums, Sylvia Wähling, mitteilt. Der Gesetzesentwurf wurde von den Fraktionen von der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasst.

„Für uns als ehemalige Häftlinge im größten Gefängnis für politische Gefangene der DDR ist es eine große Freude, dass der Bundestag heute beschlossen hat, hier in Cottbus eine Außenstelle der BStU zu errichten. Besonders erfreulich ist, dass dies mit einem Bildungsauftrag verbunden ist, der sich gut in die Arbeit des Menschenrechtszentrums Cottbus einfügt. Nachwachsende Generationen sollen in die Lage versetzt werden, den Wert der Demokratie wertzuschätzen und dafür einzutreten“, erklärt Dieter Dombrowski, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums, der Mitte der 1970er Jahre wegen Republikflucht selbst in Cottbus inhaftiert gewesen ist.

Menschenrechtszentrum bietet viel Platz für Stasi-Behörden-Außenstelle

Die heutige Entscheidung des Bundestages könne als Initialzündung für eine neue Phase der Entwicklung der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus gewertet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Menschenrechtszentrums. Im 22.000 qm großen ehemaligen Gefängnisareal sind verschiedene Gebäude vorhanden, die für die Ansiedlung der Bundesbehörde in Frage kommen. In den kommenden Monaten müssen Gespräche zwischen dem Menschenrechtszentrum als Eigentümer und Betreiber der Gedenkstätte und dem Bund über die Ansiedlung und den Platzbedarf der neuen Bundesbehörde sowie die Kooperation der beiden Einrichtungen geführt werden.

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