Klima-Protest Jänschwalde
: Was ist eigentlich aus den Kraftwerksbesetzern geworden?

20 junge Menschen haben im September 2022 das Kraftwerk Jänschwalde besetzt und kurzzeitig zum Abschalten gezwungen. Zwei von ihnen stehen diesen Freitag in Cottbus vor Gericht. Und was ist mit den anderen?
Von
Bodo Baumert
Cottbus/Jänschwalde
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September 2022: Klima-Aktivisten blockieren eine Gleisverbindung für den Transport von Braunkohle zum Kraftwerk Jänschwalde. Nun müssen sich die Teilnehmer der Besetzung vor Gericht verantworten.

Patrick Pleul/dpa
  • Nach Besetzung des Kraftwerks Jänschwalde 2022: zwei Angeklagte erneut vor Gericht.
  • „Ava“ und „Ralph“ wurden erstinstanzlich zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
  • Am Freitag verhandelt das Landgericht Cottbus die Berufung – mit verstärkter Einlasskontrolle.
  • Gegen 17 weitere Beteiligte liegt Anklage vor, ein weiterer Fall steht vor Anklageerhebung.
  • Vorwurfspaket umfasst Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es war eine spektakuläre Aktion, die im September 2022 weit über die Lausitz für Aufsehen, aber auch viel Kritik gesorgt hat. Etwa 20 junge Menschen, die sich selbst als Klima-Aktivisten bezeichnen, hatten sich auf das Gelände des Tagebaus und Kraftwerks Jänschwalde geschlichen. Einige ketteten und betonierten sich an die Gleise der Kohlebahn. Der andere Teil blockierte auf ähnliche Weise die Förderbänder zu den Kraftwerksblöcken.

Wegen der unterbrochenen Kohlezufuhr mussten laut Betreiber Leag zwei von vier Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von je 500 Megawatt abgefahren und von Netz genommen werden. Auch an den weiteren Blöcken hatte nach Leag-Angaben die Leistung reduziert werden müssen. Mehr als ein Gigawatt gesicherter Leistung habe daher für mehrere Stunden nicht zur Versorgung zur Verfügung gestanden, so das Unternehmen.

Die Polizei musste eingreifen und die Besetzer teils mühsam aus ihren Befestigungen befreien. Anschließend wurden die Personen vorläufig festgenommen, um ihre Personalien aufzunehmen. Mehrere Besetzer weigerten sich, ihre Namen zu nennen, zwei von ihnen bis heute.

Unbekannte Kraftwerksbesetzer stehen erneut vor Gericht

Diesen beiden, deren Namen bis heute unbekannt sind, wurde im Dezember 2022 vor dem Amtsgericht Cottbus der Prozess gemacht. Die beiden, die sich „Ava“ und „Ralph“ nennen, wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dagegen sind die Anwälte der beiden in Berufung gegangen. Deshalb wird am Freitag, 23. Juni, nun erneut über den Fall der beiden vor Gericht als „unbekannte weibliche Person, KB-Nr. 156282“ und „unbekannte männliche Person, KB-Nr. 152576“ geführten jungen Menschen verhandelt.

Das Landgericht Cottbus, das als nächsthöhere Instanz zuständig ist, hat bereits Vorkehrungen getroffen. „Für die Sitzung ist eine verstärkte Einlasskontrolle angedacht und es werden sich zwei Wachen im Saal befinden“, berichtet Gerichtssprecher Richard Fergin auf Nachfrage.

Bereits das Verfahren am Amtsgericht hatte unter ungewöhnlichen Umständen stattgefunden. Unterstützer der beiden Angeklagten, die sich selbst „Unfreiwillige Feuerwehr“ nennen, hatten vor dem Gericht demonstriert. Nur ein kleiner Teil von ihnen durfte mit in den kleinen Verhandlungssaal. Dort sorgten sie mehrfach mit Applaus und Unmutsäußerungen für Störungen.

Die beiden Angeklagten und ihre Anwälte ergingen sich in endlosen Monologen zur Lage des Klimas in der Welt und zum Anliegen ihrer Proteste, sodass sich die Verhandlungen über mehr als zehn Stunden hinzog.

Staatsanwaltschat erhebt Anklage gegen 18 weitere Kraftwerksbesetzer

Doch was wurde eigentlich aus den anderen Kraftwerksbesetzern? Diese hatten bei der Polizei beziehungsweise der Haftrichterin ihre Personalien angegeben und waren anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Lediglich „Ava“ und „Ralph“ blieben zunächst in Untersuchungshaft.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft aber auch die Ermittlungen gegen die übrigen Besetzer abgeschlossen. Auf Nachfrage bestätigt eine Sprecherin, dass gegen 17 von ihnen Anklage erhoben wurde. Sie müssen sich wie die beiden bereits Verurteilten wegen tateinheitlich und gemeinschaftlich begangener Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe verantworten.

Vor drei Monaten wurden die 17 Anklagen beim Amtsgericht eingereicht. Ein weiterer Besetzer hat ebenfalls Post bekommen. Sein Anwalt erhält aber derzeit noch Akteneinsicht. Im Anschluss soll auch gegen ihn Anklage erhoben werden.

Termine für die Verhandlungen am Amtsgericht gibt es noch nicht. Die Staatsanwaltschaft habe in den Anklageschriften die Verfahrensakte, die jetzt noch dem Landgericht vorliegt, als Beweismittel benannt, erklärt Gerichtsdirektor Michael Höhr. Um den Anwälten Akteneinsicht gewähren zu können, müsse daher zunächst das Ende des Berufungsverhandlung am Landgericht abwarten.

„Es wird also noch viele Gelegenheiten geben, uns gegen die Repression aufzulehnen, uns gegenseitig zu unterstützen und Soli-Aktionen zu machen“, schreibt die „Unfreiwillige Feuerwehr„ dazu – und ruft zugleich zu Spenden für die Anwaltskosten auf.

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